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   BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89   

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https://dejure.org/1989,45
BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89 (https://dejure.org/1989,45)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1989 - 1 BvR 956/89 (https://dejure.org/1989,45)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1989 - 1 BvR 956/89 (https://dejure.org/1989,45)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Vorbringen im Zivilprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch begründungslose Zurückweisung von Sachvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung - Verspätetes Vorbringen - Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 97
  • NJW 1990, 566
  • Rpfleger 1990, 80
 
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Wird zitiert von ... (209)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Insoweit kommt dem Landgericht nicht zugute, daß es grundsätzlich keine verfassungsrechtliche Begründungspflicht für mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbare Entscheidungen gibt (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]) Weicht ein Gericht bei einer Präklusionsentscheidung von den Normen des einfachen Rechts in der Auslegung ab, die sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnen haben, obliegt es ihm darzulegen, daß dies mit verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist (vgl. auch BVerfGE 71, 122 [135 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Unter solchen Voraussetzungen hätte es sich um einen Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts und damit um eine Verletzung einfachen Rechts gehandelt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Insoweit kommt dem Landgericht nicht zugute, daß es grundsätzlich keine verfassungsrechtliche Begründungspflicht für mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbare Entscheidungen gibt (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]) Weicht ein Gericht bei einer Präklusionsentscheidung von den Normen des einfachen Rechts in der Auslegung ab, die sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnen haben, obliegt es ihm darzulegen, daß dies mit verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist (vgl. auch BVerfGE 71, 122 [135 f.]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs hindert den Gesetzgeber nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfGE 69, 145 [149] m.w.N.).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 244/81

    Verzögerung des Rechtsstreits durch Folgebeweise

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Unter diesen Umständen bedarf es keiner Erörterung mehr, daß das Urteil auch zur Frage der groben Nachlässigkeit und zu den übrigen Voraussetzungen der Präklusion keine Feststellungen enthält (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, NJW 1971, S. 1564 [1565]; NJW 1983, S. 1495 [1496]; Zöller Schneider, ZPO , 15. Aufl., § 528 , Rdn. 48; Albers in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 47. Aufl., § 528 , Anm. 3 C b und c).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Vielmehr ist auch in diesem Fall notwendig, daß eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung nicht stattgefunden hat (vgl. BVerfGE 75, 302 [314 f.]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
    Zwar gebietet der Grundsatz der Subsidiarität dieses Rechtsbehelfs, daß der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es gar nicht erst zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Zwar gebietet der Grundsatz der Subsidiarität, dass der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren - im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 56, 363 [380]; 69, 188 [202]) - alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um eine geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 81, 97 [102 f.]; 84, 203 [208]; 95, 96 [127]).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt dieser Grundsatz neben der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), daß der Beschwerdeführer bereits im Ausgangsverfahren alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Grundsätzlich besteht keine verfassungsrechtliche Begründungspflicht für mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbare Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ; 81, 97 ; 86, 133 ; 94, 166 ; 118, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 14; vgl. auch EGMR, John v. Germany, Entscheidung vom 13. Februar 2007, Nr. 15073/03, juris, § 50; Arribas Antón v. Spain, Urteil vom 20. Januar 2015, Nr. 16563/11, § 47, NVwZ 2016, S. 519 ; Harisch v. Germany, Urteil vom 11. April 2019, Nr. 50053/16, § 35, NJW 2020, S. 1943 ).
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