Rechtsprechung
BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 2209/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 353 Abs. 2 StPO
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Erschöpfung des Rechtsweges; Zurückverweisung auf Revision der Staatsanwaltschaft); Rüge rechtlichen Gehörs (Vortrag möglichen Vorbringens bei Erteilung eines als unterlassen gerügten rechtlichen Hinweises); Nichtannahmebeschluss - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Zurückverweisung durch Revisionsgericht im Strafausspruch und ausstehender instanzgerichtlicher Entscheidung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Auslegung des § 353 Abs 2 StPO
- Wolters Kluwer
Grundsatz größtmöglicher Aufrechterhaltung der von den Gesetzesverletzungen nicht berührten Feststellungen eines Strafausspruchs; Selbstständige Beschwer eines Revisionsurteils
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 353 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 12.01.2005 - 9 Ks 111 Js 37621/04
- BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05
- BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 2209/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05
Recht auf den gesetzlichen Richter (Auslegung einer Norm; willkürliche …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 2209/05
Abgesehen davon, dass die Auslegung der Vorschrift des § 353 Abs. 2 StPO durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Sinne eines Grundsatzes größtmöglicher Aufrechterhaltung der von den Gesetzesverletzungen nicht berührten Feststellungen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2006 - 2 BvR 1765/05 -, zur Veröffentlichung in BVerfG-K vorgesehen), ist hier offen, ob das neu berufene Tatgericht auf der Basis dieser Feststellungen eine den Beschwerdeführer zusätzlich belastende rechtliche Wertung treffen wird. - BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 2209/05
Das Bundesverfassungsgericht kann daher nicht beurteilen, ob sich der vermeintliche Grundrechtsverstoß auf die angegriffene Entscheidung ausgewirkt hat (vgl. BVerfGE 28, 17 ).