Rechtsprechung
BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die strafrechtliche Hauptverhandlung ohne Teilnahme des Wahlverteidigers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsanwalt - Verhinderung - Unterbrechen der Verhandlung - Rechtsstaatsgebot
Verfahrensgang
- LG München I, 05.11.1981 - 14 Ns 246 Js 47957/80
- BayObLG, 26.10.1982 - RReg. 3 St 175/82
- BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
Papierfundstellen
- NJW 1984, 862
- NStZ 1984, 176
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.11.1971 - AnwSt (R) 5/71
"Sozialistisches Anwaltskollektiv"
Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend angenommen, der Angeklagte müsse es grundsätzlich nicht hinnehmen, dass sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeiten, ohne dass er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtern, dass ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand eines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (…OLG Celle, NJW 1965, S. 2264; OLG Hamm, MDR 1972, S. 254;… Gollwitzer, in: Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 228 StPO , Rdnr. 20;… Hürxthal, in: KK, § 265 StPO , Rdnr. 31;… Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl., § 265 StPO , Rdnr. 19). - BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in …
Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet nur das rechtliche Gehör als solches, nicht rechtliches Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts (BVerfGE 9, 124 >132<; 31, 297 >301<; 31, 306 >308<; 38, 105 >118<; 39, 156 >168<). - BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über …
Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet nur das rechtliche Gehör als solches, nicht rechtliches Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts (BVerfGE 9, 124 >132<; 31, 297 >301<; 31, 306 >308<; 38, 105 >118<; 39, 156 >168<).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet nur das rechtliche Gehör als solches, nicht rechtliches Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts (BVerfGE 9, 124 >132<; 31, 297 >301<; 31, 306 >308<; 38, 105 >118<; 39, 156 >168<). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts, die allein ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigte (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; st.Rspr.), ist nicht ersichtlich. - BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55
Armenrecht
- OLG Hamm, 13.07.1973 - 2 Ss OWi 784/73
Einfache Bußgeldsachen; Hauptverhandlung; Verspätung des Verteidigers
Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles, wobei die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalles, der Anlass, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, als Gesichtspunkte genannt werden, die berücksichtigt und abgewogen werden müssen (Hürxthal, a.a.0.; vgl. auch Gollwitzer, a.a.0.; OLG Hamm, NJW 1973, S. 2311 >2312<). - BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75
Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …
Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet nur das rechtliche Gehör als solches, nicht rechtliches Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts (BVerfGE 9, 124 >132<; 31, 297 >301<; 31, 306 >308<; 38, 105 >118<; 39, 156 >168<). - BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82
Diese Vorschrift ist Ausdruck des Rechts auf ein faires Verfahren, das auch das Recht des Beschuldigten umfasst, sich im Strafverfahren von einem gewählten Anwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfGE 39, 1 56 >163<) .
- BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung; …
Diese Ziele sind mit dem Interesse des beschuldigten Soldaten am Beistand des von ihm gewählten Verteidigers zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1983 - 2 BvR 1724/82 - juris Rn. 5).Im Lichte dieser Anforderungen hat der Senat unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, namentlich der Bedeutung der Sache, der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, der Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalles, dem Anlass, der Voraussehbarkeit und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung sowie der Fähigkeit des beschuldigten Soldaten, sich selbst zu verteidigen (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1983 - 2 BvR 1724/82 - juris Rn. 6) auch ohne einen entsprechenden Antrag von Amts wegen eine Vertagung geprüft, jedoch beschlossen, dem Beschleunigungsgrundsatz des § 17 Abs. 1 WDO Vorrang vor dem Interesse des Soldaten an der Teilnahme seines Wahlverteidigers an der Berufungshauptverhandlung zu geben.
- OLG Koblenz, 10.09.2009 - 2 SsRs 54/09
Terminsverlegung - Erkrankung des Verteidigers nach Entbindung des Betroffenen …
Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, wobei insbesondere die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, der Anlass, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Betroffenen, sich selbst zu verteidigen, zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, NJW 1984, 862 = NStZ 1984, 176; OLG Köln, VRS 92 [1997], 261;… Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. § 71 Rdnr. 30). - BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
Herbeischaffung eines Beweismittels
Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht, daß einem Angeklagten das rechtliche Gehör nur durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts garantiert wird (vgl. BVerfG NStZ 1984, 176) oder er im Rahmen des rechtlichen Gehörs einen Anspruch auf Vertretung durch einen bestimmten Wahlverteidiger hätte.
- LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01
Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen …
Einen solchen Grundsatz gibt es nicht, denn das Grundgesetz verlangt nicht, daß das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) gerade durch Vermittlung eines Anwalts wahrgenommen wird (BVerfG v. 22.01.1959 - 1 BvR 154/55, MDR 1959, 363 = NJW 1959, 715 ; BVerfG v. 20.07.1971 - 1 BvR 231/69, MDR 1972, 27 = NJW 1971, 2302 ; BVerfG v. 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82, MDR 1984, 464 = NJW 1984, 862 ). - OLG Frankfurt, 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00
Grundsatz der Terminshoheit des Vorsitzenden der Strafkammer zur Durchsetzung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.04.2019 - AnwSt (B) 10/18
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des …
Zudem verbürgt Art. 103 GG nur den Anspruch auf rechtliches Gehör als solches, nicht aber das rechtliche Gehör durch die Vermittlung eines Verteidigers (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1982 - 2 BvR 1724/82 Rn. 2). - OLG Celle, 18.11.2002 - 1 Ws 341/02
Untersuchungsgefangener; Unüberwachter Umgang mit Verteidiger aus anderem …
Ein Beschuldigter hat vielmehr das verfassungsrechtlich verbürgte Recht, sich in jeder Lage eines Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO; BVerfG NJW 1975, 1015; NJW 1984, 862). - VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 87/02
Bundesrecht; Strafprozeßrecht; Ordnungswidrigkeitenrecht; Zuständigkeit des …
Das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen zu können (Art. 53 Abs. 4 LV) wird im Grundgesetz ebenso gewährleistet (vgl. BVerfGE 65, 171; NStZ 1984, 176). - BVerwG, 31.10.1984 - 1 D 46.84
Dienstvergehen eines Beamten - Alkoholmissbrauch während eines Dienstes
Findet er keinen Verteidiger, der dazu bereit oder zeitlich in der Lage ist, so geht das grundsätzlich zu seinen Lasten (…Gollwitzer in Löwe-Rosenberg StPO 23. Auflage § 228 Rz. 19; vgl. auch BVerfG NStZ 1984, 176). - BayObLG, 27.08.1998 - 4St RR 135/98
Substantiierung der auf § 338 Nr. 8 StPO i.V.m. 228 Abs. 2 StPO gestützten …