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   BVerfG, 15.01.2021 - 2 BvR 2263/20   

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https://dejure.org/2021,1274
BVerfG, 15.01.2021 - 2 BvR 2263/20 (https://dejure.org/2021,1274)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.2021 - 2 BvR 2263/20 (https://dejure.org/2021,1274)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 2 BvR 2263/20 (https://dejure.org/2021,1274)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde; Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde; Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.04.2020 - 1 BvR 635/20

    Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und Verfassungsbeschwerde nicht

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2021 - 2 BvR 2263/20
    Diesem Zweck dient es jedoch nicht (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2020 - 1 BvR 635/20 -, Rn. 5).

    Denn das Absehen von einer Begründung der Nichtannahmeentscheidung ist nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG zulässig (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2020 - 1 BvR 635/20 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2021 - 2 BvR 2263/20
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Insoweit enthält das Ablehnungsgesuch lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGK 8, 59 ).

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2021 - 2 BvR 2263/20
    a) Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn der abgelehnte Richter - wie hier im Falle des Präsidenten Harbarth, der Richterin Ott sowie der Richter Christ, Huber und Müller - nicht zur Mitwirkung im betreffenden Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 142, 1 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2021 - 2 BvR 2263/20
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2021 - 2 BvR 2263/20
    Die Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann jedoch für sich die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22

    Erfolgloser Eilantrag mangels ausreichender Begründung und offensichtlich

    Denn die Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann für sich die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2020 - 1 BvR 635/20 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2021 - 2 BvR 2263/20 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. August 2022 - 1 BvQ 54/22 -, Rn. 2; stRspr).

    Diesem Zweck dient es jedoch nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2020 - 1 BvR 635/20 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2021 - 2 BvR 2263/20 -, juris, Rn. 5).

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