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   BVerfG, 15.11.2016 - 1 BvR 1170/12   

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https://dejure.org/2016,47969
BVerfG, 15.11.2016 - 1 BvR 1170/12 (https://dejure.org/2016,47969)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.2016 - 1 BvR 1170/12 (https://dejure.org/2016,47969)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 2016 - 1 BvR 1170/12 (https://dejure.org/2016,47969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 44 SGB 10
    Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung gilt auch für Verfassungsbeschwerden gegen einen Überprüfungsbescheid gem § 44 SGB X (juris: SGB 10) - zudem unzureichende Substantiierung mangels Auseinandersetzung mit Leitentscheidung des BSG zum ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung gilt auch für Verfassungsbeschwerden gegen einen Überprüfungsbescheid gem § 44 SGB X (juris: SGB 10) - zudem unzureichende Substantiierung mangels Auseinandersetzung mit Leitentscheidung des BSG zum ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung gilt auch für Verfassungsbeschwerden gegen einen Überprüfungsbescheid gem § 44 SGB X (juris: SGB 10) - zudem unzureichende Substantiierung mangels Auseinandersetzung mit Leitentscheidung des BSG zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die nicht angerufenen Sozialgerichte

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 50/02 R

    Zugehörigkeit eines freischaffenden Grafikers zur zusätzlichen Altersversorgung

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2016 - 1 BvR 1170/12
    Namentlich setzt der Beschwerdeführer sich nicht hinreichend damit auseinander, dass es das Bundessozialgericht mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u.a. -, NZS 2006, S. 314 ) durchgängig und auch in der Leitentscheidung zum hier maßgeblichen Zusatzversorgungssystem der freischaffenden bildenden Künstler (BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 50/02 R -, juris) abgelehnt hat, Ermessensentscheidungen von DDR-Behörden, wenn diese Voraussetzung für die Einbeziehung in ein Versorgungssystem waren, zu ersetzen.
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2016 - 1 BvR 1170/12
    Namentlich setzt der Beschwerdeführer sich nicht hinreichend damit auseinander, dass es das Bundessozialgericht mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u.a. -, NZS 2006, S. 314 ) durchgängig und auch in der Leitentscheidung zum hier maßgeblichen Zusatzversorgungssystem der freischaffenden bildenden Künstler (BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 50/02 R -, juris) abgelehnt hat, Ermessensentscheidungen von DDR-Behörden, wenn diese Voraussetzung für die Einbeziehung in ein Versorgungssystem waren, zu ersetzen.
  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2016 - 1 BvR 1170/12
    Namentlich war die Durchführung des fachgerichtlichen Prozesses für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar (vgl. BVerfGE 110, 177 ).
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