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   BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30356
BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15 (https://dejure.org/2015,30356)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15 (https://dejure.org/2015,30356)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 2329/15 (https://dejure.org/2015,30356)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines englischen Notars gegen die Versagung in Deutschland eine nach deutschem Recht ausschließlich in Deutschland bestellten Notaren vorbehaltene Tätigkeit auszuüben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV
    Nichtannahmebeschluss: Erbringung notarieller Dienstleistungen nach englischem Recht durch deutschen Rechtsanwalt im Inland - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichend substantiierter Begründung

  • Wolters Kluwer

    Erbringung notarieller Dienste als englischer Notar unter englischem Siegel nach englisch-rechtlichen notariellen Vorschriften unter Beachtung des deutschen Rechts

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erbringung notarieller Dienstleistungen nach englischem Recht durch deutschen Rechtsanwalt im Inland - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichend substantiierter Begründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbringung notarieller Dienste als englischer Notar unter englischem Siegel nach englisch-rechtlichen notariellen Vorschriften unter Beachtung des deutschen Rechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der englische Notar in Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1010
  • AnwBl 2016, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
    Ob er durch hinreichenden Vortrag in den Instanzen alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 104, 65 ), lässt sich hiernach nicht zuverlässig überprüfen.

    Dies gilt ebenso für die Rüge des Verstoßes gegen weitere Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte und die Rüge des Verstoßes gegen Art. 6 EMRK, dessen Verletzung der Beschwerdeführer zwar nicht unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann, sondern allenfalls mittelbar in Verbindung mit einem einschlägigen Grundrecht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 111, 307 ; 128, 326 ).

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
    Soweit sich der Lebenssachverhalt und der Verfahrensablauf aus den angegriffenen Entscheidungen ergeben, ist es jedenfalls nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die beigefügten Anlagen auf verfassungsrechtlich relevante Lebenssachverhalte hin zu prüfen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; 131, 66 ).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
    Diese Grundsätze gelten auch für die unionsrechtliche Zuständigkeitsvorschrift des Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 135, 155 ).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Eine diesbezügliche Grundrechtsrüge erfordert eine darauf bezogene Darlegung, die zumindest aufzeigen muss, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels nach dem einschlägigen Prozessrecht vorlagen (vgl. VerfGH vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn.65; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 23; BVerfG vom 15.10.2015 NJW 2016, 1010 Rn. 11).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener

    Eine diesbezügliche Grundrechtsrüge erfordert eine darauf bezogene Darlegung (vgl. VerfGH vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn. 65; BVerfG vom 15.10.2015 NJW 2016, 1010 Rn. 11), die zumindest aufzeigen muss, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels nach dem einschlägigen Prozessrecht vorlagen.
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