Rechtsprechung
   BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,42199
BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05 (https://dejure.org/2005,42199)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.2005 - 2 BvR 487/05 (https://dejure.org/2005,42199)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 2005 - 2 BvR 487/05 (https://dejure.org/2005,42199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,42199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die wegen der fehlenden Annahme eines Beweisverwertungsverbotes gewonnenen Erkenntnisse i.R.e. Wohnungsdurchsuchung erhobenenen Verfassungsbeschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05
    Um dem Sustantiierungserfordernis im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu genügen, hätte der Beschwerdeführer Argumente für das Bestehen eines Verwertungsverbotes vortragen und aufzeigen müssen, inwiefern die Ablehnung eines solchen Verbots verfassungsrechtlich verbürgte Rechte des Beschwerdeführers verletzen könnte (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 u.a. -, StV 2000, S. 233 und vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, StV 2000, S. 467 ).

    Dazu wird es in der Regel erforderlich sein, sich näher mit dem Argumentationsgang der angegriffenen Entscheidung auseinanderzusetzen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, in: StV 2000, S. 467 f.; und vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1249/04 -, NJW 2005, S. 656 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05
    Zum einen ist der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Grundsatz des fairen Verfahrens für Angriffe gegen die Beweiswürdigung - auch im Freibeweisverfahren zu Verfahrenshandlungen - die sachnächste Vorschrift (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

    Er verkennt dabei, dass die Aufhebung einer fachgerichtlichen Entscheidung nicht bereits deshalb in Betracht kommt, weil bei der Beweiswürdigung eine andere Schlussfolgerung des Fachgerichts möglich gewesen wäre (BVerfGE 18, 85 ; stRspr); Voraussetzung ist vielmehr, dass sich das Tatgericht so weit von seiner Verpflichtung entfernt hat, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jedem Beschuldigten auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für den Schuldspruch sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05
    Die Annahme eines Verwertungsverbots sei geboten gewesen, denn die Durchsuchung verstoße im Hinblick auf die zwischen Planung und Anordnung der Maßnahme liegende Zeitspanne sowie wegen des nur mündlich ergangenen, auf einer unzulänglichen Tatsachengrundlage beruhenden und nicht von dem Ermittlungsrichter dokumentierten Durchsuchungsbeschlusses gegen die in der Entscheidung BVerfGE 103, 142 ff. aufgestellten Grundsätze.

    Zwar erwähnt der Beschwerdeführer die Entscheidung BVerfGE 103, 142 ff. Aus ihr lässt sich aber ohne weitere Argumentation nichts für die Annahme eines Beweisverwertungsverbots bei Verfahrensfehlern im Zusammenhang mit dem Erlass eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses gewinnen.

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05
    Der Beschwerdeführer trägt keine Argumente vor, weshalb aus dem von ihm bemängelten Handeln der Strafverfolgungsbehörden verfassungsrechtlich zwingend ein Beweisverwertungsverbot zu folgen hätte (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2000 - 2 BvR 1087/91 -, zit. nach [...], und vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1249/04 -, NJW 2005, S. 656 ).

    Dazu wird es in der Regel erforderlich sein, sich näher mit dem Argumentationsgang der angegriffenen Entscheidung auseinanderzusetzen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, in: StV 2000, S. 467 f.; und vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1249/04 -, NJW 2005, S. 656 ).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05
    Dieses Erfordernis gewinnt umso mehr an Bedeutung, als es noch keine verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Beantwortung der Frage gibt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 56, 37 ; 80, 367 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05
    Dieses Erfordernis gewinnt umso mehr an Bedeutung, als es noch keine verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Beantwortung der Frage gibt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 56, 37 ; 80, 367 ).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05
    Aus der bloßen Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Ermittlungsmaßnahme ergibt sich bereits einfachrechtlich nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BGHSt 38, 214 ).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05
    Dieses Erfordernis gewinnt umso mehr an Bedeutung, als es noch keine verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Beantwortung der Frage gibt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 56, 37 ; 80, 367 ).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05
    Um dem Sustantiierungserfordernis im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu genügen, hätte der Beschwerdeführer Argumente für das Bestehen eines Verwertungsverbotes vortragen und aufzeigen müssen, inwiefern die Ablehnung eines solchen Verbots verfassungsrechtlich verbürgte Rechte des Beschwerdeführers verletzen könnte (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 u.a. -, StV 2000, S. 233 und vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, StV 2000, S. 467 ).
  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvR 1087/91

    Mangels Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Verwertbarkeit einer zum

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05
    Der Beschwerdeführer trägt keine Argumente vor, weshalb aus dem von ihm bemängelten Handeln der Strafverfolgungsbehörden verfassungsrechtlich zwingend ein Beweisverwertungsverbot zu folgen hätte (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2000 - 2 BvR 1087/91 -, zit. nach [...], und vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1249/04 -, NJW 2005, S. 656 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht