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   BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 2190/16   

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https://dejure.org/2017,4332
BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 2190/16 (https://dejure.org/2017,4332)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2017 - 2 BvR 2190/16 (https://dejure.org/2017,4332)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 2190/16 (https://dejure.org/2017,4332)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 34 Abs. 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 89a StGB
    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (Vorenthalten verfahrensrelevanter Informationen im Vortrag zur Verfassungsbeschwerde; Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Finanzierung islamistischer Terroristen; Verwendung eines von einem salafistisch geprägten Verein ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen durchgeführte erkennungsdienstliche Maßnahmen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nach § 89a StGB

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 89a StPO
    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Beschwerdeerhebung iSd § 34 Abs 2 BVerfGG bei Versuch des Vorenthaltens entscheidungserheblicher Tatsachen sowie bei mangelnder Sachlichkeit - hier: Verschweigen von Indizien für Unterstützung des islamistischen Terrorismus als ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen missbräuchlicher Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Beschwerdeerhebung iSd § 34 Abs 2 BVerfGG bei Versuch des Vorenthaltens entscheidungserheblicher Tatsachen sowie bei mangelnder Sachlichkeit - hier: Verschweigen von Indizien für Unterstützung des islamistischen Terrorismus als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen missbräuchlicher Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen missbräuchlicher Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Beschwerdeerhebung iSd § 34 Abs 2 BVerfGG bei Versuch des Vorenthaltens entscheidungserheblicher Tatsachen sowie bei mangelnder Sachlichkeit - hier: Verschweigen von Indizien für Unterstützung des islamistischen Terrorismus als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Das Ermittlungsverfahren ist …. rassistische Diskriminierung", oder: Das kostet beim BVerfG 500 EUR

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Missbrauchsgebühr für die Verfassungsbeschwerde - wegen der Diffamierung von Ermittlungsbehörden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.1998 - 2 BvR 1916/97

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 2190/16
    Eine Missbrauchsgebühr kann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form die gebotene Sachlichkeit vermissen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, juris, Rn. 3), und auch dann, wenn der Beschwerdeführer versucht, dem Gericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 -, juris, Rn. 16).

    Das Instrument der Verfassungsbeschwerde wird missbraucht, wenn das Bundesverfassungsgericht bei der Erfüllung seiner Aufgaben in dieser Weise durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 2190/16
    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ).
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 983/94

    Richterliche Durchsuchungsanordnung - Strafprozeß - Nötigung im Straßenverkehr -

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 2190/16
    Eine Missbrauchsgebühr kann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form die gebotene Sachlichkeit vermissen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, juris, Rn. 3), und auch dann, wenn der Beschwerdeführer versucht, dem Gericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen

    a) Eine Missbrauchsgebühr kann etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 2190/16 -, juris, Rn. 8 m.w.N.), oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfGK 14, 468 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20

    Unzureichend begründete Eilanträge und Androhung einer Missbrauchsgebühr mit

    Eine Missbrauchsgebühr kann daher etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 2190/16 -, Rn. 8), oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfGK 14, 468 ).
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