Rechtsprechung
BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Gewährleistung von GG Art 13 Abs 1 erlassene einstweilige Anordnung, die Vollstreckung eines Urteils zur Duldung von Kontrollmaßnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz vorläufig auszusetzen
- Wolters Kluwer
Bundesverfassungsgericht - Einstweilige Anordnung - Urheberrecht - Betreibervergütung - Aussetzung - Vollstreckung - Urteil - Durchsuchung - Unverletzlichkeit der Wohnung
- Judicialis
BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; ZPO § 935; ; UrhG § 54 a Abs. 2; ; UrhG § 54 g Abs. 2; ; UrhG § 54 h Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1; UrhG § 54a Abs. 2
Auskunftspflicht bei dem Betrieb von Kopiergeräten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 11 W 44/99
- BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
- BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1589
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
In einem Verfassungsbeschwerdeverfahren bedürfte vor allem näherer Prüfung, ob das Oberlandesgericht bei Würdigung der Rechtsbeziehungen zwischen der Klägerin des Ausgangsverfahrens und der Antragstellerin im Zusammenhang mit der zu Lasten der Letzteren angenommenen Duldungspflicht gegenüber Kontrollen durch Mitarbeiter der Klägerin in den Geschäftsräumen der Antragstellerin Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG hinreichend beachtet hat (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 97, 228 ).Die damit verbundene Beeinträchtigung der Antragstellerin und ihres Geschäftsbetriebs, insbesondere das Eindringen in ihre durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ; 97, 228 ), könnte im Fall des späteren Erfolgs einer Verfassungsbeschwerde nicht mehr rückgängig gemacht werden.
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
In einem Verfassungsbeschwerdeverfahren bedürfte vor allem näherer Prüfung, ob das Oberlandesgericht bei Würdigung der Rechtsbeziehungen zwischen der Klägerin des Ausgangsverfahrens und der Antragstellerin im Zusammenhang mit der zu Lasten der Letzteren angenommenen Duldungspflicht gegenüber Kontrollen durch Mitarbeiter der Klägerin in den Geschäftsräumen der Antragstellerin Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG hinreichend beachtet hat (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 97, 228 ). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
Zwangsvollstreckung III
Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
Die damit verbundene Beeinträchtigung der Antragstellerin und ihres Geschäftsbetriebs, insbesondere das Eindringen in ihre durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ; 97, 228 ), könnte im Fall des späteren Erfolgs einer Verfassungsbeschwerde nicht mehr rückgängig gemacht werden.
- BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
Die damit verbundene Beeinträchtigung der Antragstellerin und ihres Geschäftsbetriebs, insbesondere das Eindringen in ihre durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ; 97, 228 ), könnte im Fall des späteren Erfolgs einer Verfassungsbeschwerde nicht mehr rückgängig gemacht werden. - BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, dass ein Verfahren zur Hauptsache noch nicht anhängig ist (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 71, 350 ; stRspr). - BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im …
Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind regelmäßig die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ). - BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach …
Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, dass ein Verfahren zur Hauptsache noch nicht anhängig ist (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 71, 350 ; stRspr). - BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind regelmäßig die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ).
- LG Braunschweig, 16.04.2008 - 9 O 679/08 Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Entscheidung vom 15.05.2000 ( NJW-RR 2000, 1589 [BVerfG 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00] ) ebenfalls mit der Frage der Duldung von Kontrollmaßnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz auseinandergesetzt und hat diesbezüglich festgestellt, dass bei Zulassung derartiger Kontrollmaßnahmen die damit verbundene Beeinträchtigung der Betreiber und deren Geschäftsbetriebe, insbesondere das Eindringen in ihre durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Räume zu berücksichtigen seien.