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   BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91   

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BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,21231)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,21231)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,21231)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91
    Hier liegt ein solcher Grund darin, dass das Verfahren zur Klärung einer grundsätzlichen, über den konkreten Anlass hinausgehenden verfassungsrechtlichen Frage beigetragen hat (vgl. BVerfGE 44, 125 [166 f.]; 82, 322 [351]).

    Zu berücksichtigen war auch, dass die Antragsteller als ehemalige Abgeordnete des Thüringer Landtags nicht, wie das in aller Regel bei allen an einem Organstreit Beteiligten der Fall ist, die für die Führung des Rechtsstreits erforderlichen Aufwendungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte bestreiten können (vgl. BVerfGE 44, 125 [166 f.]).

  • BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95

    Antrag auf Erstattung notwendiger Auslagen für das Landesorganstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91
    Sie kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 96, 66 [67]).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91
    Die Antragsteller sahen hierin eine Verletzung ihres Anspruchs auf Gleichbehandlung und zugleich eine Missachtung des grundsätzlichen Zulagenverbots im Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296 ff.).
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91
    Hier liegt ein solcher Grund darin, dass das Verfahren zur Klärung einer grundsätzlichen, über den konkreten Anlass hinausgehenden verfassungsrechtlichen Frage beigetragen hat (vgl. BVerfGE 44, 125 [166 f.]; 82, 322 [351]).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 4/03

    Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines Organstreitverfahrens -

    Der dies für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anders sehenden Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 -) schließt sich das Landesverfassungsgericht für die Rechtslage in Brandenburg nicht an.

    Unabhängig davon kommt eine Auslagenerstattung nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (s. die Entscheidungen vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 - a. a. 0., 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 - a. a. 0. und vom 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 - a. a. 0.; ebenso - für § 34a Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfG, Beschluß vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 - sowie BVerfGE 96, 66, 67) jedenfalls nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen.

  • VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 95/02

    Auslagenerstattung

    Der dies für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anders sehenden Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 -) schließt sich das Landesverfassungsgericht für die Rechtslage in Brandenburg nicht an.

    Unabhängig davon kommt eine Auslagenerstattung nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (s. die Entscheidungen vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 - a. a. O., 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 - a. a. O. und vom 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 - a. a. O.; ebenso - für § 34a Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfG, Beschluß vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 - sowie BVerfGE 96, 66, 67) jedenfalls nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen.

  • VerfG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - LVerfG 3/23

    Eilantrag gegen die Anhebung der Fraktionsmindestgröße in größeren

    Die Ast.innen können als Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag die für die Führung des Rechtsstreits erforderlichen Aufwendungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte (vgl. § 6 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag ) bestreiten (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 ­ 2 BvE 1/76 ­, BVerfGE 44, 125, juris Rn. 172; Beschluss vom 15. November 2000 ­ 2 BvH 3/91 ­, juris Rn. 9; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2020 ­ 5/18 ­, juris Rn. 115).
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