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   BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10   

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https://dejure.org/2010,78797
BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10 (https://dejure.org/2010,78797)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.2010 - 1 BvL 12/10 (https://dejure.org/2010,78797)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 2010 - 1 BvL 12/10 (https://dejure.org/2010,78797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 1 BVerfGG, § 348 Abs 1 ZPO vom 27.07.2001, § 348 Abs 3 Nr 2 ZPO vom 27.07.2001, § 348 Abs 4 S 1 ZPO vom 11.01.1993
    Unzulässigkeit einer vom originären Einzelrichter (§ 348 Abs 1 ZPO) beschlossenen Normenkontrollvorlage (Art 100 Abs 1 GG, § 80 BVerfGG) - Vorlage an Zivilkammer wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 348 Abs 3 ZPO) sowie aus Subsidiaritätsgründen geboten

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer vom originären Einzelrichter (§ 348 Abs 1 ZPO) beschlossenen Normenkontrollvorlage (Art 100 Abs 1 GG, § 80 BVerfGG) - Vorlage an Zivilkammer wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 348 Abs 3 ZPO) sowie aus Subsidiaritätsgründen geboten

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer vom originären Einzelrichter (§ 348 Abs 1 ZPO) beschlossenen Normenkontrollvorlage (Art 100 Abs 1 GG, § 80 BVerfGG) - Vorlage an Zivilkammer wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 348 Abs 3 ZPO) sowie aus Subsidiaritätsgründen geboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10
    Die Verfahrensordnung des Ausgangsverfahrens ist, sobald es um die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes geht, nicht mehr allein, sondern in ihrem Zusammenhang mit den Bestimmungen des Normenkontrollverfahrens zu sehen (vgl. BVerfGE 47, 146 ).

    Die mit dem Normenkontrollverfahren verbundene Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und weiterer oberster Verfassungsorgane des Bundes und der Länder (vgl. § 82 BVerfGG) lässt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines konkreten Verfahrens unerlässlich ist (vgl. etwa BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 79, 256 ).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10
    "Gericht" kann in einem Kollegialgericht auch der Einzelrichter sein, soweit er nach der jeweiligen Prozessordnung dazu berufen ist, die anstehende Entscheidung allein zu treffen (vgl. BVerfGE 54, 159 ).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10
    Der Grundsatz der Subsidiarität soll zudem gewährleisten, dass der Streitstoff und die Rechtslage in einfachrechtlicher wie in verfassungsrechtlicher Hinsicht von den Fachgerichten umfassend und eingehend erörtert werden (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 382 ).
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10
    Die mit dem Normenkontrollverfahren verbundene Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und weiterer oberster Verfassungsorgane des Bundes und der Länder (vgl. § 82 BVerfGG) lässt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines konkreten Verfahrens unerlässlich ist (vgl. etwa BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 79, 256 ).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10
    Der Grundsatz der Subsidiarität soll zudem gewährleisten, dass der Streitstoff und die Rechtslage in einfachrechtlicher wie in verfassungsrechtlicher Hinsicht von den Fachgerichten umfassend und eingehend erörtert werden (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 86, 382 ).
  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10
    Die Gewähr hierfür bietet die Kammer als Kollegialorgan in deutlich höherem Maße als ein Einzelrichter (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 1998 - 1 BvL 23/97 -).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10
    Die mit dem Normenkontrollverfahren verbundene Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und weiterer oberster Verfassungsorgane des Bundes und der Länder (vgl. § 82 BVerfGG) lässt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines konkreten Verfahrens unerlässlich ist (vgl. etwa BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 79, 256 ).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10
    Die mit dem Normenkontrollverfahren verbundene Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und weiterer oberster Verfassungsorgane des Bundes und der Länder (vgl. § 82 BVerfGG) lässt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines konkreten Verfahrens unerlässlich ist (vgl. etwa BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 79, 256 ).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 21.05.2012 - LVerfG 1/11

    Unzulässige Richtervorlage mangels Zuständigkeit des Einzelrichters für einen

    In diesen Fällen ist vielmehr grundsätzlich zu verlangen, dass die Einzelrichterin oder der Einzelrichter einen Beschluss der Kammer beziehungsweise des Senats herbeiführt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1998 -1 BvL 23/97 -Juris Rn. 17 für finanzgerichtliche Verfahren; BVerfG, Beschluss vom 15. November 2010 -1 BvL 12/10 -Juris Rn. 6 zu § 348 Abs. 1 ZPO).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21

    Fehlende Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der

    bb) Zudem muss ein Einzelrichter der Rechtssache aus seiner Sicht zwingend grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 348 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO beimessen und wäre jede andere Bewertung unvertretbar, wenn er eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig hält, auf deren Geltung es ankommt, und er sie deshalb mit dem Ziel der Normverwerfung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. November 2010 - 1 BvL 12/10, juris, Rn. 6).
  • SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Da nicht nur für die Regelbedarfe nach § 20 SGB II darauf zu achten ist, Preisentwicklungen zeitnah aufzugreifen, um eine Bedarfsunterdeckung auszuschließen (BVerfG vom 23.7.2014 - 1 BvL 12/10), ist im vorliegenden Fall festzustellen, dass die AV-Werte angesichts bestehender Preissprünge auf dem Wohnungsmarkt auf das Jahr 2015 hätten inflationiert werden müssen.
  • SG Berlin, 27.05.2016 - S 37 AS 1974/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Sechspersonenhaushalt in Berlin -

    Dabei ist nicht nur für die Regelbedarfe darauf zu achten, dass der Bedarf realitätsgerecht erfasst wird und Preisentwicklungen zeitnah aufzugreifen sind, um eine Bedarfsunterdeckung auszuschließen (BVerfG vom 23.7.2014 - 1 BvL 12/10).
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