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   BVerfG, 15.10.1992 - 1 BvR 654/92   

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https://dejure.org/1992,3112
BVerfG, 15.10.1992 - 1 BvR 654/92 (https://dejure.org/1992,3112)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.1992 - 1 BvR 654/92 (https://dejure.org/1992,3112)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 1 BvR 654/92 (https://dejure.org/1992,3112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes und Restitutionsklageverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahme - Gesetzwidrige - Rechtsanwendung - DDR-Justiz

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 1 BvR 654/92
    Sofern die normative Ausgestaltung einer gerichtlichen Verfahrensordnung die umfassende Nachprüfung des Verfahrensgegenstandes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und eine dem Rechtsschutzbegehren angemessene Entscheidungsart und Entscheidungswirkung gewährleistet, ist damit dem aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG sowie dem aus etwaigen materiellen Grundrechtsverbürgungen folgenden Schutzanspruch grundsätzlich genügt (vgl. BVerfGE 60, 253 [296 f.]).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 1 BvR 654/92
    Den Beschwerdeführern kann zwar darin zugestimmt werden, daß es gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht, daß der Grundrechtsschutz weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken ist und daß die Grundrechte demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern ebenso das Verfahrensrecht beeinflussen, soweit dieses für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 53, 30 [65] m.w.N.; 65, 76 [94]; 69, 315 [355]; 73, 280 [296]).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 1 BvR 654/92
    Den Beschwerdeführern kann zwar darin zugestimmt werden, daß es gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht, daß der Grundrechtsschutz weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken ist und daß die Grundrechte demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern ebenso das Verfahrensrecht beeinflussen, soweit dieses für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 53, 30 [65] m.w.N.; 65, 76 [94]; 69, 315 [355]; 73, 280 [296]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 1 BvR 654/92
    Den Beschwerdeführern kann zwar darin zugestimmt werden, daß es gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht, daß der Grundrechtsschutz weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken ist und daß die Grundrechte demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern ebenso das Verfahrensrecht beeinflussen, soweit dieses für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 53, 30 [65] m.w.N.; 65, 76 [94]; 69, 315 [355]; 73, 280 [296]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1992 - 1 BvR 654/92
    Den Beschwerdeführern kann zwar darin zugestimmt werden, daß es gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht, daß der Grundrechtsschutz weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken ist und daß die Grundrechte demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern ebenso das Verfahrensrecht beeinflussen, soweit dieses für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 53, 30 [65] m.w.N.; 65, 76 [94]; 69, 315 [355]; 73, 280 [296]).
  • BGH, 08.10.2002 - VI ZB 27/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Gewährung von Wiedereinsetzung in

    Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, bleibt auch bei - irriger - Rechtsmittelzulassung unanfechtbar (vgl. BVerfG, DtZ 1993, 85; BGH, Urteil vom 18. März 1992 - VIII ZR 112/91 - ZIP 1992, 579 f. m.w.N.; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl. § 574 Rdn. 9; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl. § 543 Rdn. 17 und 19 zur vergleichbaren Problematik für die Zulässigkeit der Revision).
  • VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

    Die behauptete grobe Fehlerhaftigkeit als solche kann eine Restitutionsklage für sich genommen nicht begründen (vgl. dazu z. B. auch BVerfG vom 15.10.1992 - 1 BvR 654/92 - juris Rn. 3, wonach eine über die in den §§ 580 ff. ZPO geregelten Fällen der Restitution hinausgehende Möglichkeit der Durchbrechung der Rechtskraft "auch dann nicht geboten [ist], wenn das mit der Restitutionsklage angefochtene Urteil [...] auf einer bewusst gesetzwidrigen Rechtsanwendung beruhte").
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 75/10

    Vergütungsfestsetzung für den Prozesskostenhilfeanwalt: Rechtsbeschwerde zum BGH

    Daher kann eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung auch nicht durch den Ausspruch eines Gerichts der Anfechtung unterworfen werden (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 159, 14, 15 = FamRZ 2004, 1191, 1192 sowie BGH Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02 - NJW 2003, 211, 212 m.w.N. und vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - NJW 2003, 70 m.w.N.; siehe auch BVerfG DtZ 1993, 85).
  • BSG, 02.07.2003 - B 10 LW 8/03 B

    Rechtsweggarantie im sozialgerichtlichen Verfahren

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass es der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz, auf die sich der Kläger beruft, nicht entgegensteht, wenn die Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage von bestimmten formalen Voraussetzungen abhängig ist (vgl zB BVerfG DtZ 1993, 85).
  • OLG Naumburg, 17.05.2005 - 11 U 135/04

    Feststellung eines Menschenrechtsverstoßes durch den EGMR als Restitutionsgrund

    b) Die Wiederaufnahmegründe sind eng auszulegende (BGH, Urteil vom 29. November 1988, XI ZR 85/88 = NJW 1989, 1285-1286) Ausnahmevorschriften (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1992, 1 BvR 654/92 = DtZ 1993, 85).
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