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   BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16   

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https://dejure.org/2018,42871
BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16 (https://dejure.org/2018,42871)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16 (https://dejure.org/2018,42871)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 (https://dejure.org/2018,42871)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend differenzierende Bestimmungen in einem Sozialtarifvertrag wegen Überbrückungs- und Abfindungsleistungen

  • Betriebs-Berater

    Nichtannahmebeschluss wegen negativer Koalitionsfreiheit

  • doev.de PDF

    Tarifvertragliche Differenzierungsklausel

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl differenzierender Bestimmungen in einem Sozialtarifvertrag - keine Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers (Art 9 Abs 3 GG) oder des Grundrechts auf freien Abschluss eines Arbeitsvertrags (Art 12 Abs 1 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3
    Verfassungsbeschwerde betreffend differenzierende Bestimmungen in einem Sozialtarifvertrag wegen Überbrückungs- und Abfindungsleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl differenzierender Bestimmungen in einem Sozialtarifvertrag - keine Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers (Art 9 Abs 3 GG) oder des Grundrechts auf freien Abschluss eines Arbeitsvertrags (Art 12 Abs 1 ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit tarifvertraglicher Differenzierungsklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen - oder: die gewerkschaftlich nicht organisierten Arbeitnehmer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu tariflicher Differenzierungsklausel: Gewerkschaftsmitglieder dürfen privilegiert werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern mit tarifvertraglicher Differenzierungsklausel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Dürfen Gewerkschaftsmitglieder bevorzugt werden?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe billigt Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Differenzierungsklauseln sind verfassungsgemäß

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaften dürfen in Tarifverträgen Extra-Boni für Mitglieder aushandeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 239
  • NZA 2019, 112
  • BB 2019, 448
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
    Das Bundesarbeitsgericht geht nachvollziehbar davon aus, dass vorliegend kein höherer Druck erzeugt wird als derjenige, der sich stets ergibt, wenn die individualvertraglichen Vereinbarungen hinter den Abreden zurückbleiben, die eine Gewerkschaft im Wege eines Tarifvertrags nur für ihre Mitglieder treffen kann (vgl. § 3 Abs. 1 TVG; BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, juris Rn. 48).

    b) Hier hat das Bundesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf seine Leitentscheidung (BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, juris) nachvollziehbar angenommen, dass angesichts der besonderen Umstände des Falls eine strukturell schutzbedürftige Unterlegenheit durch die betrieblichen und tarifvertraglichen Regelungen aufgefangen war, die auch auf den Beschwerdeführer Anwendung fanden.

    Zudem ist die Gewerkschaft ohnehin nur befugt, Abreden für ihre Mitglieder zu treffen, und kann schon aufgrund der Tarifautonomie nicht als verpflichtet angesehen werden, dabei alle Beschäftigten gleichermaßen zu berücksichtigen (ausführlich BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 -, juris Rn. 40 ff.).

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
    Art. 9 Abs. 3 GG schützt die Anwendung von einmal geschlossenen Tarifverträgen (vgl. BVerfGE 146, 71 ), aber als individuelles Freiheitsrecht auch, Vereinigungen zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen fernzubleiben (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 146, 71 ; stRspr).

    Dieses ist gerade darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 146, 71 ).

    Daher kommt dem Tarifvertrag eine Richtigkeitsvermutung zu; ein objektiver Maßstab, nach dem sich die Richtigkeit besser beurteilen ließe, existiert nicht (vgl. BVerfGE 146, 71 ).

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
    Daher darf kein Zwang oder Druck in Richtung auf eine Mitgliedschaft ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 20, 312 ; 31, 297 ; 44, 322 ; 55, 7 ; 64, 208 ; 116, 202 ; BVerfGK 4, 356 ).

    Die Tatsache, dass organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anders behandelt werden als nicht organisierte Beschäftigte, bedeutet insofern jedoch noch keine Grundrechtsverletzung, solange sich daraus nur ein eventueller faktischer Anreiz zum Beitritt ergibt, aber weder Zwang noch Druck entsteht (vgl. BVerfGE 31, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2000 -1 BvR 945/00 -, www.bverfg.de, Rn. 7).

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 719/19

    Verfassungsbeschwerden gegen Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der

    Demgegenüber genügt es nicht, wenn von einer Regelung oder Maßnahme ein bloßer Anreiz zum Beitritt zu einer Koalition ausgeht (vgl. BVerfGE 116, 202 ; zur Differenzierungsklausel BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 -, Rn. 4 f.).
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Deren Höhe bleibt selbst bei Berücksichtigung des erhöhten Anspruchs auf tarifliche Sonderzuwendung und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder nach A IV Abs. 2 Buchst. b Zukunfts-TV (dazu BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 28 ff. mwN, BAGE 151, 235; BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 -) sowie dem zusätzlichen Warengutschein, den der MTV nicht vorsieht, auf das jeweilige Jahr bezogen hinter derjenigen nach den Flächentarifverträgen für den Hamburger Einzelhandel zurück.
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

    Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht des Klägers aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann.
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht des Klägers aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann.
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht der Klägerin aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann.
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Deren Höhe bleibt selbst bei Berücksichtigung des erhöhten Anspruchs auf tarifliche Sonderzuwendung und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder nach A IV Abs. 2 Buchst. b Zukunfts-TV (dazu BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 28 ff. mwN, BAGE 151, 235; BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 -) sowie dem zusätzlichen Warengutschein, den der MTV nicht vorsieht, auf das jeweilige Jahr bezogen hinter derjenigen nach den Flächentarifverträgen für den Hamburger Einzelhandel zurück.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    b) Die gesetzliche Regelung greift zwar in das Grundrecht der Klägerin aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann.
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht der Klägerin aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann.
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 1003/13

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht der Klägerin aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann.
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Allerdings greift die gesetzliche Regelung in das Grundrecht des Klägers aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch dessen Inhalt aushandeln zu können (vgl. BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 - Rn. 6 mwN) , hinsichtlich in Bezug genommener Tarifnormen ein, weil sie deren Rechtswirkung verdrängt und es dadurch im Einzelfall auch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit oder Verringerung der Vergütung kommen kann.
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 17/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 34/20

    Leistungsträgerzulage - Widerrufsvorbehalt - arbeitsrechtliche Gleichbehandlung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18

    Entgelt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Beweislast -

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