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   BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98   

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BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98 (https://dejure.org/2003,671)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.2003 - 2 BvF 6/98 (https://dejure.org/2003,671)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 2 BvF 6/98 (https://dejure.org/2003,671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 TKG ist verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungszuständigkeiten nach dem Telekommunikationsgesetz; Grundsätze der Normenklarheit; Schutz der Länder vor einem Eindringen des Bundes in den ihnen vorbehaltenen Bereich

  • beck.de (Leitsatz)

    Verfassungswidrigkeit der Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 TKG

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 108, 169
  • NJW 2004, 354 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1497
  • MMR 2003, 664
  • DVBl 2003, 1163 (Ls.)
  • K&R 2003, 467
  • DÖV 2003, 902
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
    Daraus folgt, dass die Länder berechtigt und verpflichtet sind, zur Ausführung von Bundesgesetzen in eigener Verantwortung verwaltend tätig zu werden (vgl. BVerfGE 37, 363 [384 f.]; 55, 274 [318 f.]).

    Sie verteilt politische Macht und setzt ihrer Ausübung einen verfassungsrechtlichen Rahmen, der diese Machtverteilung aufrechterhalten und ein Zusammenwirken der verschiedenen Kräfte sowie einen Ausgleich widerstreitender Belange ermöglichen soll (vgl. BVerfGE 55, 274 [318 f.]).

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
    In diesem Bereich spricht eine Vermutung für die Landeszuständigkeit (vgl. BVerfGE 11, 6 [15]).

    Dass das Grundgesetz den Bund stillschweigend ermächtigt, Verwaltungsakte auf Gebieten zu erlassen, die nicht zur bundeseigenen Verwaltung nach Art. 86, Art. 87 ff. GG gehören, kann nur im Ausnahmefall angenommen werden; insbesondere genügt hierfür nicht, dass im Einzelfall die Ausführung eines Gesetzes durch den Bund zweckmäßiger wäre (vgl. BVerfGE 11, 6 [17 f.]; 22, 180 [216 f.]).

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
    Das objektive Interesse an der Klarstellung, ob die zur Prüfung gestellte Norm gültig ist (vgl. BVerfGE 6, 104 [110]; 101, 1 [30]), wird durch die vom Antragsteller dargelegten Zweifel ausreichend verdeutlicht (vgl. BVerfGE 52, 63 [80]).

    Ein darüber hinausgehendes individuelles Rechtsschutzinteresse ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 2, 213 [217]; 20, 350 [351]; 52, 63 [80]).

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
    Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber auch bei der Bestimmung von Verwaltungszuständigkeiten die rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit (vgl. BVerfGE 21, 73 [79]; 78, 214 [226]; 98, 106 [119]) zu beachten, um die Länder vor einem Eindringen des Bundes in den ihnen vorbehaltenen Bereich der Verwaltung zu schützen und eine Aushöhlung des Grundsatzes des Art. 30 GG zu verhindern.
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
    Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber auch bei der Bestimmung von Verwaltungszuständigkeiten die rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit (vgl. BVerfGE 21, 73 [79]; 78, 214 [226]; 98, 106 [119]) zu beachten, um die Länder vor einem Eindringen des Bundes in den ihnen vorbehaltenen Bereich der Verwaltung zu schützen und eine Aushöhlung des Grundsatzes des Art. 30 GG zu verhindern.
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
    Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber auch bei der Bestimmung von Verwaltungszuständigkeiten die rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit (vgl. BVerfGE 21, 73 [79]; 78, 214 [226]; 98, 106 [119]) zu beachten, um die Länder vor einem Eindringen des Bundes in den ihnen vorbehaltenen Bereich der Verwaltung zu schützen und eine Aushöhlung des Grundsatzes des Art. 30 GG zu verhindern.
  • BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69

    Beförderungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
    Das Grundgesetz schließt auch eine so genannte Mischverwaltung, soweit sie nicht ausdrücklich zugelassen ist, aus (vgl. BVerfGE 32, 145 [156]; 39, 96 [120]).
  • BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72

    Städtebauförderungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
    Das Grundgesetz schließt auch eine so genannte Mischverwaltung, soweit sie nicht ausdrücklich zugelassen ist, aus (vgl. BVerfGE 32, 145 [156]; 39, 96 [120]).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
    Dass das Grundgesetz den Bund stillschweigend ermächtigt, Verwaltungsakte auf Gebieten zu erlassen, die nicht zur bundeseigenen Verwaltung nach Art. 86, Art. 87 ff. GG gehören, kann nur im Ausnahmefall angenommen werden; insbesondere genügt hierfür nicht, dass im Einzelfall die Ausführung eines Gesetzes durch den Bund zweckmäßiger wäre (vgl. BVerfGE 11, 6 [17 f.]; 22, 180 [216 f.]).
  • VG Düsseldorf, 22.03.2000 - 16 K 1344/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von sicherheitsbedingten Nebenbestimmungen eines

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
    Die Rechtsprechung zu § 50 Abs. 3 TKG zeigt, dass in der Verwaltungspraxis die regelmäßig als Wegebaulastträger zuständigen Länder und Gemeinden Zustimmungsentscheidungen vielfach mit umfangreichen Nebenbestimmungen versehen, die detaillierte, auch auf Landesrecht und kommunalen Normen beruhende straßen-, material-, verkehrs- oder terminbezogene Bauvorgaben enthalten können und insbesondere möglichen Konflikten mit anderen Versorgungsleitungen wie Abwasser, Wasser und Energie im Straßenraum vorbeugen sollen (vgl. etwa VG des Saarlandes, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 K 87/00 - VG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2000 - 16 K 1344/98 - [JURIS]).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

  • VG Saarlouis, 26.02.2002 - 1 K 87/00
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

  • BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60

    Keine Auslagenerstattung für Äußerungsberechtigte im konkreten

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Die Kompetenzaufteilung nach Art. 83 GG ist eine wichtige Ausformung des bundesstaatlichen Prinzips des Grundgesetzes und dient dazu, die Länder vor einem Eindringen des Bundes in den ihnen vorbehaltenen Bereich der Verwaltung zu schützen (vgl. BVerfGE 108, 169 [181 f.]).

    aa) Die Verwaltung des Bundes und die Verwaltung der Länder, zu denen auch die Kommunen gehören, sind organisatorisch und funktionell im Sinne von in sich geschlossenen Einheiten prinzipiell voneinander getrennt (vgl. BVerfGE 108, 169 [182]).

    Aus dem Normgefüge der Art. 83 ff. GG folgt, dass Mitplanungs-, Mitverwaltungs- und Mitentscheidungsbefugnisse gleich welcher Art im Aufgabenbereich der Länder, wenn die Verfassung dem Bund entsprechende Sachkompetenzen nicht übertragen hat, durch das Grundgesetz ausgeschlossen sind (vgl. BVerfGE 32, 145 [156]; - 108, 169 [182]).

    Das Grundgesetz schließt, von begrenzten Ausnahmen abgesehen, auch eine sogenannte Mischverwaltung aus (vgl. BVerfGE 63, 1 [38 ff.]; - 108, 169 [182] m. w. N.).

    Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber auch bei der Bestimmung von Verwaltungszuständigkeiten die rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit (vgl. BVerfGE 21, 73 [79]; - 78, 214 [226]; - 98, 106 [119]; - 108, 169 [181 f.]) zu beachten, um die Länder vor einem Eindringen des Bundes in den ihnen vorbehaltenen Bereich der Verwaltung zu schützen und eine Aushöhlung des Grundsatzes des Art. 30 GG zu verhindern (vgl. BVerfGE 108, 169 [181 f.]).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Zur notwendigen Erkennbarkeit des Norminhalts gehört die Klarheit (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 115, 166 ; 119, 331 ; stRspr) und, als deren Bestandteil, die Widerspruchsfreiheit (vgl. BVerfGE 98, 106 ; 108, 169 ; 119, 331 ; stRspr) der Norm.
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    138 2. Ein objektives Klarstellungsinteresse im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG und § 76 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 104 ; 52, 63 ; 88, 203 ; 96, 133 ; 100, 249 ; 101, 1 ; 103, 111 ; 106, 244 ; 108, 169 ; 110, 33 ; 113, 167 ; 119, 394 ; 127, 293 ; 128, 1 ; stRspr) ist ebenfalls zu bejahen.
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