Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11, 2 BvL 9/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12707
BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11, 2 BvL 9/11 (https://dejure.org/2012,12707)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2012 - 2 BvL 8/11, 2 BvL 9/11 (https://dejure.org/2012,12707)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2012 - 2 BvL 8/11, 2 BvL 9/11 (https://dejure.org/2012,12707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
    Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit; Verfassungswidrigkeit (Überzeugung); Betäubungsmittel; unerlaubte Einfuhr; nicht geringe Menge; Mindeststrafe; Strafrahmen; Gestaltungsspielraum; Schuldgrundsatz; Übermaßverbot; Wirtschafts- und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Strafmaßes des § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG 1981 - keinerlei Auseinandersetzung der Vorlagebeschlüsse mit verfassungsrechtlichen Maßstäben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a S 1 BVerfGG, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG 1981, § 30 Abs 2 BtMG 1981
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Strafmaßes des § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG 1981 - keinerlei Auseinandersetzung der Vorlagebeschlüsse mit verfassungsrechtlichen Maßstäben - unzureichende Berücksichtigung der gesetzgeberischen Motive - mangelnde Darlegung ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Begründung von Vorlagen an das BVerfG im Zusammenhang mit einem Streit über die Verfassungsmäßigkeit der Mindeststrafe des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Strafmaßes des § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG 1981 - keinerlei Auseinandersetzung der Vorlagebeschlüsse mit verfassungsrechtlichen Maßstäben - unzureichende Berücksichtigung der gesetzgeberischen Motive - mangelnde Darlegung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderung an die Begründung von Vorlagen an das BVerfG im Zusammenhang mit einem Streit über die Verfassungsmäßigkeit der Mindeststrafe des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Strafmaßes des § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG 1981 - keinerlei Auseinandersetzung der Vorlagebeschlüsse mit verfassungsrechtlichen Maßstäben - unzureichende Berücksichtigung der gesetzgeberischen Motive - mangelnde Darlegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (55)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11
    Das Amtsgericht sehe sich an der Vorlage nicht gehindert durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 ( BVerfGE 90, 145).

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 20, 323 ; 34, 261 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 54, 100 ; 73, 206 ; 75, 1 ; 80, 244 ; 86, 288 ; 90, 145 ; 92, 277 ; 105, 135 ).

    Es hat lediglich darüber zu wachen, dass die Strafvorschrift materiell in Einklang mit dem Grundgesetz steht (vgl. BVerfGE 80, 244 ; 90, 145 ; 110, 226 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nur vor, wenn sich für eine tatbestandliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 4, 352 ; 34, 261 ; 47, 109 ; 50, 142 ; 71, 206 ; 90, 145 ).

    Gerade der grenzüberschreitende Betäubungsmittelhandel ist Gegenstand internationaler Abkommen (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 90, 145 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).

  • BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11
    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 20, 323 ; 34, 261 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 54, 100 ; 73, 206 ; 75, 1 ; 80, 244 ; 86, 288 ; 90, 145 ; 92, 277 ; 105, 135 ).

    Dies gilt auch für das Mindestmaß der Strafe, die der Gesetzgeber für die Begehung einer Straftat androht (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ).

    Er kann also den Richter auch insoweit binden, als er ihm vorschreibt, dass er bei einer Verurteilung nicht unter eine bestimmte Mindesthöhe der Strafe gehen darf (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ).

    Zur Vermeidung unverhältnismäßiger Sanktionen wird es in der Regel genügen, dass der Gesetzgeber dem Richter die Verhängung schuldangemessener Strafen innerhalb eines entsprechenden Strafrahmens bei der Strafzumessung ermöglicht (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 45, 187 ; 50, 205 ; 73, 206 ; 105, 135 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nur vor, wenn sich für eine tatbestandliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 4, 352 ; 34, 261 ; 47, 109 ; 50, 142 ; 71, 206 ; 90, 145 ).

  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11
    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 20, 323 ; 34, 261 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 54, 100 ; 73, 206 ; 75, 1 ; 80, 244 ; 86, 288 ; 90, 145 ; 92, 277 ; 105, 135 ).

    Dies gilt auch für das Mindestmaß der Strafe, die der Gesetzgeber für die Begehung einer Straftat androht (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ).

    Er kann also den Richter auch insoweit binden, als er ihm vorschreibt, dass er bei einer Verurteilung nicht unter eine bestimmte Mindesthöhe der Strafe gehen darf (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ).

    Welche Sanktion für eine Straftat - abstrakt oder konkret - angemessen ist und wo die Grenzen einer an der Verfassung orientierten Strafandrohung zu ziehen sind, hängt von einer Fülle von Wertungen ab (vgl. BVerfGE 27, 18 ; 50, 125 ).

    Es kann in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz und das Übermaßverbot nur dann feststellen, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerfGE 50, 125 ).

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    a) Aus dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld' folgt für die Strafgerichte das in § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB verankerte Gebot schuldangemessenen Strafens im Einzelfall (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1996 - 2 BvR 1851/94 u.a., BVerfGE 95, 96, 140; vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1895/05, StraFo 2007, 369; vom 23. September 2014 - 2 BvR 2545/12, juris Rn. 9 f.; vgl. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 1. August 2008 - 2 BvR 1001/08, juris Rn. 3; vom 15. März 2012 - 2 BvL 8/11 u.a. Rn. 45 mwN).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Sie sind in den Grundtatbeständen mit derselben Strafrahmenobergrenze (zu deren Bedeutung: BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310, Tz. 22) versehen, weisen als - hier vom Landgericht indes in keinem Fall angenommene - minder schwere Fälle denselben Strafrahmen auf und verfolgen einen aufeinander abgestimmten Rechtsgüterschutz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 2012 - 2 BvL 8/11, 2 BvL 9/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht