Rechtsprechung
   BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,82
BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69 (https://dejure.org/1970,82)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.1970 - 2 BvR 396/69 (https://dejure.org/1970,82)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 1970 - 2 BvR 396/69 (https://dejure.org/1970,82)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,82) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Hannsheinz Porst

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
    Auf das Grundrecht der Informationsfreiheit, das als selbständiges Grundrecht gleichberechtigt neben der Meinungs- und Pressefreiheit durch Art. 5 I GG gewährleistet ist (BVerfGE 27, 71 [81]), kann sich der Beschwerdeführer schon deshalb nicht berufen, weil etwaige Informationen von seiten der leitenden Mitarbeiter des MfS nicht Informationen aus "allgemein zugänglicher Quelle" sind.

    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71 [83]).

  • BGH, 11.05.1954 - StE 125/52
    Auszug aus BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
    Der Bundesgerichtshof charakterisiert § 100e StGB a.F. als selbständigen, allgemeinen Gefährdungstatbestand (BGHSt 6, 346), dessen Zweck es sei, landesverräterische Betätigung schon in den Anfängen zu unterbinden.

    Der Natur des Tatbestands als abstraktem Gefährdungsdelikt entsprechend wird im Einzelfall auf die Gefährlichkeit der Täterhandlung abgestellt (vgl. BGHSt 6, 346 [349]).

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
    Daß sie auch mit dem vom Grundgesetz geprägten Menschenbild vereinbar ist, unterliegt keinem Zweifel; das Menschenbild des Grundgesetzes "ist nicht das des selbstherrlichen Individuums, sondern das der in der Gemeinschaft stehenden und ihr vielfältig verpflichteten Persönlichkeit" (BVerfGE 12, 45 [51]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
    Welches Verhalten mit Strafe bedroht ist, läßt sich aber dann nicht vorhersehen, wenn das Gesetz einen Straftatbestand zu unbestimmt faßt (BVerfGE 14, 245 [252]; 25, 269 [285]; 26, 41 [42]).
  • BGH, 28.11.1960 - 3 ARs 92/60
    Auszug aus BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
    Zur Erfüllung des Tatbestands des § 100e StGB a.F. genüge daher schon eine Verbindung, die allein darin bestehe, daß sich der Täter mit dem fremden Nachrichtendienst oder dessen Agenten über solche Beziehungen einig sei, wobei es wiederum genüge, daß der Täter wisse, daß jedenfalls der andere Teil auf die Erlangung von Staatsgeheimnissen der Bundesrepublik Deutschland abziele (BGHSt 15, 230; vgl. BGHSt 6, 333 [334]).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
    Welches Verhalten mit Strafe bedroht ist, läßt sich aber dann nicht vorhersehen, wenn das Gesetz einen Straftatbestand zu unbestimmt faßt (BVerfGE 14, 245 [252]; 25, 269 [285]; 26, 41 [42]).
  • BGH, 22.12.1953 - StE 22/52
    Auszug aus BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
    Zur Erfüllung des Tatbestands des § 100e StGB a.F. genüge daher schon eine Verbindung, die allein darin bestehe, daß sich der Täter mit dem fremden Nachrichtendienst oder dessen Agenten über solche Beziehungen einig sei, wobei es wiederum genüge, daß der Täter wisse, daß jedenfalls der andere Teil auf die Erlangung von Staatsgeheimnissen der Bundesrepublik Deutschland abziele (BGHSt 15, 230; vgl. BGHSt 6, 333 [334]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
    Die Vorschrift diente dem Schutz gegen einen die Staatssicherheit gefährdenden Zustand und gehörte daher zu den Gesetzen, die "nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten", die vielmehr "dem Schutze eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen", dem Schutze eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit den Vorrang hat (BVerfGE 7, 198 [209 f.]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
    Ohne die Verwendung "flüssiger Begriffe" wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 11, 234 [237], seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
    Welches Verhalten mit Strafe bedroht ist, läßt sich aber dann nicht vorhersehen, wenn das Gesetz einen Straftatbestand zu unbestimmt faßt (BVerfGE 14, 245 [252]; 25, 269 [285]; 26, 41 [42]).
  • RG, 24.05.1917 - C. 60/16

    Zum Begriffe der Anknüpfung oder Unterhaltung von Beziehungen nach § 6 des

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Verfassungsrechtlich ist der Gesetzgeber aber grundsätzlich nicht gehindert, aus generalpräventiven Gründen Handlungen, die lediglich generell geeignet sind, Rechtsgüter zu gefährden, unter Umständen schon in einem frühen Stadium zu unterbinden (vgl. BVerfGE 28, 175 ; 90, 145 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, Rn. 92; kritisch BVerfGE 90, 145 , abw. Meinung Graßhof).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    b) Allerdings muss der Gesetzgeber auch im Strafrecht in der Lage bleiben, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 28, 175 ; 47, 109 ).

    c) Welchen Grad an gesetzlicher Bestimmtheit der einzelne Straftatbestand haben muss, lässt sich nach alledem nicht allgemein sagen (BVerfGE 28, 175 ).

    Zu prüfen sind die Besonderheiten des jeweiligen Straftatbestands einschließlich der Umstände, die zu der gesetzlichen Regelung führen (BVerfGE 28, 175 ), wobei der Gesetzgeber die Strafbarkeitsvoraussetzungen umso genauer festlegen und präziser bestimmen muss, je schwerer die von ihm angedrohte Strafe ist (BVerfGE 75, 329 ).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Das Bestimmtheitsgebot schließt die Verwendung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe bis hin zu Generalklauseln nicht aus (vgl. BVerfGE 11, 234 ; 28, 175 ; 48, 48 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

    Der Gesetzgeber muss in der Lage bleiben, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (vgl. BVerfGE 28, 175 ; 47, 109 ; 126, 170 ).

    Dabei lässt sich der Grad der für eine Norm jeweils erforderlichen Bestimmtheit nicht abstrakt festlegen, sondern hängt von den Besonderheiten des jeweiligen Tatbestands einschließlich der Umstände ab, die zur gesetzlichen Regelung geführt haben (vgl. BVerfGE 28, 175 ; 86, 288 ; 126, 170 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht