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   BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88   

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https://dejure.org/1989,62
BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88 (https://dejure.org/1989,62)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88 (https://dejure.org/1989,62)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 1 BvR 1428/88 (https://dejure.org/1989,62)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges - Versagung eines Räumungsanspruchs des Vermieters einer Wohnung - Verweis auf die Geltendmachung rückständigen Mietzinses in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren gegen den Mieter - Konflikt zwischen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Räumungsanspruch nach Kündigung wegen Mietrückstandes; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Mietrückstandes; Räumungsanspruch des Vermieters; Mietzahlungsklage; keine; Voraussetzung für Räumungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 48
  • NJW 1989, 1917
  • NJW-RR 1989, 1160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
    Hinzu kommen muß vielmehr, daß Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [BVerfG 01.07.1954 - 1 BvR 361/52] [7]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
    Willkür ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]).
  • Drs-Bund, 05.12.1962 - BT-Drs IV/806
    Auszug aus BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
    Der Gesetzgeber hat diesen Konflikt bei der Novellierung des § 554 BGB (Art. 1 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 29. Juli 1963, BGBl. I S. 505) eindeutig anders regeln wollen als das Landgericht meint (s. BTDrucks. IV/806, S. 10).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar sind oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 2015 - 2 BvR 2088/15 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Denn grundsätzlich können auch im Gesetzgebungsverfahren nicht vorgetragene Umstände eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, da nicht die subjektive Willkür des Gesetzgebers zur Feststellung eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz führt, sondern die objektive Unangemessenheit der Norm im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll (vgl. BVerfGE 51, 1 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 93, 386 ; 124, 199 ; 130, 131 ; 132, 72 ; siehe auch BVerfGE 143, 246 ).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 89, 1 ).
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