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   BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11   

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https://dejure.org/2014,11729
BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11 (https://dejure.org/2014,11729)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11 (https://dejure.org/2014,11729)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 1 BvR 2681/11 (https://dejure.org/2014,11729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 1b Abs 1 BetrAVG
    Ï»¿ï»¿(Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 GG durch die Stichtagsregelung der §§ 1b Abs 1 iVm 30f Abs 1 S 1 BetrAVG, nach der nach dem 01.01.2001 gegebene Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach kürzerer ...

  • rewis.io

    Ï»¿ï»¿(Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 GG durch die Stichtagsregelung der §§ 1b Abs 1 iVm 30f Abs 1 S 1 BetrAVG, nach der nach dem 01.01.2001 gegebene Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach kürzerer ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Ï»¿ï»¿(Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 GG durch die Stichtagsregelung der §§ 1b Abs 1 iVm 30f Abs 1 S 1 BetrAVG, nach der nach dem 01.01.2001 gegebene Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach kürzerer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die noch nicht unverfallbare Betriebsrente - Eigentumsgarantie und Insolvenzschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht nickt Stichtagsregelung zur Unverfallbarkeit ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 734
  • FamRZ 2014, 1610
  • WM 2014, 1184
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 25.01.2007 - C-278/05

    DIE MITGLIEDSTAATEN SIND NICHT VERPFLICHTET, BEI ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
    Die vom Beschwerdeführer angeführte Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 25. Januar 2007, Robins, C-278/05, Slg. 2007, I-1053) betraf kein vergleichbares System der Insolvenzsicherung für Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung.

    Vielmehr räumt Art. 8 der Richtlinie 987/80/EWG beziehungsweise Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union den Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum bei der Festlegung des Schutzniveaus ein (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Januar 2007, Robins, C-278/05, Slg. 2007, I-1053, Rn. 45; EuGH, Urteil vom 25. April 2013, Hogan, C-398/11, juris, Rn. 42) .

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz wird ebenso wie der Anspruch auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG jedoch nur dann verletzt, wenn der Umgang eines Gerichts mit der Vorlagepflicht nicht vertretbar ist, also nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts noch keine einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor oder hat eine Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht nur als entfernte Möglichkeit, kommt dem Fachgericht notwendig ein Beurteilungsspielraum zu, der nicht in unvertretbarer Weise überschritten werden darf (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 129, 78 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
    a) Hat der Gesetzgeber sich für bei der Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes dafür entschieden, eine weitere Instanz zu eröffnen, und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
    Doch reicht der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG nur so weit, wie Ansprüche bereits bestehen, verschafft diese selbst aber nicht (vgl. BVerfGE 131, 66 m.w.N.; BVerfGK 11, 130 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - juris, Rn. 22; BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 -, juris, Rn. 47).
  • EuGH, 25.04.2013 - C-398/11

    Hogan u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Rechtsangleichung -

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
    Vielmehr räumt Art. 8 der Richtlinie 987/80/EWG beziehungsweise Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union den Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum bei der Festlegung des Schutzniveaus ein (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Januar 2007, Robins, C-278/05, Slg. 2007, I-1053, Rn. 45; EuGH, Urteil vom 25. April 2013, Hogan, C-398/11, juris, Rn. 42) .
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
    Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 117, 272 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
    a) Hat der Gesetzgeber sich für bei der Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes dafür entschieden, eine weitere Instanz zu eröffnen, und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
    a) Die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Ansprüche und sozialversicherungsrechtliche Rentenansprüche und Rentenanwartschaften, die auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Sicherung seiner Existenz dienen (vgl. BVerfGE 128, 90 ) und im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden sind.
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 2534/10

    Vereinbarkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog.

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
    Die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung schließt zwangsläufig die Entscheidung des Fachgerichts ein, die Rechtsfrage auch im Blick auf das Unionsrecht als hinreichend geklärt anzusehen und die ihm angetragene Frage des Unionsrechts nicht dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2022 - L 3 AL 303/22
    Im Hinblick auf die Verfassungskonformität des Abstellens auf den Zuordnungsmonat bei der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Regelung des § 23a Abs. 3 Satz 2 SGB IV bestehen unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Stichtagsregelungen (vgl. hierzu u.a. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11, juris Rn. 8 m.w.N; zuletzt auch bzgl. der Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern: BVerfG, Beschluss vom 21.07.2022 - 1 BvR 469/20, juris Rn. 168) keine Bedenken.
  • ArbG Köln, 18.01.2019 - 18 Ca 4677/18

    Erwerberhaftung in der Insolvenz; Versicherungsmissbrauchsklausel

    Aus Sicht der Kammer bestehenden keine durchdringenden Zweifel daran, dass dieses System der Insolvenzsicherung von Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung in Einklang mit europäischem Recht steht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Mai 2014 - 1 BvR 2681/11 -, Rn. 13, juris).
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