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   BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 522/87   

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https://dejure.org/1989,2491
BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 522/87 (https://dejure.org/1989,2491)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 1 BvR 522/87 (https://dejure.org/1989,2491)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 1 BvR 522/87 (https://dejure.org/1989,2491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des anwaltlichen Sachlichkeitsgebotes bei kritischen Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachlichkeitsgebot - Dienstaufsichtsbeschwerde - Richter - Rechtsanwalt - Satire

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3148
  • NVwZ 1990, 54 (Ls.)
  • AnwBl 1989, 339
  • afp 1989, 800
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 522/87
    Mit [Beschluß in] BVerfGE 76, 171 ff. [hier: IV (485) 205 a-d] - Sachlichkeitsgebot - hat das BVerfG entschieden, daß die Richtlinien [grundsätzlich] keine ausreichende Grundlage für Einschränkungen der anwaltlichen Berufsausübung bilden.

    Als Berufspfichtverletzung sind sie erst dann zu beanstanden, wenn die Herabsetzungen nach Inhalt oder Form als strafbare Beleidigungen zu beurteilen sind, ohne durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt zu sein (BVerfGE 76, 171/193 [hier: IV (485) 206 a]) .

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (Sachlichkeitsgebot, vgl. BVerfG, NVwZ 1990, 54 ff., juris Rn. 7, 15; BVerwGE 82, 76, 83, juris Rn. 58; BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54/10, juris Rn. 14).
  • AGH Niedersachsen, 19.09.2011 - AGH 15/11

    Anwaltlicher Berufsverstoß: Missbilligende Belehrung wegen herabsetzender

    Auch Richter müssen in der Regel Äußerungen hinnehmen, in denen Kritik an ihren Entscheidungen mit Zweifeln an ihrer Sachkunde verbunden wird (vgl. z.B. BVerfG NJW 1989, 3148).
  • BGH, 25.03.1991 - ARAnw 2/90

    Keine Revisionserstreckung auf Mitverurteilte im ehrengerichtlichen

    Die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers nahm das Bundesverfassungsgericht - Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 1989 - 1 BvR 522/87 (NJW 1989, 3148) - nicht zur Entscheidung an, weil sie wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) unzulässig sei.
  • LG Düsseldorf, 05.01.2017 - 13 O 50/15

    Unterlassungsanspruch eines Mandanten von Äußerungen eines Rechtsanwalts im Fall

    Schließlich ergibt sich auch kein Abwehranspruch unter Berücksichtigung des Sachlichkeitsgebots (§ 43a Abs. 3 BRAO), da im Hinblick auf den Verfassungsrang der Meinungsfreiheit dieselben Grenzen wie im Rahmen der §§ 185 ff. StGB gelten müssen (Kleine-Cosack, BRAO, 6. Auflage 2009; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15-03-1989 - 1 BvR 522/87, NJW 1989, 3148), so dass auch insoweit nur bei Überschreiten der Grenze zur Schmähkritik sowie der Formalbeleidigung das Sachlichkeitsverbot verletzt ist.
  • AnwG Koblenz, 15.12.2014 - 1 AG 4/13

    Berufsrechte und -pflichten: Abfällige Bemerkungen über einen Richter

    Auch Richter müssen in der Regel Äußerungen hinnehmen, in denen Kritik an ihren Entscheidungen mit Zweifeln an ihrer Sachkunde verbunden wird (vgl. z.B. BVerfG, NJW 1989, 3148).
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