Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2021
BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05 (https://dejure.org/2005,2021)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2005 - 2 BvR 364/05 (https://dejure.org/2005,2021)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2005 - 2 BvR 364/05 (https://dejure.org/2005,2021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 111a StPO; § 69 StGB; § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 142 StGB
    Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der Allgemeinheit; Beschleunigungsgebot; Verfahrensverzögerungen; faires, rechtsstaatliches Verfahren); vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) wegen schwerer Straßenverkehrsdelikte trotz Verfahrensverzögerung auch noch im Hauptverfahren möglich - Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl strafprozessualer Präventivmaßnahmen sowie zur Relevanz ...

  • IWW
  • blutalkohol PDF, S. 187

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a; ; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f; ; StGB § 315c Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 142 Abs. 1; ; StPO § 111a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung mit vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vorrang des öffentlichen Interesses an der Verkehrssicherheit auch bei länger Verfahrensdauer, wenn der Betroffene ohnehin mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen muss

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zweck der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis; Messen strafprozessualer Grundrechtseingriffe am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Verletzung des Rechts des Beschuldigten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren bei einer von den Strafverfolgungsbehörden zu ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1767
  • NVwZ 2005, 1412 (Ls.)
  • NZV 2005, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem § 111a StPO und Berücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
    a) Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO ist eine Präventivmaßnahme, die der Allgemeinheit Schutz vor weiteren Verkehrsstraftaten gewähren soll (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, NJW 2001, S. 357).

    Führt die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen im konkreten Fall ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Maßnahme dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 44, 353 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, a.a.O.).

    Gemessen an dem eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts begründet es keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Fachgerichte mit Blick auf die im Überfahren der mit Warnbaken gekennzeichneten Sperrfläche zutage tretende grobe Verkehrswidrigkeit des Fahrverhaltens und bei Annahme der Verwirklichung zweier Alternativen des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB der Sicherheit des Straßenverkehrs den Vorrang gegenüber dem eingetretenen Zeitablauf und der bei der Staatsanwaltschaft zu beobachtenden Verfahrensverzögerung einräumen (vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, a.a.O., der eine vorläufige Einziehung nach 15 Monaten betraf), zumal der Auszug aus dem Verkehrszentralregister für den Beschwerdeführer seit Ende 2002 die Begehung einer Verkehrsstraftat und vier Ordnungswidrigkeiten - in zwei Fällen mit einem Fahrverbot sanktioniert - ausweist.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
    Die Nachprüfung der Anwendung des einfachen Rechts (§§ 315c, 142, 69 StGB und § 111a StPO), die sich auf die Feststellung objektiv sachfremder und damit willkürlicher Erwägungen beschränken muss (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ), führt zu keinen verfassungsrechtlichen Beanstandungen.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
    Die Nachprüfung der Anwendung des einfachen Rechts (§§ 315c, 142, 69 StGB und § 111a StPO), die sich auf die Feststellung objektiv sachfremder und damit willkürlicher Erwägungen beschränken muss (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ), führt zu keinen verfassungsrechtlichen Beanstandungen.
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 1, 269 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 - ).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02

    Zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität und zum

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
    Nach anderer Ansicht lässt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt zu (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, S. 380: vorläufige Entziehung nach zehn Monaten; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2002, S. 314; OLG München, NJW 1992, S. 2776 f.: nach drei Jahren; Hentschel, NJW 1995, S. 627 ; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 111a Rn. 3).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
    Führt die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen im konkreten Fall ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Maßnahme dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 44, 353 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
    Nach anderer Ansicht lässt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt zu (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, S. 380: vorläufige Entziehung nach zehn Monaten; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2002, S. 314; OLG München, NJW 1992, S. 2776 f.: nach drei Jahren; Hentschel, NJW 1995, S. 627 ; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 111a Rn. 3).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 1, 269 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 - ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 1, 269 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 - ).
  • OLG München, 11.02.1992 - 2 Ws 144/92

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrzeugführer; Charakterliche Eignung;

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
    Nach anderer Ansicht lässt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt zu (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, S. 380: vorläufige Entziehung nach zehn Monaten; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2002, S. 314; OLG München, NJW 1992, S. 2776 f.: nach drei Jahren; Hentschel, NJW 1995, S. 627 ; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 111a Rn. 3).
  • LG Hannover, 18.08.1988 - 32 Qs 62/88
  • LG Hagen, 05.04.1994 - 46 Qs 22/94
  • LG Kiel, 23.01.2003 - 46 Qs 7/03
  • LG Trier, 24.05.1982 - I Qs 103/82
  • OLG Koblenz, 13.05.1983 - 1 Ws 317/83
  • OLG Koblenz, 24.06.1987 - 1 Ws 346/87
  • BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95

    Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2129/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Entziehung der

    Vor diesem Hintergrund bewegt sich die Entscheidung innerhalb des fachgerichtlichen Wertungsspielraums und ist deshalb vom Bundesverfassungsgericht hinzunehmen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, juris, Rn. 7 und vom 15. März 2005 - 2 BvR 364/05 -, NJW 2005, S. 1767 ).

    b) Ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nicht ersichtlich (zu den sich daraus ergebenden Anforderungen vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, juris, Rn. 4 vom 15. März 2005 - 2 BvR 364/05 -, NJW 2005, S. 1767 und vom 3. Juni 2005 - 2 BvR 401/05 -, NStZ-RR 2005, S. 276).

  • OLG Stuttgart, 22.10.2021 - 1 Ws 153/21

    Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis 16 Monate nach

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO im Einzelfall der Sicherheit des Straßenverkehrs der Vorrang gegenüber dem eingetretenen Zeitablauf und der bei der Staatsanwaltschaft zu beobachtenden Verfahrensverzögerung eingeräumt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 2005 - 2 BvR 364/05 -, NJW 2005, 1767 ff., beck-online).
  • KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Unverhältnismäßigkeit bei erheblicher

    Als prozessuale Zwangsmaßnahme ist sie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen verpflichtet, insbesondere demjenigen der Verhältnismäßigkeit und der Beachtung des Beschleunigungsgebotes [vgl. BVerfG NJW 2005, 1767].

    Wann letztere nicht mehr in Betracht kommt, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet [vgl. insoweit BVerfG NJW 2005, 1767 m.N.] und hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts

    Bei einer vorläufigen Entziehung erst längere Zeit nach der Tatbegehung ist jedoch, da es sich bei der Entscheidung nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO um eine Eilentscheidung handelt, besonders sorgfältig die Einhaltung und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NJW 2005, 1767 m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 - und 29. Juli 2016 - 3 Ws 398/16 - OLG Köln StV 1991, 248) zu prüfen.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 3 Ws 225/13

    Zu berücksichtigende Schadenspositionen bei der Bewertung des bedeutenden

    Als prozessuale Zwangsmaßnahme ist sie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen verpflichtet, insbesondere demjenigen der Verhältnismäßigkeit und der Beachtung des Beschleunigungsgebotes (vgl. BVerfG NJW 2005, 1767).
  • LG Kleve, 21.04.2011 - 120 Qs 40/11

    Eine Fahrerlaubnis kann trotz länger zurückliegendem Zeitraum, hier 7 Monate,

    Zwar muss ein strafprozessualer Grundrechtseingriff wie die vorläufige Entziehung der Fahrererlaubnis auch im Einzelfall dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen (vgl. BVerfG Beschl.v.15.03.2005, 2 BvR 364/05).
  • LG Erfurt, 23.10.2014 - 7 Qs 199/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Verhältnismäßigkeit, langer Zeitablauf

    Nach anderer Ansicht lässt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aber die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt zu (vgl. OLG München, NJW 1992, S. 2776 f.: nach drei Jahren; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.03.2005, 2 BvR 364/05: 15 Monate).
  • VGH Bayern, 11.01.2006 - 11 CS 05.2391
    Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO ist nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Beschlüsse vom 7.6.2005, Az. 2 BvR 401/05, ZfS 2005, 622 f; vom 15. März 2005, Az: 2 BvR 364/05; vom 25.9.2000, Az. 2 BvQ 30/00, NJW 2001, 357) eine Präventivmaßnahme, die der Allgemeinheit Schutz vor weiteren Verkehrsstraftaten gewähren soll.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht