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   BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20   

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https://dejure.org/2020,13106
BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20 (https://dejure.org/2020,13106)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20 (https://dejure.org/2020,13106)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - 2 BvQ 24/20 (https://dejure.org/2020,13106)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Teilaußervollzugsetzung eines Insolvenzplanes und Verhinderung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der einstweiligen Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 253 Abs 4 S 1 InsO, § 253 Abs 4 S 2 InsO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Löschung einer Auflassungsvormerkung - vorläufige Teilaußervollzugsetzung eines Insolvenzplanes, soweit dort die Löschung einer zu Gunsten eines Gläubigers eingetragenen Auflassungsvormerkung bewilligt worden war ...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Löschung einer Auflassungsvormerkung - vorläufige Teilaußervollzugsetzung eines Insolvenzplanes, soweit dort die Löschung einer zu Gunsten eines Gläubigers eingetragenen Auflassungsvormerkung bewilligt worden war ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Löschung einer Auflassungsvormerkung; Verletzung des Rechtsschutzanspruchs des betroffenen Gläubigers aus Art. 19 Abs. 4 GG durch Verneinung eines besonders schweren Rechtsverstoßes iSd § 253 Abs. 4 S. 2 ...

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Löschung einer Auflassungsvormerkung - vorläufige Teilaußervollzugsetzung eines Insolvenzplanes, soweit dort die Löschung einer zu Gunsten eines Gläubigers eingetragenen Auflassungsvormerkung bewilligt worden war ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Löschung einer Auflassungsvormerkung?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorläufige Teilaußervollzugsetzung eines Insolvenzplans zur Verhinderung der Löschung einer Auflassungsvormerkung durch einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1306
  • NZI 2020, 733
  • WM 2020, 1163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
    Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
    Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

  • BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend ein Freigabeverfahren

    Auf (zunächst isoliert gestellten) Antrag der Beschwerdeführerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 15. Mai 2020 - 2 BvQ 24/20 - gemäß § 32 BVerfGG den Vollzug des Insolvenzplans über das Vermögen der Schuldnerin hinsichtlich der vergleichsweisen Aufhebung des Bauträgervertrages und der Löschung der Vormerkung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, vorläufig ausgesetzt und zugleich das Grundbuchamt angewiesen, die Vormerkung nicht aufgrund der im Insolvenzplan erteilten Löschungsbewilligung zu löschen.
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