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   BVerfG, 15.06.2001 - 2 BvB 1/01   

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https://dejure.org/2001,16642
BVerfG, 15.06.2001 - 2 BvB 1/01 (https://dejure.org/2001,16642)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.2001 - 2 BvB 1/01 (https://dejure.org/2001,16642)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 2 BvB 1/01 (https://dejure.org/2001,16642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA, die bei der Durchsuchung in der Kanzlei und in der Wohnung des Bevollmächtigten der NPD im Parteiverbotsverfahren sichergestellten Daten und Unterlagen unverzüglich zu versiegeln und beim AG zu hinterlegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Auf Antrag der Antragsgegnerin vom 12. Juni 2001 hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 15. Juni 2001 der Staatsanwaltschaft Berlin aufgegeben, sämtliche im Zusammenhang mit einer im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, Rechtsanwalt Horst Mahler, erfolgten Durchsuchung in dessen Wohnung und in dessen Kanzlei sowie in der Parteizentrale der Antragsgegnerin am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten oder kopierten elektronischen Daten, Datenträger und Unterlagen unverzüglich zu versiegeln, beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu hinterlegen und den Vollzug dem Bundesverfassungsgericht anzuzeigen (BVerfGE 104, 38; 104, 39; 104, 41).
  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvB 1/01

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren - einstweilige

    Auf Antrag der Antragsgegnerin gab der Senat mit Beschlüssen vom 15. Juni und 3. Juli 2001 der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin zunächst auf, sämtliche im Zusammenhang mit einer im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt Horst Mahler, einen der beiden Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, erfolgten Durchsuchung in dessen Wohnung und Kanzlei sowie in der Parteizentrale der Antragsgegnerin am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten oder kopierten elektronischen Daten, Datenträger und Unterlagen unverzüglich zu versiegeln, beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu hinterlegen und den Vollzug dem Bundesverfassungsgericht anzuzeigen (BVerfGE 104, 38; 104, 39; 104, 41), sodann, die bei der Durchsuchung beschlagnahmte EDV-Anlage und die anderen vorgenannten Daten und Gegenstände Rechtsanwalt Mahler unverzüglich nach Durchführung bestimmter Maßnahmen der Datensicherung zurückzugeben (BVerfGE 104, 42).
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