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   BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 668/01   

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https://dejure.org/2001,19536
BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 668/01 (https://dejure.org/2001,19536)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2001 - 2 BvR 668/01 (https://dejure.org/2001,19536)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 668/01 (https://dejure.org/2001,19536)
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  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 668/01
    Ein auf § 102 StPO gestützter Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen lässt, würde den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht (vgl. BVerfGE 42, 212 [220 f.]; 44, 353 [371]).

    Die Eingrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses für Zwecke der durch die richterliche Entscheidung begrenzten Vollziehung der Maßnahme (vgl. BVerfGE 42, 212 [221]) ist bereits durch knappe, aber aussagekräftige Tatsachenangaben gewahrt.

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 668/01
    Mag eine größere Sorgfalt bei der Formulierung des Tatvorwurfs im Durchsuchungsbeschluss auch wünschenswert erscheinen (vgl. BVerfGE 20, 162 [227]), so waren im Ausgangsverfahren mehr Detailangaben von Verfassungs wegen aber nicht erforderlich, um den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzuzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 668/01
    Ein auf § 102 StPO gestützter Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen lässt, würde den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht (vgl. BVerfGE 42, 212 [220 f.]; 44, 353 [371]).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 668/01
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass einzelne Umgrenzungsmerkmale des Tatvorwurfs, wie Tatzeit, Tatort oder Handlungsabläufe, von Fall zu Fall unterschiedliches Gewicht haben (vgl. für den auf breiterer Beweisgrundlage zu formulierenden Anklagevorwurf BGHSt 44, 153 [155]).
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