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   BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05   

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BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 (https://dejure.org/2007,777)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 (https://dejure.org/2007,777)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 (https://dejure.org/2007,777)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 17 Abs. 2 HandwO; § 118 Abs. 1 Nr. 2 HandwO; § 102 StPO; § 46 OWiG
    Kein Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern bei Gewerbetreibenden bei denen bereits feststeht, dass sie nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden können (Reisegewerbe); Unverletzlichkeit der Wohnung (Abgrenzung von Betretungsrechten zum Zwecke der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Betriebsbesichtigung der Handwerkskammern bei Gewerbetreibenden, die die Eintragsvoraussetzungen in die Handwerksrolle nicht erfüllen, verletzt GG Art 13 Abs 1

  • Wolters Kluwer

    Erstrecken des Betretungsrechts und Besichtigungsrechts der Handwerkskammern auch auf Grundstücke und Geschäftsräume von bereits in der Handwerksrolle eingetragenen Gewerbetreibenden; Schutz der Privatsphäre in räumlicher Hinsicht durch das Grundgesetz (GG); Betretung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbesichtigungsrecht - Kein von Handwerkskammern zur Fahndung nach Schwarzarbeitern

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HandwO § 17 Abs. 1; GG Art. 13
    Betretungsrecht der Handwerkskammern bei nicht in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsrecht - Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskammern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskammern bei Gewerbetreibenden, die die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle nicht erfüllen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskammern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskammern

  • Institut für Kammerrecht (Leitsatz)
  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handwerkskammern dürfen nicht "Polizei spielen" - Betriebsbesuche, um Ordnungswidrigkeiten aufzuspüren, sind unzulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Handwerkskammer darf Kleingewerbetreibenden nicht durchsuchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn sich die Handwerkskammer für den Sheriff hält

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskammern bei Gewerbetreibenden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 13 Abs. 7, 2 Abs. 1 GG; § 17 Abs. 2 HandwO
    Eingriffsbezogene Schutzbereichsdefinition

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsbesichtigungen durch Handwerkskammer eingeschränkt! (IBR 2007, 342)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 403
  • NVwZ 2007, 1049
  • WM 2007, 956
  • DVBl 2007, 624
  • DÖV 2007, 607
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
    Er umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ; 97, 228 ).

    Zwar ist das in einer Reihe von Gesetzen den Behörden der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung - wie namentlich den Handwerkskammern in § 17 Abs. 2 HandwO - eingeräumte Recht, zu Kontrollzwecken Geschäftsräume zu betreten und darin Besichtigungen und Prüfungen verschiedener Art vorzunehmen, nicht als Eingriff im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG anzusehen (vgl. BVerfGE 32, 54 ).

    Allerdings müssen auch für solche Betretungs- und Besichtigungsrechte von Verfassungs wegen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Beeinträchtigung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung auszuschließen (vgl. BVerfGE 32, 54 ).

    bb) Allerdings müssen das Betreten der Räume und dortige Prüfungen und Besichtigungen auch einem erlaubten Zweck dienen und für dessen Erreichung erforderlich sein (vgl. BVerfGE 32, 54 ).

    Mangels Einschlägigkeit der Rechtfertigungsvoraussetzungen des Art. 13 Abs. 7 GG können die in § 17 Abs. 2 HandwO normierten Betretungs- und Besichtigungsrechte verfassungsrechtlich nur Bestand haben, weil und soweit sie die im Beschluss vom 13. Oktober 1971 (vgl. BVerfGE 32, 54 ) aufgestellten Voraussetzungen erfüllen und daher nicht als Eingriffe oder Beschränkungen im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG zu qualifizieren sind.

    Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht auch auf der klaren Unterscheidung von in § 17 Abs. 2 HandwO geregelten Besichtigungs- und Betretungsrechten einerseits und Durchsuchungen andererseits bestanden (so bereits BVerfGE 32, 54 ).

    cc) Ein weitergehender Betretungszweck ist vorliegend auch nicht einer anderen "besonderen gesetzlichen Vorschrift" (vgl. BVerfGE 32, 54 ), die zum Betreten von Räumen ermächtigt, zu entnehmen.

    So kann § 91 Abs. 1 Nr. 1 HandwO schon dem Wortlaut nach die notwendige gesetzliche Ermächtigung speziell zum Betreten von Räumen (vgl. BVerfGE 32, 54 ) nicht entnommen werden.

  • VG Würzburg, 16.03.2005 - W 6 K 04.374

    Gewerberecht: Betretungsrecht der Handwerkskammer zu Prüfung der

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. September 2005 - 22 ZB 05.1130 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 16. März 2005 - W 6 K 04.374 - verletzen hinsichtlich der Entscheidung über den Feststellungsantrag zu 2) den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Verwaltungsgericht wies die Klage mit Urteil vom 16. März 2005 (veröffentlicht in GewArch 2005, S. 259) ab.

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
    Eine Durchsuchung liegt bei jedem ziel- und zweckgerichteten Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts vor, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will (vgl. BVerfGE 51, 97 ).
  • VGH Bayern, 07.09.2005 - 22 ZB 05.1130

    Berechtigung zur Ausübung des Malerhandwerks und Lackiererhandwerks mit dem

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. September 2005 - 22 ZB 05.1130 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 16. März 2005 - W 6 K 04.374 - verletzen hinsichtlich der Entscheidung über den Feststellungsantrag zu 2) den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
    Die hier geltend gemachte Verletzung von Grundrechten ist von besonderem Gewicht; denn sie deutet auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hin (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
    Mit der Abweisung einer Feststellungsklage trifft das Urteil zugleich die positive Feststellung des mit der Klage bekämpften Rechts der Beklagten (vgl. BVerwGE 68, 306 ).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
    Er umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ; 97, 228 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
    Er umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ; 97, 228 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1986 - 12 A 115/85

    Vorlage; Unterlagen; Handwerkskammer; Gewerbe; Auskunftspflicht

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
    Auskunftspflichtig seien vielmehr alle Gewerbetreibenden, bei denen nicht von vornherein feststehe, dass kein Handwerksbetrieb vorliege (vgl. BayObLG, MDR 1956, S. 760; OLG Stuttgart, GewArch 1963, S. 82; OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1986, S. 136; AG Bonn, GewArch 1975, S. 126 ; VG Augsburg, GewArch 1974, S. 343 ).
  • BVerwG, 30.06.1956 - V C 84.55

    Mietpreisvorschriften des geltenden Rechts als Gesetze zum Schutze des Mieters -

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
    Auskunftspflichtig seien vielmehr alle Gewerbetreibenden, bei denen nicht von vornherein feststehe, dass kein Handwerksbetrieb vorliege (vgl. BayObLG, MDR 1956, S. 760; OLG Stuttgart, GewArch 1963, S. 82; OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1986, S. 136; AG Bonn, GewArch 1975, S. 126 ; VG Augsburg, GewArch 1974, S. 343 ).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Die Überwachung und die Verfolgung der unerlaubten Ausübung zulassungspflichtiger Handwerke obliegen danach nicht (mehr auch) der Handwerkskammer, sondern ausschließlich der nach Landesrecht zuständigen Behörde (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 - NVwZ 2007, 1049 ; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 8 C 49.09 - a.a.O. S. 316).
  • VG Magdeburg, 04.07.2016 - 1 A 1198/14

    Bestätigung eines Verbots zum Halten und Betreuen von Schweinen

    Er umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (BVerfG, B. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 -, juris, Rdnr. 26 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 04.03.2021 - 27 I 11/21

    Durchsuchung Betreten Verhältnismäßigkeit Richtervorbehalt

    Ob es überhaupt Fälle des Eindringens in eine Wohnung gegen den Willen des Wohnungsinhabers zum Zweck des Auffindens und Ergreifens einer Person gibt, die nicht als Durchsuchung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG mit der Folge eines verfassungsrechtlich angeordneten Richtervorbehalts anzusehen sind oder zumindest so in Nähe einer Durchsuchung gelangen, dass Art. 13 Abs. 2 GG - im Wege der verfassungskonformen Auslegung - Anwendung finden muss, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, juris, Rn. 36, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt.
  • BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 848/08

    Keine Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch das gerichtliche Gebot, in den

    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Kontroll- und Betretungsrechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ).

    Rechte zum Betreten von Betriebsräumen verstoßen daher dann nicht gegen Art. 13 Abs. 1 GG, wenn sie auf einer besonderen gesetzlichen Grundlage beruhen, das Betreten einem erlaubten Zweck dient und für dessen Erreichung erforderlich ist, das Gesetz Zweck, Gegenstand und Umfang des Betretens erkennen lässt und das Betreten auf Zeiten beschränkt wird, in denen die Räume normalerweise für die betriebliche Nutzung zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 97, 228 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ).

  • BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 49.09

    Bindungswirkung; Auskunftspflicht; Handwerksrolle; Gewerbetreibender;

    Das Oberverwaltungsgericht hat mit seiner Annahme, dass § 17 Abs. 1 Satz 1 HwO eigenständig und unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 - (GewArch 2007, 206 f.) zum Betretungsrecht gemäß § 17 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 HwO auszulegen ist, nicht gegen § 31 Abs. 1 BVerfGG, Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen.

    Sobald auch nur eine Eintragungsvoraussetzung erkennbar nicht gegeben ist, besteht keine Auskunftspflicht im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 HwO (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 2007 a.a.O.).

  • OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 LB 234/15

    Erhebung einer Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen

    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfG, Beschluss vom 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13 -, Rn. 15, juris; Beschluss vom 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06 -, Rn. 15, juris; Beschluss vom 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 -, Rn. 26, juris; Beschluss vom 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 -, BVerfGE 32, 54-77, Rn. 51).
  • BFH, 23.01.2020 - III R 9/18

    Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts

    Denn Art. 13 Abs. 1 GG ist nach Art. 19 Abs. 3 GG auf die Klägerin als GmbH zwar anwendbar und umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05, DÖV 2007, 607, Rz 26, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LB 118/08

    Auskunftspflichtigkeit jedes Gewerbetreibenden nach der Handwerksordnung (HwO) im

    Das habe das Bundesverfassungsgericht in einer (Kammer-)Entscheidung vom 15. März 2007 (1 BvR 2138/05) klargestellt.

    Diese Frage ist nicht schon mit gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG den Senat bindender Wirkung durch den Beschluss der 3. Kammer des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 15.3.2007 - 1 BvR 2138/05 -, GewArch 2007, 206 ff.) geklärt.

    Inwieweit solche Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und/oder zur Einleitung eines Verfahrens zur Betriebsuntersagung weitergegeben werden dürfen, braucht vorliegend nicht geklärt zu werden (ablehnend BVerfG, Beschl. v. 15.3.2007, a. a. O., sowie Wolff, GewArch 2007, 231 f; unklar Detterbeck, HwO, Kommentar, 4. Aufl., § 17, Rn. 9; a. A. Dürr, DVBl. 2008, 1356, 1363 f., Schmitz, a. a. O., § 7, Rn. 15,).

  • VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10

    Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der

    Eine Durchsuchung ist allgemein definiert als das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Amtsträger nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 -, DVBl 2007, 624 ff.; BVerwG, Beschl. v. 07.06.2006 - 4 B 36/06 -, NJW 2006, 2504 f. ; Papier, in: Maunz-Dürig, GG, Stand: Mai 2011 (62. Lief.), Art. 13 Rn. 23).
  • VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07

    Auskunftspflicht eines in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Die Ausführungen des BVerfG im Beschluss vom 15.03.2007 (1 BvR 2138/05) zum Betretungsrecht nach § 17 Abs. 2 HandwO sind insoweit auf das Auskunftsrecht übertragbar.

    Diese Auslegung ist nach Auffassung des Gerichts vor dem Hintergrund des Beschlusses der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2007 (- 1 BvR 2138/05 - GewArch 2007, 206 ff.) zum Betretungsrecht der Handwerkskammern nach § 17 Abs. 2 HwO dahingehend einzuschränken, dass eine Auskunftspflicht des nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbetreibenden dann nicht besteht, wenn er die persönlichen Voraussetzungen für die Eintragung nicht aufweist, mithin nicht eintragungsfähig ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08

    Auswirkungen der Änderung eines Bescheides auf dessen Rechtmäßigkeit; keine

  • BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Rechtswegerschöpfung unzulässige

  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - 4 A 1188/19

    Ablehnung; Allgemeinheit; Aufhebung der Bestellung; Aufsichtsmaßnahme;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2009 - 3 M 433/08

    Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zum Umfang der Besuchs- und

  • VG Schleswig, 06.02.2017 - 1 B 7/17

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen tierschutzrechtliche Verfügung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 B 1143/10

    Rechtliche Ausgestaltung der Zuständigkeit für approbationsrechtliche Maßnahmen

  • VGH Hessen, 17.09.2008 - 9 A 1434/08

    Prüfung der Voraussetzungen einer Eintragung in die Handwerksrolle

  • VG Darmstadt, 18.09.2009 - 9 K 62/08

    Auskunftspflicht gegenüber Handwerkskammer; Erforderlichkeit des

  • VG München, 10.05.2011 - M 16 K 10.5851

    Keine Auskunftspflicht gegenüber Handwerkskammer nach bereits erteilter Auskunft

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