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   BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97   

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https://dejure.org/2004,3879
BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97 (https://dejure.org/2004,3879)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.2004 - 1 BvR 936/97 (https://dejure.org/2004,3879)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 1 BvR 936/97 (https://dejure.org/2004,3879)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer so genannten großen Witwenrente im Beitrittsgebiet; Ungleichbehandlung von Unterhaltsrentenbeziehern; Anspruchsausschluss nach § 243a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer sogenannten großen Witwenrente im Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 307
  • FamRZ 2004, 599
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97
    Der allgemeine Gleichheitssatz bindet gemäß Art. 1 Abs. 3 GG auch die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (vgl. BVerfGE 42, 64 und gebietet Gleichheit der Rechtsanwendung durch den Richter im Interesse materieller Gerechtigkeit.

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle der Verletzung des Gleichheitssatzes durch gerichtliche Entscheidungen greift deshalb erst, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 18, 85 ; 34, 325 ; 42, 64 ; stRspr).

  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 32/95

    Umwertung von Unterhaltsrenten nach § 307a SGB VI

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97
    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Januar 1997 - 5 RJ 32/95 -,.
  • BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96

    Zur Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene aus der DDR

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97
    Nach dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2003 (1 BvR 789/96) steht der in dieser Vorschrift geregelte Anspruchsausschluss jedenfalls dann im Einklang mit dem Grundgesetz, wenn eine adäquate eigene Alterssicherung besteht.
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 102, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97
    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle der Verletzung des Gleichheitssatzes durch gerichtliche Entscheidungen greift deshalb erst, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 18, 85 ; 34, 325 ; 42, 64 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvR 487/71

    Einlegung der Berufung durch einen zugelassenen noch nicht vereidigten

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97
    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle der Verletzung des Gleichheitssatzes durch gerichtliche Entscheidungen greift deshalb erst, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 18, 85 ; 34, 325 ; 42, 64 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97
    Dabei war dem Gesetzgeber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung ein besonders großer Gestaltungsspielraum zuzubilligen (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97
    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle der Verletzung des Gleichheitssatzes durch gerichtliche Entscheidungen greift deshalb erst, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 18, 85 ; 34, 325 ; 42, 64 ; stRspr).
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