Rechtsprechung
BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit des fahrlässigen "publizistischen Landesverrats"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Publizistischer Landesverrat - Fahrlässiger Landesverrat - Pressefreiheit - Bekanntgabe von Staatsgeheimnissen - Beschneidung der Pressefreiheit
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 16.01.1963 - 4 OJs 121/61
- BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63
Papierfundstellen
- BVerfGE 21, 239
- NJW 1967, 871
- DÖV 1967, 577
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (BVerfGE 20, 162 [177]), bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den vorsätzlichen Landesverrat keine begründeten Zweifel; namentlich greifen Bedenken wegen zu unbestimmter Fassung des Straftatbestandes (Art. 103 Abs. 2 GG ) nicht durch.
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Dieser Straftatbestand richtet sich nicht gezielt gegen die Äußerung einer Meinung als solche, sondern bezweckt - ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung - den Schutz der Staatssicherheit als Gemeinschaftswert (vgl. BVerfGE 20, 162 [177]; 21, 239 [242]). - BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93
Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit
Hinsichtlich der Darstellungen in den Medien vernachlässigt der Vergleich des Beklagten darüber hinaus, daß diese, weil bei ihnen der Meinungsäußerungsfreiheit sowie der Freiheit zur Befriedigung von - in weitem Sinne zu verstehenden - Informationsinteressen eine maßgebliche Rolle zukommt, in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (unter Umständen auch unter den Kunstschutz des Art. 5 Abs. 3 GG) fallen, was bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in jedem Einzelfall vorzunehmenden Güterabwägung (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 f.; 21, 239, 243; 24, 278, 282 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62]; 34, 202, 225 [BVerfG 17.01.1973 - 2 BvC 5/70]; 50, 234, 241; 54, 129, 136 ff.;… weitere Nachweise bei Herzog in Maunz/Dürig aaO. Art. 5 Rdn. 257 f. in Fn. 4 und 6) nicht unberücksichtigt bleiben und dazu führen kann, die Schwelle des - trotz Ärgerniserregens - noch Hinzunehmenden zu erhöhen. - BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Politische Parteien
Die Strafvorschriften der §§ 185, 90 a StGB, die als allgemeine Gesetze das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit beschränken (Art. 5 Abs. 2 GG), sind ihrerseits im Lichte der grundrechtlich verbürgten Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198 [210 f.]; 21, 239 [243]; 28, 191 [202]; 33, 52 [66]; 43, 130 [139]), um sowohl die in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Freiheiten als auch die durch die allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG geschützten Rechtsgüter weitestmöglich zu wahren.
- BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und …
Für die Versorgungsbezüge der Witwen und Waisen sind aber seit jeher die gleichen Gesichtspunkte bestimmend, die bei der Versorgung des Beamten selbst zu beachten sind (BVerfGE 21, 239 m.w.N.). - BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
Rundfunkfreiheit; Eingriff (strafgerichtliche Verurteilung); Verletzung (Schranke …
Dabei hat das Landgericht die Bedeutung der Geheimhaltung des Polizeifunks gewürdigt und diesem Interesse den Vorrang vor dem Öffentlichkeitsinteresse zuerkannt (vgl. auch BVerfGE 21, 239 ). - VerfGH Bayern, 27.02.1975 - 1-VII-74 Der Eingriff in das höherwertige Rechtsgut wird dann nicht dadurch erlaubt, daß er mittels einer Meinungsäußerung begangen wird (vgl. BVerfGE 28, 191/202 ).
Auch hier gilt, wenn durch die Ausübung des Grundrechts ein durch ein allgemeines Gesetz geschütztes Rechtsgut beeinträchtigt wird, das Gebot der Güterabwägung (vgl. BVerfGE 21, 239/243 {{Fussnote|81|BVerfG, 15.03.1967, 1 BvR 161/63.
W. F.: BVerfGE 21, 239; NJW 1967, 871.}} ; 25, 296/306 {{Fussnote|82|BVerfG, 11.03.1969, 1 BvR 665/62.
- BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74
Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem …
Derselbe Grundgedanke gilt bei der Möglichkeit eines Konflikts zwischen den durch Art. 5 Abs. 1 GG und anderen durch das Grundgesetz geschützten Werten (vgl. BVerfGE 21, 239 [243]), insbesondere auch dem Sozialstaatsprinzip. - BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 29.88
Anwendbarkeit des Sonntagsbeschäftigungsverbotes - Pressegroßhändler - Erteilung …
Konflikte mit anderen im Grundgesetz geschützten Werten sind durch eine konkrete Abwägung zu lösen (vgl. z/B. BVerfGE 21, 239 [BVerfG 15.03.1967 - 1 BvR 161/63]). - BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
Den Medien gewährt außerdem Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsäußerungsfreiheit, unter Umständen auch Kunstschutz nach Abs. 3, was bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in jedem Einzelfall vorzunehmenden Güterabwägung (vgl. BVerfGE 7, 198, 208f; 21, 239, 243; 24, 278, 282; 34, 202, 225; 50, 234, 241; 54, 129, 136ff) nicht unberücksichtigt bleiben und dazu führen kann, die Schwelle des - trotz Ärgerniserregens - noch Hinzunehmenden zu erhöhen. - BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74
Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von …
der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihr das Grund recht begrenzenden Wirkung selbst wieder begrenzt werden müßten (vgl. BVerfGE 7, 198 /"2087; BVerfGE 20, 162 ß7§/\ BVerfGE 35, 307 /3097)i derselbe Grundgedanke gilt bei der Möglichkeit eines Konflikts zwischen den Grundrechten nach Art. 5 Abs. 1 GG und anderen durch das Grundgesetz geschützten Werten (BVerfGE 21, 239 /24-j57). - BGH, 08.07.1969 - 6 StE 2/68
Hannsheinz Porst
- VG Göttingen, 30.05.2006 - 3 A 101/04
Alimentationsgrundsatz; Beamter; Erwerbseinkommen; Hinterbliebenenversorgung; …
- BGH, 17.12.1969 - 3 StR 1/69
Einziehung von Schriften wegen des Verdachtes staatsgefährdenden Inhaltes - …
- FG Brandenburg, 17.09.1997 - 2 K 192/97
Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft; Fehlende …