Rechtsprechung
   BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 351/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14481
BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 351/19 (https://dejure.org/2019,14481)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.2019 - 2 BvR 351/19 (https://dejure.org/2019,14481)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - 2 BvR 351/19 (https://dejure.org/2019,14481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Kammerbeschluss: Anordnung der hälftigen Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren über den Erlass einer eA

  • Wolters Kluwer

    Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen in die Russische Föderation zur Strafverfolgung wegen Raubes; Gefahr der politischen Verfolgung ...

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren über den Erlass einer eA nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde - hälftige Kostenerstattungspflicht des Bundes bei Abweichung einer im bundesrechtlichen Verwaltungsverfahren ergangenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 37 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 37 Abs. 2 S. 2; IRG § 12
    Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen in die Russische Föderation zur Strafverfolgung wegen Raubes; Gefahr der politischen Verfolgung und unmenschlichen Behandlung während des Strafverfahrens in Tschetschenien; Festsetzung des Werts des Gegenstands der ...

  • datenbank.nwb.de

    Kammerbeschluss: Anordnung der hälftigen Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren über den Erlass einer eA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 351/19
    Über die Hauptsache ist nicht mehr zu entscheiden, weil der Beschwerdeführer sie mit Schriftsatz vom 25. März 2019 für erledigt erklärt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, als wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. etwa BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 5, 316 ).

    Nach diesen Maßstäben entspricht es der Billigkeit, neben der Erstattung der Auslagen des Beschwerdeführers im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch die Erstattung seiner notwendigen Auslagen im Hauptsacheverfahren anzuordnen (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 351/19
    Eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde findet im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 351/19
    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, als wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. etwa BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 5, 316 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 351/19
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 351/19
    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, als wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. etwa BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 5, 316 ).
  • BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 2767/17

    Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 351/19
    Eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde findet im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, juris, Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht