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   BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06   

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https://dejure.org/2008,379
BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 (https://dejure.org/2008,379)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 (https://dejure.org/2008,379)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2310/06 (https://dejure.org/2008,379)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ausschluss steuerrechtlicher Angelegenheiten (insbesondere des steuerrechtlichen Kindergeldes) aus dem Anwendungsbereich der Beratungshilfe mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit im prozessualen Bereich gilt entsprechend für den ...

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Rechtswahrnehmungsgleichheit im außergerichtlichen Bereich

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 2 BeratHiG
    Beratungshilfe auch für das Steuerrecht

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BerHG § 2 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; BerHG § 2 Abs. 2
    Verfassungsmäßige Anforderungen der Rechtswahrnehmungsgleichheit; Beratungshilfefähigkeit von Angelegenheiten des Steuerrechts

  • datenbank.nwb.de

    Versagung der Beratungshilfe in steuerrechtlichen Angelegenheiten verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz verfassungswidrig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beratungshilfegesetz teilweise verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beratungshilfe bei Streit ums Kindergeld

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 2500 VV RVG, § 2 BerHG
    Auch in Angelegenheiten des Steuerrechts (hier: zuviel gezahltes Kindergeld) ist Beratungshilfe zu gewähren.

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu viel Kindergeld erhalten? - BVerfG: Staat muss Bedürftigen auch in dieser Frage Beratungshilfe gewähren

  • anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Beratungshilfe beim Kindergeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beratungshilfe auch im Steuerrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beratungshilfe auch im Steuerrecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versagung von Beratungshilfe in Kindergeldangelegenheiten nach EStG verfassungwidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem EStG verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versagung von Beratungshilfe in Kindergeldangelegenheiten nach EStG verfassungwidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 122, 39
  • NJW 2009, 209
  • FamRZ 2008, 2179
  • DVBl 2008, 1500
  • AnwBl 2008, 874
 
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Wird zitiert von ... (175)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17

    Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern Schulbücher bezahlen

    Das gilt jedoch nur, soweit unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Zweck mehrere Deutungen der betreffenden Bestimmung möglich sind, von denen zumindest eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, ist es geboten, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; s. auch BVerfGE 122, 39 ).
  • BFH, 27.09.2012 - II R 9/11

    Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Wertpapiere

    Ein Verständnis, das in Widerspruch zu dem klar erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers steht, kann auch im Wege verfassungskonformer Auslegung nicht begründet werden (BVerfG-Beschluss vom 14. Oktober 2008  1 BvR 2310/06, BVerfGE 122, 39, unter B.I. 3.a, m.w.N.).
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