Rechtsprechung
BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Staatsbankrott
- openjur.de
Staatsbankrott
- opinioiuris.de
Staatsbankrott
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Regelungskompetenz hinsichtlich der Reichsverbindlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de , S. 27 (Kurzinformation)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 15, 126
- NJW 1963, 32
- MDR 1963, 284
- WM 1962, 1282
- DVBl 1963, 268
- BB 1962, 1307
- DB 1962, 1603
- DÖV 1963, 102
Wird zitiert von ... (91) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 31.01.1955 - II ZR 234/53
Haftung für Verbindlichkeiten Preußens
Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Wie die Judikatur zeigt, ist das nicht immer erfolglos gewesen; auch der Bundesgerichtshof hat den Gesichtspunkt der "Vermögensübernahme" erst in der Entscheidung BGHZ 16, 184 (187) verworfen, hingegen den der "Funktionsnachfolge" in geeigneten Fällen ständig gebilligt.Hiervon geht auch der Bundesgerichtshof aus, wenn er - für die Verbindlichkeiten des Landes Preußen - ausführt: "... die weitere Frage, inwieweit zur Schuldendeckung statt der laufenden Einnahmen des aufgelösten Staates solche des übernehmenden Staates herangezogen werden sollen, kann nur durch den Gesetzgeber geregelt werden und ist der richterlichen Entscheidung verschlossen" (BGHZ 16, 184 [187]).
Der entgegengesetzte Standpunkt würde jede gesetzliche Regelung unmöglich machen und die gesamte Regelung zwangsläufig den Entscheidungen der Gerichte überweisen, die damit überfordert wären (vgl. BGHZ 16, 184 [187 f.]).
- BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Funktionsnachfolge der Länder
Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Sie erledigen sich auch nicht schon auf Grund der Lehre von der Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reiche (BGHZ 8, 169 [174 f.]).Die Versuche, Ansprüche auf die Vermögensübernahme zu stützen, hätten nach der Neuregelung über die Aktiven des Reiches, aber auch nach den besatzungsrechtlichen Übertragungen solcher Aktiven, die unmittelbar vor Verabschiedung des Grundgesetzes erfolgten, erhebliche neue Ansatzpunkte gefunden; denn damit war das Problem der Verteilung der Haftung für die Verbindlichkeiten des Reiches (vgl. BGHZ 8, 169 [175]) verstärkt aufgeworfen.
Der Bund kann nicht schon auf Grund der Lehre von seiner Identität oder Teilidentität mit dem Reiche als der Schuldner der Reichsverbindlichkeiten angesprochen werden, wie bereits der Bundesgerichtshof festgestellt hat (BGHZ 8, 169 [174 f.]).
- BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59
Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und …
Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Diese Bedenken verkennen, daß die Beschwer durch eine bereits getroffene Entscheidung des Gesetzes geschaffen ist (BVerfGE 13, 284 [287]).Bei dieser Sachlage gilt, was in der Entscheidung BVerfGE 13, 284 (287 f.) für einen gesetzlichen Eingriff durch einen nur von erschöpfend bestimmten Ausnahmen durchbrochenen Grundsatz ausgeführt worden ist.
Dieser Bescheid ist jedoch der Beschwerdeführerin bereits im Juli 1958 zugegangen, die Verfassungsbeschwerde erst im Dezember 1958 eingegangen; die Frist für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen diesen Bescheid ist deshalb versäumt (BVerfGE 13, 284 [288]).
- BGH, 21.12.1961 - III ZR 157/60
Funktionsnachfolge bei Haftentschädigungen nach Wiederaufnahme
Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Von allen anderen Unerträglichkeiten abgesehen, konnten die Fragen der Belastung der Aktiven durch die Passiven nicht einfach der Judikatur überlassen bleiben; der Bundesgerichtshof hat den bloßen Aushilfs-Charakter aller richterlichen Entscheidung aus Rechtsgrundsätzen - soweit sie überhaupt möglich ist - betont und gesetzliche Regelungen stets für unerläßlich gehalten (BGHZ 36, 245 [249 ff.]).Zum gleichen Ergebnis kommt auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHZ 36, 245 (251 f.).
- BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52
Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG
Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
(2) Die Nichtberücksichtigung oder die differenzierende Berücksichtigung von Reichsverbindlichkeiten durch das Regelungsgesetz ist gebunden an den allgemeinen Gleichheitssatz; denn es kann nicht angenommen werden, daß der unter dem Grundgesetz tätige Gesetzgeber von diesem Gebote hat freigestellt werden sollen (BVerfGE 4, 294 [296]; 7, 305 [315]). - BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51
Junktimklausel
Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits ausgeführt, daß eine übergesetzliche Norm, nach der dem Gesetzgeber schlechthin verwehrt sei, eine dem Wohle der Allgemeinheit dienende Enteignung auch ohne Entschädigung anzuordnen oder zuzulassen, nicht festgestellt werden kann (BVerfGE 2, 237 [Leitsatz 3 und S. 253 f.]; 4, 219 [232]). - BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Wie die Worte "Das Nähere" zu interpretieren sind, läßt sich nur daraus entnehmen, was die Verfassung selbst bereits über die Materie bestimmt und was sie zur näheren Regelung offengelassen hat (vgl. BVerfGE 7, 377 [399]; 12, 45 [53]). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Wie die Worte "Das Nähere" zu interpretieren sind, läßt sich nur daraus entnehmen, was die Verfassung selbst bereits über die Materie bestimmt und was sie zur näheren Regelung offengelassen hat (vgl. BVerfGE 7, 377 [399]; 12, 45 [53]). - BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvF 4/56
Rechtsverhältnisse der Flüchtlinge
Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
(2) Die Nichtberücksichtigung oder die differenzierende Berücksichtigung von Reichsverbindlichkeiten durch das Regelungsgesetz ist gebunden an den allgemeinen Gleichheitssatz; denn es kann nicht angenommen werden, daß der unter dem Grundgesetz tätige Gesetzgeber von diesem Gebote hat freigestellt werden sollen (BVerfGE 4, 294 [296]; 7, 305 [315]). - BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits ausgeführt, daß eine übergesetzliche Norm, nach der dem Gesetzgeber schlechthin verwehrt sei, eine dem Wohle der Allgemeinheit dienende Enteignung auch ohne Entschädigung anzuordnen oder zuzulassen, nicht festgestellt werden kann (BVerfGE 2, 237 [Leitsatz 3 und S. 253 f.]; 4, 219 [232]). - BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52
Bezirksschornsteinfeger
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
- BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
Wahlrechtsbeschwerde
- BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
Volkswagenprivatisierung
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Er hat bei der Regelung eines solchen Lastenausgleichs einen weiten Gestaltungsraum und darf die Ausgleichsleistungen nach Maßgabe dessen bestimmen, was unter Berücksichtigung der übrigen Lasten und der finanziellen Bedürfnisse für bevorstehende Aufgaben möglich ist (vgl. BVerfGE 27, 253 [270, 283 ff.]; 41, 126 [150 ff.] in Anknüpfung an die Rechtsprechung zur Erfüllung von Verbindlichkeiten des Deutschen Reiches, BVerfGE 15, 126 [140 ff.]; weitere Nachweise in BVerfGE 27, 253 [285]).Eine solche Verfassungsnorm befreit den Gesetzgeber bei ihrer Anwendung jedoch nicht von der Bindung an den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. BVerfGE 15, 126 (145) zu Art. 134, 135 a Abs. 1 GG).
- BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
Die Bundesrepublik war nur zu einem innerstaatlichen sozialen Ausgleich dieser Schäden verpflichtet (im Abschluß ab BVerfGE 15, 126 - Waldenfels - und BVerfGE 27, 253 - Besatzungsschäden -).Das Grundgesetz hat - wie sich auch aus Art. 134 Abs. 4 , Art. 135a GG ergibt (vgl. BVerfGE 15, 126 (140 ff.) - Waldenfels -) - den Ausgleich der wirtschaftlichen und politischen Lasten, die aus dem Krieg und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches herrühren, weitgehend der eigenverantwortlichen Gestaltung des Gesetzgebers überlassen.
Das Deutsche Reich befand sich bei Kriegsende im Zustand eines totalen Staatsbankrotts, der sich aus dem Mißverhältnis zwischen dem Leistungsvermögen und den Passiven des Reiches sowie aus seinem politischen Schicksal ergeben hatte (vgl. BVerfGE 15, 126 (135 ff.); 19, 150 (159 ff.) - reichsbezogene Verbindlichkeiten -).
In dieser Lage schied eine vollständige Erfüllung aller dieser Verbindlichkeiten von vornherein aus; bei der Beurteilung eines Staatsbankrotts, der notwendig die Existenz des gesamten Gemeinwesens in Mitleidenschaft zieht, steht "im Vordergrund ... nicht die Abrechnung über die Vergangenheit, sondern die Schaffung einer Grundlage für die Zukunft" (BVerfGE 15, 126 (141)).
Daher hat das Bundesverfassungsgericht bereits in der Entscheidung vom 14. November 1962 ausgesprochen, daß Art. 14 GG einer gesetzlichen Regelung der bei Inkrafttreten des Grundgesetzes bereits bestehenden Reichsverbindlichkeiten nach den genannten Grundsätzen für die Bereinigung des Staatsbankrotts nicht entgegensteht (BVerfGE 15, 126 (bes. 143 ff.)).
Dabei ist hervorzuheben, daß die Entscheidung diese Befugnis des Gesetzgebers unmittelbar aus der Regelungskompetenz des Art. 134 Abs. 4 GG entnommen und der nachträglich eingefügten Vorschrift des Art. 135a GG nur den Charakter einer Legalinterpretation des Art. 134 GG zugeschrieben hat (BVerfGE 15, 126 (144)).
Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz eines vor- oder überstaatlichen Eigentumsschutzes, der die Bundesrepublik verpflichtete, unmittelbar für die Reparationseingriffe einzustehen (vgl. auch BVerfGE 15, 126 (144) m. weit.
1,7 Milliarden DM im Bereich des Reparationsschädengesetzes, also insgesamt 2, 9 Milliarden DM erfordert hätte (vgl. BVerfGE 15, 126 (140 ff.); 23, 153 (190); 27, 253 (288)).
- BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Schatzanweisungen
Nach der Grundvorschrift des § 1 Abs. 1 AKG erlöschen alle Ansprüche gegen das Deutsche Reich, d. h. die Bundesrepublik Deutschland erfüllt diese Ansprüche grundsätzlich nicht, soweit die weiteren Vorschriften des Gesetzes keine Ausnahmen vorsehen (vgl. dazu BVerfGE 15, 126 [133 ff., 147 ff.]).Die Reichstitel gehören zu den Passiva des Reiches, die nach der Entscheidung vom 14. November 1962 (BVerfGE 15, 126) in den Regelungskomplex des Art. 134 Abs. 4 GG fallen.
Nach den für die Erfüllung dieser Verbindlichkeiten geltenden Grundsätzen (vgl. BVerfGE 15, 126 [140 ff.]; 19, 150 [159, 163]) durfte der Gesetzgeber des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes zur Bereinigung des Staatsbankrotts des Reiches ohne Verstoß gegen Art. 14 GG die Erfüllung solcher Verbindlichkeiten ganz oder teilweise verweigern.
Im übrigen ist der Maßstab für die gesetzliche Ausgestaltung nach Art und Höhe nicht dem Art. 14 GG, sondern dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu entnehmen (vgl. BVerfGE 15, 126 [145]; 7, 305 [315]).
Es blieb der späteren Gesetzgebung vorbehalten, über das Ob und Wie einer Erfüllung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 15, 126 [127, 137, 140]); hierauf weist die Formulierung von § 30 Abs. 2 UG ("gegebenenfalls im Rahmen des Lastenausgleichs erwachsenden Entschädigungsansprüche") bezüglich der Reichstitel noch besonders hin.
Dabei ergab sich aus der Konkurssituation des Reiches, daß die Chance einer späteren Erfüllung oder Entschädigung dieser Ansprüche äußerst gering zu veranschlagen war (vgl. BVerfGE 15, 126 [144, 146]).
Zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß die Konzeption des Gesetzes, wonach die Reichsverbindlichkeiten grundsätzlich "erlöschen" und nur in Ausnahmefällen erfüllt oder abgelöst werden, nicht willkürlich ist, und daß auch die Differenzierung im einzelnen nach der Art der Verbindlichkeit, besonders die Begünstigung einer Reihe von Ansprüchen, darunter der Ansprüche aus Kapitalanlagen, nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (BVerfGE 15, 126 [150 ff.]).
Insoweit lassen sich die Währungs- und Umstellungsgesetzgebung einerseits, das Allgemeine Kriegsfolgengesetz andererseits als Teile einer einheitlichen Gesamtregelung betrachten: Die Regelung der Reichsverbindlichkeiten im Allgemeinen Kriegsfolgengesetz enthält - wenn man von den Vorbehalten in § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes absieht -, die abschließende Regelung dieses Komplexes, die nach § 14 UG offen gelassen und bei Verabschiedung des Grundgesetzes noch völlig ungeklärt war (vgl. BVerfGE 15, 126 [136 ff.]).
Die Verschuldung des Reiches, die 1933 12, 3 Milliarden RM betrug (…vgl. Pfleiderer a.a.O. S. 1635), hatte bei Kriegsende ein ungeheures Ausmaß erreicht: Die Schätzungen schwanken zwischen 440 Milliarden RM und 800 Milliarden RM (…vgl. Pfleiderer a.a.O. S. 1636 unter Berufung auf Eduard Wolf [Geld- und Finanzprobleme der deutschen Nachkriegswirtschaft 1947 S. 201]; Feaux de la Croix, Die Problematik der Reichsverbindlichkeiten, 1955 S. 13; s.a. BVerfGE 15, 126 [127]).
Abgesehen von diesen finanziellen Erwägungen, deren Berücksichtigung bei der rechtlichen Beurteilung von Regelungen zur Bereinigung des Staatsbankrotts des Reiches durchaus legitim ist (vgl. BVerfGE 15, 126 [140 ff.]), kommt es für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses der Banken von der Ablösung der Reichstitel nicht darauf an, ob die Auswahl der ablösbaren Reichstitel in § 30 Nr. 1 AKG dem Prüfungsmaßstab des Art. 3 Abs. 1 GG standhält.
- BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98
Distomo-Prozeß vor dem BGH
Hinsichtlich der vom Berufungsgericht in Betracht gezogenen Anspruchsgrundlagen für das Klagebegehren der Kläger ist zu unterscheiden, ob eine Einstandspflicht der Beklagten unter dem Gesichtspunkt einer selbständigen Nachkriegsverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommt oder eine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für eine Schuld des zusammengebrochenen Deutschen Reichs aus dem Zweiten Weltkrieg - etwa unter dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge (vgl. Art. 134 Abs. 4, 135a Abs. 1 Nr. 1 GG; BVerfGE 15, 126, 133 ff; Senatsurteile BGHZ 16, 184, 188 f; 36, 245, 248 f;… Kreft in BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rn. 67).Selbst auf der Grundlage der Identität des Bundes mit dem Reiche (vgl. BVerfGE 36, 1, 15 f; BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1998 - IX ZB 59/97 - NJW-RR 1999, 1007) würde sich nicht eine Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland für Reichsschulden wie für seit ihrer Entstehung neu begründete eigene Verbindlichkeiten ergeben (BVerfGE 15, 126, 145; zur Abgrenzung vgl. Senatsurteile BGHZ 29, 22 f; 36, 245, 247).
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist allerdings nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 1 AKG bereits mehrfach bejaht hat (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214 f.]).Hier verweist das vorlegende Gericht auf die nunmehr erreichte Wiedervereinigung Deutschlands und auf die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 15, 126 [149]) mögliche, erneute Prüfung der Entschädigungsfrage durch einen gesamtdeutschen Gesetzgeber.
Eine vertiefte Auseinandersetzung liegt nahe, wenn das Bundesverfassungsgericht sich -- wie hier (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214]) -- bereits mit der Norm befaßt hat (vgl. BVerfGE 79, 240 [245]).
Es hätte sich dabei aber deutlicher mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen müssen, daß § 1 AKG die gesamtdeutsche Staatsgewalt, die Art. 146 GG a.F. im Auge habe, nicht präjudiziere (vgl. BVerfGE 15, 126 [149]).
c) Der Vorlagebeschluß legt auch nicht hinreichend dar, warum das "Erlöschen" (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]) der Ansprüche der deutschen Klägerin nach § 1 Abs. 1 AKG gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße.
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
- LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92
Vergütung für geleistete Zwangsarbeit aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Grundsätzlich sind bestehende Forderungen, wie das Bundesverfassungsgericht bereits zu Art. 135 a GG a.F. im Zusammenhang mit der Hinterlassenschaft des nationalsozialistischen Regimes festgestellt hat (vgl. BVerfGE 15, 126 ; 19, 150 ; 23, 153 ; 24, 203 ; 29, 413 ; 41, 126 ), nach Maßgabe des Möglichen zu berücksichtigen. - BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56
Kriegsfolgeschäden
Die Rechtsgrundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für die Erfüllung bereits rechtlich begründeter Verbindlichkeiten, nämlich der Schulden des Deutschen Reiches, durch die Bundesrepublik entwickelt hat (vgl. BVerfGE 15, 126 [140 ff.]; 19, 150 [163 ff.]; 23, 153 [166, 188]), müssen sinngemäß erst recht für den hier in Frage stehenden innerstaatlichen Lastenausgleich gelten.Der Gesetzgeber durfte und mußte bei den Einzelregelungen zum einen das Gesamtvolumen der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden sowie der sonstigen durch das nationalsozialistische Regime verursachten Verpflichtungen, insbesondere zur Wiedergutmachung, berücksichtigen, zum anderen auf die Erfüllung der neuen Aufgaben Bedacht nehmen, die sich aus dem Wiederaufbau von Staat und Wirtschaft ergaben; dabei stand die Entscheidung über die Priorität grundsätzlich in seinem Ermessen (vgl. BVerfGE 15, 126 [141 f.]).
Es bleibt lediglich zu prüfen, ob die getroffene Auswahl und Differenzierung vor dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) Bestand haben kann (vgl. BVerfGE 15, 126 [145]; 23, 153 [166]).
Sie ist überdies sachgerecht, weil solche Schäden nach der Art des Eingriffs und wegen der häufig gegebenen Dauerwirkung typischerweise weit schwerer wiegen als Sachschäden (vgl. auch BVerfGE 15, 126 [150 unter Nr. 4 b]).
b) Die Gewährung einer erhöhten oder zusätzlichen Entschädigung für die in § 26 BSAG bezeichneten Sachschadensfälle beruht wesentlich auf sozialen Erwägungen, zu denen der Gesetzgeber im Rahmen einer innerstaatlichen Lastenverteilung sowohl berechtigt als auch verpflichtet ist (vgl. oben C II; s.a. BVerfGE 15, 126 [150 ff.]; 13, 248 [259]).
- BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93
Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der …
Art. 135 a Abs. 2 GG räumt dem Gesetzgeber einen von Art. 14 GG weitgehend unabhängigen Gestaltungsspielraum ein (vgl. Amtl. Begründung zum Einigungsvertrag BT-Drucks. 11/7760 S. 359;… Herdegen, Die Verfassungsänderungen im Einigungsvertrag, 1991, S. 15, 17) und lehnt sich damit an die vergleichbare Regelung beim Übergang von Reichsvermögen auf die Bundesrepublik Deutschland an (Art. 134, 135, 135 a Abs. 1 GG; vgl. dazu näher BVerfGE 15, 126, 143 ff; 19, 150, 163 [BVerfG 03.11.1965 - 1 BvR 62/61]; 41, 126, 153). - BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Allgemeines Kriegsfolgengesetz
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 118/62
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 12 AKG
- BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
Besoldungsvereinheitlichung
- BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 208/65
Reichsnährstand
- BGH, 03.07.1998 - V ZR 34/97
Ungleichbehandlung von West- und Osteigentümern nach dem Allgemeinen …
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
Mühlengesetz
- BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage …
- BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07
Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in …
- BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R
Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes - …
- BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67
lex Rheinstahl
- BSG, 31.07.1997 - 4 RA 35/97
Systementscheidung für Bezugszeiten ab Januar 1997 verfassungsmäßig
- BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63
AKU-Beschluß
- BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92
Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage - …
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
Verfassungsmäßigkeit des deutsch-niederländischen Finanzvertrags vom 8. April …
- BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66
Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag
- BVerwG, 03.11.2005 - 7 C 27.04
Altlast; Altlastenerkundung; Eigenkontrollmaßnahmen; Bodenkontamination; …
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94
Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß
- BVerwG, 08.07.1994 - 7 C 36.93
Rückübertragung eines Waldgrundstücks - Rückübertragung eines …
- BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO
- BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
Keine Beschwerdebefugnis einer Gemeinde bei Geltendmachung eines …
- BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96
Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR
- BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70
Bebauungspläne
- VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95
Wahlrecht; Inkompatibilität; Sondervotum
- BGH, 08.12.1994 - III ZR 105/93
Erstattungsfähigkeit von durch die sowjetischen Streitkräfte verursachten …
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03
Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse
- BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 2/99 R
Sozialpflichtversicherung und freiwillige Zusatzrentenversicherung - …
- BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
Restitution des Länderbestands
- BGH, 19.06.1973 - VI ZR 74/70
Entschädigung in Geld für während des zweiten Weltkrieges geleistete Zwangsarbeit …
- BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des …
- BVerwG, 27.02.1969 - III C 190.67
Voraussetzungen der Zuerkennung von Hauptentschädigung - Degression der für …
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der …
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer …
- BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1624/98
Keine Herausgabe eines vom Deutschen Reich in Besitz genommenen, in den neuen …
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 84.94
ehemaliges Reichsvermögen - Art. 20 Abs. 1 GG, Bundesstaatsprinzip
- BGH, 13.10.1969 - III ZR 187/68
Reparationsschädengesetz
- BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65
Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz
- BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten
- BGH, 18.12.1997 - X ZR 35/95
Ansprüche einer ostdeutschen Werft gegen die Bundesrepublik Deutschland
- BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
Besatzungszone, sowjetische; Uraltguthaben; Reichsmarkforderung; Währungsreform; …
- BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für …
- VGH Hessen, 12.03.1968 - OS I 43/66
- BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 11/80
Konkursfähigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten
- BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 13.97
DDR-Sonderabfalldeponien sind Landesvermögen geworden
- StGH Hessen, 11.02.1987 - P.St. 1036
Grundsätzliche Vereinbarkeit der Einführung der flächendeckenden obligatorischen …
- OVG Thüringen, 08.02.2023 - 4 KO 197/18
Das Schicksal der Kirchenbaulasten im Beitrittsgebiet nach 1990
- BGH, 13.10.1969 - III ZR 188/68
Anspruch auf Entschädigung aus Überleitungsvertrag - Eingriffe der …
- BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 75/96 R
Umwertung der Bestandsrenten des Beitrittsgebiets, Wert subjektiver Rentenrechte
- BGH, 02.10.1967 - III ZR 200/66
Entschädigung wegen Impfschadens - Erkrankung an Hirnhautentzündung …
- BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 19/80
Verfassungsrechtliche Prüfung der Umlagepflicht zum Konkursausfallgeld
- VG Dresden, 14.12.1999 - 2 K 1726/99
Überführung eines ehemaligen Rittergutes ; Bodenreform in der sowjetischen …
- StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757
Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß
- VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 18-II-93
Abstrakte Normenkontrolle betreffend § 58 des Sächsischen Naturschutzgesetzes
- BVerwG, 12.06.1970 - VII C 64.68
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Tatsachenfragen und bei Rechtsfragen - …
- BSG, 31.07.1997 - 4 RA 103/95
Zusatzrentenversicherung - Zugehörigkeit - Zusätzliche Versicherungszeit
- BGH, 21.05.1992 - IX ZB 87/91
Verfassungsmäßige Ausschlußfrist nach Bundesrückerstattungsgesetz
- BGH, 25.05.1965 - 3 StR 11/65
Verstoß eines Journalisten gegen das Verbot der Kommunistischen Partei …
- BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 8.77
Entziehungsschaden an Grundvermögen in Galizien/Ostpolen - Verstaatlichung durch …
- BVerwG, 13.05.1976 - 3 C 64.75
Entwurzelungszuschlag - Hauptentschädigung - Vertriebene - Heimatvertriebene
- VG Potsdam, 31.08.1995 - 1 K 1160/93
Anspruch auf Aufhebung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides; …
- BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 116/88
Minderung des Zuschusses zu Vorruhestandsaufwendungen
- VG Meiningen, 29.10.2002 - 1 K 1044/97
Recht der offenen Vermögensfragen; Maßnahmen im Zusammenhang mit der …
- BGH, 01.03.1973 - III ZR 176/69
Enteignende Wirkung eines Zustimmungsgesetzes zum österreichischen …
- BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter …
- BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 61.75
Zonenschaden - Feststellungsfähiger Wegnahmeschaden - Schadensgebiet des BFG
- BVerwG, 27.06.1974 - III C 65.72
Gewährung von Entschädigung wegen Reparationsschäden für den Verlust eines Lkws - …
- BGH, 31.01.1972 - II ZR 22/71
Voraussetzungen für die Vorlage einer Rechtssache vor den Großen Senat für …
- OVG Brandenburg, 31.05.2000 - 4 A 119/98
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz ; Ansprüche von …
- BSG, 30.09.1997 - 4 RA 28/96
Höhe des Rechts auf Regelaltersrente - Feststellung der durchschnittlichen …
- VG Berlin, 12.09.1995 - 14 A 255.95
Betreiben einer biologisch-dynamischen Landwirtschaft und Gärtnerei; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 43/86
Vereinbarkeit eines Werbeverbots für Apotheker mit höherrangigem Recht; …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.09.1991 - 2 L 84/91
Steuerlicher Nachteil; Gewerbesteuer; Billigkeitserlaß
- BGH, 18.03.1965 - VII ZB 16/64
Ablösung nach AKG. Ort der Geschäftsleitung
- StGH Hessen, 24.04.1964 - P.St. 378
Abstrakte Normenkontrolle
- BGH, 27.05.1971 - III ZR 200/68
Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) …
- BGH, 23.10.1963 - VIII ZR 76/62
- BGH, 27.04.1964 - III ZR 9/63
Rechtsmittel
- BFH, 22.11.1968 - III 223/64
Haftungsverpflichtung des Deutschen Reichs für Schulden bei widerrechtlichem …
- BGH, 25.01.1966 - V ZR 121/63
Lieferung von Strom - Freistellung von einer Zahlungsverpflichtung an eine …