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   BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57   

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https://dejure.org/1960,13
BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57 (https://dejure.org/1960,13)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1960 - 2 BvG 1/57 (https://dejure.org/1960,13)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1960 - 2 BvG 1/57 (https://dejure.org/1960,13)
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Dampfkessel-Genehmigung

Art. 93 Abs. 1 Nr. 3, Art. 129 Abs. 1 Satz 2 GG;

Art. 83 GG, Landesvollzug von Bundesgesetzen, Wirkung im gesamten Bundesgebiet;

zur Abgrenzung VA - RVO (Hinweis: vgl. jetzt § 35 VwVfG)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Dampfkessel

  • openjur.de

    Dampfkessel

  • opinioiuris.de

    Dampfkessel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 30, Art. 83, Art. 84, Art. 129 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsrechtliche Prüfung der durch den Bund erteilten Genehmigungen bezüglich überwachungsbedürftiger Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 6
  • NJW 1960, 907
  • MDR 1961, 26
  • DVBl 1960, 592
  • BB 1960, 461
  • DÖV 1960, 424
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
    Diese Lückenlosigkeit des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes wird unterstrichen durch die Bestimmung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, die eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch für alle "anderen" -- d. h. nicht unter Nr. 3 fallenden -- öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern begründet, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (BVerfGE 3, 267 [279]; 4, 250 [267]; vgl. auch BVerfGE 4, 375 [377]).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
    Diese Lückenlosigkeit des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes wird unterstrichen durch die Bestimmung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, die eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch für alle "anderen" -- d. h. nicht unter Nr. 3 fallenden -- öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern begründet, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (BVerfGE 3, 267 [279]; 4, 250 [267]; vgl. auch BVerfGE 4, 375 [377]).
  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
    Diese Lückenlosigkeit des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes wird unterstrichen durch die Bestimmung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, die eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch für alle "anderen" -- d. h. nicht unter Nr. 3 fallenden -- öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern begründet, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (BVerfGE 3, 267 [279]; 4, 250 [267]; vgl. auch BVerfGE 4, 375 [377]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Die Länder trifft hier die Pflicht, für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen (vgl. auch BVerfGE 11, 6 ; 76, 1 ), zumal es sich um das den Einzelnen besonders belastende Gebiet der Strafverfolgung handelt.
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    b) Eine Kompetenz aus der Natur der Sache ist begründet nach dem "ungeschriebenen, im Wesen der Dinge begründeten, mithin einer ausdrücklichen Anerkennung durch die Reichsverfassung nicht bedürftigen Rechtssatz, wonach gewisse Sachgebiete, weil sie ihrer Natur nach eigenste, der partikularen Gesetzgebungszuständigkeit a priori entrückte Angelegenheiten des Reichs darstellen, vom Reiche und nur von ihm geregelt werden können" (Anschütz, HdbDStR 1, 367; siehe BVerfGE 11, 89 [98 f.] und 11, 6 [17]).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Die mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in das Infektionsschutzgesetz eingefügte Vorschrift des § 28b IfSG betrifft keinen Sachbereich, für den das Grundgesetz eine verwaltungsmäßige Ausführung (vgl. BVerfGE 11, 6 ) in bundeseigener Verwaltung vorsieht (vgl. demgegenüber §§ 54a, 54b IfSG zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes im Bereich der Bundeswehrverwaltung nach Art. 87a GG und der Eisenbahnverkehrsverwaltung nach Art. 87e GG).
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