Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3333
BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00 (https://dejure.org/2004,3333)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2004 - 1 BvR 411/00 (https://dejure.org/2004,3333)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 1 BvR 411/00 (https://dejure.org/2004,3333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 95 TKG a.F.; § 86 TKG a.F.; § 89 TKG n.F. § 148 TKG n.F.; § 193 StGB
    Rundfunkfreiheit; Eingriff (strafgerichtliche Verurteilung); Verletzung (Schranke der allgemeinen Gesetze); Abhörverbot bei Funksendungen (Abhören; nicht für die Funkanlage bestimmt; Nachricht); Rechtfertigung (keine unmittelbare Anwendung der Wahrnehmung berechtigter ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Strafrechtliche Verurteilung eines Journalisten wegen Ausstrahlung abgehörten Polizeifunks (§§ 86, 95 TKG aF) verletzt Betroffenen nicht in Grundrechten - § 86 S 2, § 95 TKG aF verfassungsgemäß, insb hinreichend bestimmt und mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Ausstrahlung von aus dem Polizeifunk abgehörten Sätzen durch den als verantwortlichen Redakteur und Verfasser im Sinne des Pressegesetzes des Landes Brandenburg in einer Fernsehsendung; Erstreckung des Geheimnisschutzes auf die Weitergabe illegal erlangter Nachrichten ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit der Wiedergabe des Polizeifunks in einer Fernsehsendung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 119
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
    Die Frage, ob die Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fällt, hat das Bundesverfassungsgerichts schon beantwortet (vgl. BVerfGE 66, 116 ).

    Auch die Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen fällt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. - für die Pressefreiheit - BVerfGE 66, 116 ).

    Sie kann ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung der Allgemeinheit sein, etwa durch Information über Missstände von öffentlicher Bedeutung (vgl. BVerfGE 60, 234 ; 66, 116 ).

    Angesichts der Vielfalt möglicher Fallgestaltungen kann in solchen Fällen erst im Rahmen der Schrankenproblematik geklärt werden, ob die Verbreitung auch der rechtswidrig erlangten Information verfassungsgeschützt ist (vgl. BVerfGE 66, 116 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es unerheblich ist (vgl. BVerfGE 96, 205 ).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
    a) Das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 97, 298 ; vgl. auch BVerfGE 107, 299 ).

    Auf die Rundfunkfreiheit können sich auch die Mitarbeiter des Rundfunkveranstalters berufen (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 91, 125 ; 107, 299 ).

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
    a) Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis nimmt und auf seine Erheblichkeit und Richtigkeit überprüft (vgl. BVerfGE 63, 80 ; 70, 288 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
    Ob diese Auslegung einfachrechtlich zutreffend ist, unterliegt nicht der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
    a) Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis nimmt und auf seine Erheblichkeit und Richtigkeit überprüft (vgl. BVerfGE 63, 80 ; 70, 288 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).
  • AG Burgdorf, 26.11.1997 - 4 Ds/16 Js 7932/97
    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
    Deshalb berücksichtigen die fachgerichtliche Rechtsprechung und überwiegend auch die Literatur die Schwierigkeit der Erkennbarkeit und sehen nur solche Nachrichten als nicht für die Funkanlage bestimmt an, die sich erkennbar weder an den Inhaber der Anlage oder Empfänger als Einzelperson noch an ihn als Repräsentanten der Allgemeinheit oder eines unbestimmten Personenkreises richten (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, BayObLGSt 1999, 33 ; Amtsgericht Burgdorf, CR 1998, S. 223 ; vgl. Baumeister, ZUM 2000, S. 114 ; Ulmen, in: Scheurle/Mayen, Telekommunikationsgesetz, 2002, § 86 Rn. 5; vgl. auch Geppert/Ruhle/Schuster, Handbuch Recht und Praxis der Telekommunikation, 1998, Rn. 579; Schmidt/Königshofen/Zwach, Telekommunikationsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Stand: 6. Ergänzungslieferung, 2000, § 86 Rn. 3; Trute, in: Trute/Spoerr/Bosch, Telekommunikationsgesetz mit FTEG, 2001, § 86 Rn. 8).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
    Selbst bei einer erweiternden oder analogen Anwendung von § 193 StGB könnte die ausnahmsweise Rechtmäßigkeit der Verbreitung des unbefugt abgehörten Wortes aber nur auf Grund einer Abwägung der betroffenen Interessen angenommen werden (zum Erfordernis einer Abwägung bei Eingriffen in die Äußerungsfreiheit vgl. BVerfGE 85, 248 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63

    Strafbarkeit des fahrlässigen "publizistischen Landesverrats"

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • BayObLG, 09.02.1999 - 4St RR 7/99

    Strafbares Abhören eines Polizeifunks

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05

    Strafbarkeit des Mitführens von Waffen in Flugzeugen; Mitführen einer Waffe

    Ist die Information rechtswidrig erlangt worden, fällt aber nur deren Verbreitung in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfGE 66, 116, 137; BVerfG NStZ-RR 2005, 119).
  • OLG Nürnberg, 06.09.2006 - 2 St OLG Ss 170/06

    Erkennbarkeit der Tragweite und Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift des §

    bb) Diesen überzeugenden Ausführungen, die vom Bundesverfassungsgericht (1. Kammer des Ersten Senats, NStZ-RR 2005, 119, 120) ausdrücklich als eine dem Bestimmtheitsgebot Rechnung tragende Auslegung des einfachen Rechts gewürdigt worden sind und die auch im wissenschaftlichen Schrifttum (Bär MMR 1999, 361) Zustimmung gefunden haben, schließt sich der Senat an.

    cc) Auch im Übrigen ist § 89 Satz 1 TKG Teil der verfassungsmäßigen Ordnung und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. BVerfG - 1. Kammer des Ersten Senats -, NStZ-RR 2005, 119, 120).

  • OLG Rostock, 05.11.2014 - 2 W 12/14

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung durch

    Andererseits ist aber anerkannt, dass es innerhalb des Anwendungsbereichs der in Art. 5 Abs. 1 GG geregelten Meinungs- und Pressefreiheit und durch die berechtigten Bedürfnisse einer pressemäßigen Berichterstattung gerechtfertigt sein kann, rechtswidrig recherchierte Informationen pressemäßig zu verbreiten (st. Rspr. seit BVerfG v. 25.01.1984, 1 BvR 272/81 - Springer/Wallraff -, juris Tz. 55; BVerfG v. 14.12.2004, 1 BvR 411/00, juris Tz. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht