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   BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63   

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https://dejure.org/1967,317
BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63 (https://dejure.org/1967,317)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1967 - 1 BvR 161/63 (https://dejure.org/1967,317)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1967 - 1 BvR 161/63 (https://dejure.org/1967,317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit des fahrlässigen "publizistischen Landesverrats"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Publizistischer Landesverrat - Fahrlässiger Landesverrat - Pressefreiheit - Bekanntgabe von Staatsgeheimnissen - Beschneidung der Pressefreiheit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 239
  • NJW 1967, 871
  • DÖV 1967, 577
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (BVerfGE 20, 162 [177]), bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den vorsätzlichen Landesverrat keine begründeten Zweifel; namentlich greifen Bedenken wegen zu unbestimmter Fassung des Straftatbestandes (Art. 103 Abs. 2 GG ) nicht durch.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Dieser Straftatbestand richtet sich nicht gezielt gegen die Äußerung einer Meinung als solche, sondern bezweckt - ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung - den Schutz der Staatssicherheit als Gemeinschaftswert (vgl. BVerfGE 20, 162 [177]; 21, 239 [242]).
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Hinsichtlich der Darstellungen in den Medien vernachlässigt der Vergleich des Beklagten darüber hinaus, daß diese, weil bei ihnen der Meinungsäußerungsfreiheit sowie der Freiheit zur Befriedigung von - in weitem Sinne zu verstehenden - Informationsinteressen eine maßgebliche Rolle zukommt, in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (unter Umständen auch unter den Kunstschutz des Art. 5 Abs. 3 GG) fallen, was bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in jedem Einzelfall vorzunehmenden Güterabwägung (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 f.; 21, 239, 243; 24, 278, 282 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62]; 34, 202, 225 [BVerfG 17.01.1973 - 2 BvC 5/70]; 50, 234, 241; 54, 129, 136 ff.; weitere Nachweise bei Herzog in Maunz/Dürig aaO. Art. 5 Rdn. 257 f. in Fn. 4 und 6) nicht unberücksichtigt bleiben und dazu führen kann, die Schwelle des - trotz Ärgerniserregens - noch Hinzunehmenden zu erhöhen.
  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

    Die Strafvorschriften der §§ 185, 90 a StGB, die als allgemeine Gesetze das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit beschränken (Art. 5 Abs. 2 GG), sind ihrerseits im Lichte der grundrechtlich verbürgten Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198 [210 f.]; 21, 239 [243]; 28, 191 [202]; 33, 52 [66]; 43, 130 [139]), um sowohl die in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Freiheiten als auch die durch die allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG geschützten Rechtsgüter weitestmöglich zu wahren.
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und

    Für die Versorgungsbezüge der Witwen und Waisen sind aber seit jeher die gleichen Gesichtspunkte bestimmend, die bei der Versorgung des Beamten selbst zu beachten sind (BVerfGE 21, 239 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00

    Rundfunkfreiheit; Eingriff (strafgerichtliche Verurteilung); Verletzung (Schranke

    Dabei hat das Landgericht die Bedeutung der Geheimhaltung des Polizeifunks gewürdigt und diesem Interesse den Vorrang vor dem Öffentlichkeitsinteresse zuerkannt (vgl. auch BVerfGE 21, 239 ).
  • VerfGH Bayern, 27.02.1975 - 1-VII-74
    Der Eingriff in das höherwertige Rechtsgut wird dann nicht dadurch erlaubt, daß er mittels einer Meinungsäußerung begangen wird (vgl. BVerfGE 28, 191/202 ).

    Auch hier gilt, wenn durch die Ausübung des Grundrechts ein durch ein allgemeines Gesetz geschütztes Rechtsgut beeinträchtigt wird, das Gebot der Güterabwägung (vgl. BVerfGE 21, 239/243 {{Fussnote|81|BVerfG, 15.03.1967, 1 BvR 161/63.

    W. F.: BVerfGE 21, 239; NJW 1967, 871.}} ; 25, 296/306 {{Fussnote|82|BVerfG, 11.03.1969, 1 BvR 665/62.

  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem

    Derselbe Grundgedanke gilt bei der Möglichkeit eines Konflikts zwischen den durch Art. 5 Abs. 1 GG und anderen durch das Grundgesetz geschützten Werten (vgl. BVerfGE 21, 239 [243]), insbesondere auch dem Sozialstaatsprinzip.
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 29.88

    Anwendbarkeit des Sonntagsbeschäftigungsverbotes - Pressegroßhändler - Erteilung

    Konflikte mit anderen im Grundgesetz geschützten Werten sind durch eine konkrete Abwägung zu lösen (vgl. z/B. BVerfGE 21, 239 [BVerfG 15.03.1967 - 1 BvR 161/63]).
  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97

    Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Den Medien gewährt außerdem Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsäußerungsfreiheit, unter Umständen auch Kunstschutz nach Abs. 3, was bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in jedem Einzelfall vorzunehmenden Güterabwägung (vgl. BVerfGE 7, 198, 208f; 21, 239, 243; 24, 278, 282; 34, 202, 225; 50, 234, 241; 54, 129, 136ff) nicht unberücksichtigt bleiben und dazu führen kann, die Schwelle des - trotz Ärgerniserregens - noch Hinzunehmenden zu erhöhen.
  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74

    Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von

    der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihr das Grund recht begrenzenden Wirkung selbst wieder begrenzt werden müßten (vgl. BVerfGE 7, 198 /"2087; BVerfGE 20, 162 ß7§/\ BVerfGE 35, 307 /3097)i derselbe Grundgedanke gilt bei der Möglichkeit eines Konflikts zwischen den Grundrechten nach Art. 5 Abs. 1 GG und anderen durch das Grundgesetz geschützten Werten (BVerfGE 21, 239 /24-j57).
  • BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68

    Hannsheinz Porst

  • VG Göttingen, 30.05.2006 - 3 A 101/04

    Alimentationsgrundsatz; Beamter; Erwerbseinkommen; Hinterbliebenenversorgung;

  • BGH, 17.12.1969 - 3 StR 1/69

    Einziehung von Schriften wegen des Verdachtes staatsgefährdenden Inhaltes -

  • FG Brandenburg, 17.09.1997 - 2 K 192/97

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft; Fehlende

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