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   BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08   

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BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08 (https://dejure.org/2009,1526)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08 (https://dejure.org/2009,1526)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 (https://dejure.org/2009,1526)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 2, 103 GG; §§ 9, 26b, 8 LuftVG; §§ 4, 2 FluglSchG

  • Bundesverfassungsgericht

    Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss zur Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle für Nachtflugbetrieb verletzt keine Grundrechte, insbesondere nicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG)

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm als staatliche Pflicht; Einschätzungsbereich, Wertungsbereich und Gestaltungsbereich des Gesetzgebers bei der Erfüllung von Schutzpflichten; Notwendigkeit einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; LuftVG § 8 Abs. 5; ; LuftVG § 8 Abs. 7; ; LuftVG § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der ergänzenden Planfeststellung hinsichtlich des Flughafens Leipzig/Halle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen Leipzig/Halle erfolglos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1489
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
    Diese Schwelle wird "verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze" genannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 375 ff. = BVerwGE 125, 116).

    Sie sei im Rahmen der Abwägung nach § 8 Abs. 1 LuftVG nicht überwindbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 251 ff. = BVerwGE 125, 116).

    Hier kämen auf der Grundlage von § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG auch Betriebsbeschränkungen in Betracht, wie beispielsweise Nachtflugbeschränkungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 251 ff., 267 ff. = BVerwGE 125, 116; Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 -, [...] Rn. 53, 65 = BVerwGE 127, 95).

    § 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG sei mit Blick auf den Nachtflug als Gewichtungsvorgabe zu betrachten, die für eine Zurückdrängung des Lärmschutzinteresses der Nachbarschaft eine gesteigerte Rechtfertigung abverlange (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 269 = BVerwGE 125, 116; Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 -, [...] Rn. 53, 65 = BVerwGE 127, 95).

    Erforderlich sei hierfür ein standortspezifischer Nachtflugbedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 271 = BVerwGE 125, 116; Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 -, [...] Rn. 71 = BVerwGE 127, 95).

    Vielmehr ist im Rahmen der planfeststellungsrechtlichen Abwägung den Lärmschutzinteressen unabhängig davon Rechnung zu tragen, ob die Lärmbelastung durch das Qualifikationsmerkmal absoluter Unzumutbarkeit gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 268, 376 = BVerwGE 125, 116).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen können, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ; stRspr).

    Die Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt sich dabei nicht darauf, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, sondern verbürgt dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Einen solchen Hinweis auf das Ergebnis der Entscheidung erfordert Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
    Auf Klagen lärmbetroffener Anwohner - darunter auch die Beschwerdeführer - verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. November 2006 den im Ausgangsverfahren beklagten Freistaat Sachsen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut darüber zu entscheiden, ob der Nachtflugbetrieb weiter beschränkt wird, soweit es nicht um Frachtflüge zum Transport von Expressgut geht (BVerwG 4 A 2001.06, BVerwGE 127, 95; sowie Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - BVerwG 4 A 2000.07 bis 4 A 2002.07 -).

    Hier kämen auf der Grundlage von § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG auch Betriebsbeschränkungen in Betracht, wie beispielsweise Nachtflugbeschränkungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 251 ff., 267 ff. = BVerwGE 125, 116; Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 -, [...] Rn. 53, 65 = BVerwGE 127, 95).

    § 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG sei mit Blick auf den Nachtflug als Gewichtungsvorgabe zu betrachten, die für eine Zurückdrängung des Lärmschutzinteresses der Nachbarschaft eine gesteigerte Rechtfertigung abverlange (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 269 = BVerwGE 125, 116; Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 -, [...] Rn. 53, 65 = BVerwGE 127, 95).

    Erforderlich sei hierfür ein standortspezifischer Nachtflugbedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 271 = BVerwGE 125, 116; Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 -, [...] Rn. 71 = BVerwGE 127, 95).

    Das Bundesverwaltungsgericht ist bei der Kontrolle der luftverkehrsrechtlichen Abwägung nach § 8 Abs. 1 LuftVG zu dem vertretbaren Ergebnis gelangt, dass der bereits im Urteil vom 9. November 2006 (BVerwG 4 A 2001.06, [...] Rn. 54 ff. = BVerwGE 127, 95) anerkannte standortspezifische Bedarf für den Umschlag von Expressfrachtverkehr an einem Frachtdrehkreuz auch in der Nachtkernzeit Flüge zur Beförderung konventioneller Fracht "mitziehen" könne, wenn beide Arten von Fracht aus vernünftigen Gründen gemeinsam transportiert würden und die Beschränkung der Nachtflugerlaubnis auf Verkehre zum Transport von Expressfracht die Funktionsfähigkeit des Frachtdrehkreuzes gefährden würde.

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 9 ff.).

    Dass auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).

    Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht kann eine solche Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen gebieten, dass auch die Gefahr von Grundrechtsverletzungen eingedämmt bleibt; ob, wann und mit welchem Inhalt eine solche Ausgestaltung von Verfassungs wegen geboten ist, hängt von der Art, der Nähe und dem Ausmaß möglicher Gefahren, der Art und dem Rang des verfassungsrechtlich geschützten Rechtsguts sowie von den schon vorhandenen Regelungen ab (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ).

    Nur unter besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78).

    Dies ergibt sich aus den oben dargestellten Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, wonach unter bestimmten Umständen auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ; auch: Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 2 Abs. 2, Rn. 90 ).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
    Dass auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).

    Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht kann eine solche Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen gebieten, dass auch die Gefahr von Grundrechtsverletzungen eingedämmt bleibt; ob, wann und mit welchem Inhalt eine solche Ausgestaltung von Verfassungs wegen geboten ist, hängt von der Art, der Nähe und dem Ausmaß möglicher Gefahren, der Art und dem Rang des verfassungsrechtlich geschützten Rechtsguts sowie von den schon vorhandenen Regelungen ab (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht kann auch so verstanden werden, dass es bei einer Abschätzung anhand der praktischen Vernunft die Wahrscheinlichkeit eines terroristischen Angriffs mit Auswirkungen für die Anwohner zwar nicht für mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen, aber für so gering befunden hat, dass es sie für sozialadäquat und damit nicht abwägungserheblich gehalten hat (vgl. dazu BVerfGE 49, 89 ).

    Dies ergibt sich aus den oben dargestellten Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, wonach unter bestimmten Umständen auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ; auch: Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 2 Abs. 2, Rn. 90 ).

  • BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung des Geldausgleichs für teure

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 9 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Gesetzgeber seinen Einschätzungsspielraum vertretbar gehandhabt hat (vgl. BVerfGE 88, 203 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 9 ff.).

    Eine Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG für darunter angesiedelte Lärmbelästigungen - insbesondere wenn sie Schlafstörungen hervorrufen können - wurde damit nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 19).

    Zudem beschränkt sie die von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Möglichkeit der Flughafenbetreiberin zur Nutzung des Flughafengrundstücks (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 26).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
    Dass auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).

    Dabei ist zu beachten, dass Grundrechtsschutz nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auch durch die Gestaltung von Verfahren zu bewirken ist; die Grundrechte beeinflussen demgemäß nicht nur das gesamte materielle Recht, sondern auch das Verfahrensrecht, soweit dies für einen effektiven Grundrechtsschutz Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 84, 34 ; 113, 29 ).

    Dies ist unter anderem gegeben, wenn die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes selbst gegen Grundrechte verstößt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2389/06 -, [...] Rn. 15) oder wenn Auslegungsfehler erkennbar sind, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und die in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 53, 30 ).

    Dies ergibt sich aus den oben dargestellten Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, wonach unter bestimmten Umständen auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ; auch: Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 2 Abs. 2, Rn. 90 ).

  • BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3001.07

    Nachtflugverbot für gewerblichen Passagierflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
    Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im Eilbeschluss zum vorliegenden Verfahren noch die vorläufige Auffassung vertreten (vgl. Beschluss vom 1. November 2007 - BVerwG 4 VR 3001.07 -, [...] Rn. 10), dass die ursprüngliche Betriebsgenehmigung mit den genannten Veränderungen unwirksam geworden sei.

    Dabei ist das Bundesverwaltungsgericht - entgegen dem Vorbringen der Beschwerdeführer - nur dort von seiner im Eilbeschluss vom 1. November 2007 (BVerwG 4 VR 3001.07, [...] Rn. 10) vertretenen Rechtsauffassung abgewichen, wo es die genannte Genehmigung wegen des vollzogenen Umbaus des Flughafens und der Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn Süd für unwirksam im Sinne von § 43 Abs. 2 VwVfG gehalten hat.

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
    Soweit hierbei über Wertungen und Prognosen zu befinden ist, hat das Bundesverfassungsgericht seine Nachprüfungen darauf zu beschränken, ob diese Einschätzungen und Entscheidungen offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; 95, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2389/06 -, [...] Rn. 13).

    Handelt es sich bei der vom Bundesverfassungsgericht zu prüfenden Planung um keine legislative (vgl. BVerfGE 95, 1 ), sondern um eine behördliche Planungsentscheidung, gegen die ein Rechtsweg zu den Fachgerichten gegeben war, ist ferner zu berücksichtigen, dass die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes sowie die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall Sache der dafür zuständigen Behörden und Fachgerichte ist.

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2389/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
    Soweit hierbei über Wertungen und Prognosen zu befinden ist, hat das Bundesverfassungsgericht seine Nachprüfungen darauf zu beschränken, ob diese Einschätzungen und Entscheidungen offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; 95, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2389/06 -, [...] Rn. 13).

    Dies ist unter anderem gegeben, wenn die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes selbst gegen Grundrechte verstößt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2389/06 -, [...] Rn. 15) oder wenn Auslegungsfehler erkennbar sind, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und die in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 53, 30 ).

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • EGMR, 08.07.2003 - 36022/97

    HATTON ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

  • EGMR, 21.02.1990 - 9310/81

    POWELL ET RAYNER c. ROYAUME-UNI

  • BVerwG, 02.05.2007 - 4 A 2000.07

    Erneute Entscheidung über Reichweite eines Änderungsplanfeststellungsbeschlusses

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08

    Möglichkeit zur Äußerung zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

  • BVerwG, 02.05.2007 - 4 A 2002.07

    Zulassung eines nahezu unbeschränkten Nachtflugbetriebs durch einen

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15

    Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen

    vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27.4.1995 - 1 BvR 729/93 -, NJW 1995, 2343 = juris, Rn. 4, und vom 4.5.2011 - 1 BvR 1502/08 -, NVwZ 2011, 991 = juris, Rn. 38. Ähnlich BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29.7.2009 - 1 BvR 1606/08 -, NVwZ 2009, 1494 = juris, Rn. 12, und vom 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08 -, NVwZ 2009, 1489 = juris, Rn. 27.
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Eine Verletzung von Schutzpflichten kann nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen oder erheblich dahinter zurückbleiben (BVerfG, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991 und vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 - NVwZ 2009, 1489).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder aufgrund einer veränderten Situation untragbar geworden ist (vgl. BVerfG, B.v. 4.5.2011 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991 Rn. 38 m.w.N.; vgl. auch B.v. 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08 - NVwZ 2009, 1489 Rn. 30 m.w.N.).
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