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   BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 2783/09   

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https://dejure.org/2012,12887
BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 2783/09 (https://dejure.org/2012,12887)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.2012 - 1 BvR 2783/09 (https://dejure.org/2012,12887)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 2783/09 (https://dejure.org/2012,12887)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers - Übergang der Arbeitsverhältnisse nichtwissenschaftlich beschäftigter Mitarbeitern vom Land Hessen auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 613a Abs 1 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers - Übergang der Arbeitsverhältnisse nichtwissenschaftlich beschäftigter Mitarbeitern vom Land Hessen auf das ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 613a Abs 1 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers - Übergang der Arbeitsverhältnisse nichtwissenschaftlich beschäftigter Mitarbeitern vom Land Hessen auf das ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend der gesetzlich angeordneten Überleitung eines Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber in Vorbereitung und Umsetzung der Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg; Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetz über die ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers - Übergang der Arbeitsverhältnisse nichtwissenschaftlich beschäftigter Mitarbeitern vom Land Hessen auf das ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend der gesetzlich angeordneten Überleitung eines Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber in Vorbereitung und Umsetzung der Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg; Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetz über die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 2783/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - (BVerfGE 128, 157) die Unvereinbarkeit von § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 UKG mit Art. 12 Abs. 1 GG bereits mit Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG) festgestellt.

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - (BVerfGE 128, 157) die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Reichweite des Grundrechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes aus Art. 12 Abs. 1 GG bei einer gesetzlich angeordneten Überleitung von Arbeitsverhältnissen entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Die in § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 UKG geregelte Überleitung seines Arbeitsverhältnisses in den Anstaltsdienst des Universitätsklinikums Gießen und Marburg stellt eine unverhältnismäßige Beschränkung des durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Beschwerdeführers an der Beibehaltung des gewählten Vertragspartners dar, soweit die gesetzliche Übergangsregelung keine Möglichkeit bot, den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Land geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 128, 157 ).

    Aufgrund der verfassungskonformen Verneinung eines europarechtlich fundierten Widerspruchsrechts im Sinne des § 613a Abs. 6 BGB war die weiter vom Beschwerdeführer aufgeworfene Frage nach der Anwendbarkeit der Richtlinie 2001/23/EG auf einen gesetzlichen Übergang von Arbeitsverhältnissen nicht entscheidungserheblich, so dass das Bundesarbeitsgericht auch insoweit von einer Vorlage an den Gerichtshof absehen konnte (vgl. BVerfGE 128, 157 ).

    Der Anordnung einer Aussetzung des Ausgangsverfahrens bedarf es - anders als im Verfahren 1 BvR 1741/09 - nicht mehr, da der Landesgesetzgeber mit dem am 29. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (GVBl I S. 816) zwischenzeitlich auf den verfassungsgerichtlichen Regelungsauftrag reagiert hat.

    Soweit sich der Beschwerdeführer mittelbar gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 UKG wendet, sind die Annahmevoraussetzungen einzig wegen der zwischenzeitlichen Entscheidung des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - (BVerfGE 128, 157) entfallen.

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 699/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 2783/09
    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2009 - 8 AZR 699/07 -, des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2007 - 2 Sa 1412/06 - und des Arbeitsgerichts Gießen vom 30. Juni 2006 - 4 Ca 532/05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 2783/09
    Eine solche Kostenbeschwer vermag zwar grundsätzlich ein Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde nicht zu begründen (vgl. etwa BVerfGE 50, 244 ), weil sonst - trotz nicht mehr bestehender Beschwer in der Hauptsache - lediglich wegen des Kosteninteresses eine verfassungsgerichtliche Prüfung vorzunehmen wäre.
  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 2 Sa 1412/06

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 2783/09
    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2009 - 8 AZR 699/07 -, des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2007 - 2 Sa 1412/06 - und des Arbeitsgerichts Gießen vom 30. Juni 2006 - 4 Ca 532/05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 2783/09
    Für eine wiederholte entsprechende Entscheidung besteht kein Raum und kein Bedürfnis (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2010 - 1 BvR 395/09 -, juris, Rn. 6).
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