Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,787
BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93 (https://dejure.org/1999,787)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93 (https://dejure.org/1999,787)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 2161/93 (https://dejure.org/1999,787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Girmes

Art. 9 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, zur Prozeßführungsbefugnis einer Aktionärsvereinigung, die Betätigung von Vereinigungen ist an den jeweils einschlägigen Grundrechten zu messen, nicht an der Vereinigungsfreiheit;

Art. 1 § 1 S. 1 RBerG ist verfassungsmäßig

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Untersagung der Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche von Kleinaktionären durch Aktionärsvereinigung wegen unerlaubter Rechtsbesorgung verfassungsmäßig nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde einer Aktionärsvereinigung, die insbesondere die Interessen von Kleinaktionären wahrnimmt; Verhältnismäßig der Versagung der Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche unter Berufung auf das Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Grundrechtsschutz, ...

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG, Art 1 § 1 RBerG, Art 1 § 7 RBerG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    RBerG Art. 1 § 1 und § 7; GG Art. 2, 3, 9
    Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche durch Aktionärsvereinigung: Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1251
  • ZIP 1993, 1708
  • ZIP 2000, 183
  • WM 2000, 137
  • DB 2000, 266
  • AnwBl 2001, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
    Sie wirft in erster Linie Fragen zum Schutzbereich von Art. 9 Abs. 1 GG und zur Verfassungskonformität des Rechtsberatungsgesetzes auf, die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 41, 378 [390]; 70, 1 [25]).

    Dieser richtet sich vielmehr nach den materiellen Individualgrundrechten (vgl. BVerfGE 70, 1 [25]).

  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
    Sie wirft in erster Linie Fragen zum Schutzbereich von Art. 9 Abs. 1 GG und zur Verfassungskonformität des Rechtsberatungsgesetzes auf, die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 41, 378 [390]; 70, 1 [25]).

    Die Vorschrift des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG, wonach die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten grundsätzlich verboten ist, gehört zur verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 41, 378 [390]).

  • OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 7 U 238/91
    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des S ... e. V., vertreten durch den Vorstand, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Dietrich Hoffmann und Partner, Kaiserswerther Straße 119, Düsseldorf - gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1993 - II ZR 249/92 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. November 1992 - 7 U 238/91 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 15. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.

    Auf die Ausnahmevorschrift des Art. 1 § 7 RBerG könne sich der Beschwerdeführer nicht berufen, da er mangels Beziehung zu einer bestimmten Berufsgruppe keine berufsstandsähnliche Vereinigung im Sinn dieser Vorschrift sei (das Urteil des Oberlandesgerichts ist unter anderem abgedruckt in: ZIP 1993, S. 347).

  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 249/92

    Verstoß der Geltendmachung der Ansprüche von Nichtmitgliedern einer

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des S ... e. V., vertreten durch den Vorstand, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Dietrich Hoffmann und Partner, Kaiserswerther Straße 119, Düsseldorf - gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1993 - II ZR 249/92 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. November 1992 - 7 U 238/91 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 15. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
    Der Beschwerdeführer kann sich zwar grundsätzlich auf die Vereinigungsfreiheit berufen, weil diese nicht nur dem Einzelnen das Recht zum Zusammenschluß in Vereinen und Gesellschaften gewährleistet, sondern auch den Vereinigungen selbst das Recht auf Entstehen und Bestehen vermittelt (vgl. BVerfGE 84, 372 [378]).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
    Denn Art. 9 Abs. 1 GG vermittelt einem gemeinsam verfolgten Zweck keinen weitergehenden Schutz als einem individuell verfolgten (vgl. BVerfGE 54, 237 [251]).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
    Sie umfaßt zwar auch das Recht, sich Ansprüche abtreten zu lassen und in einem Prozeß geltend zu machen, ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes von Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet und steht damit insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 [37 f.]; 74, 129 [152]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
    Die Anwendung dieser Vorschrift, an deren Verfassungskonformität keine Zweifel bestehen, ist der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
    Sie umfaßt zwar auch das Recht, sich Ansprüche abtreten zu lassen und in einem Prozeß geltend zu machen, ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes von Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet und steht damit insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 [37 f.]; 74, 129 [152]).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Die Verfassungsbeschwerde der Aktionärsvereinigung ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG, ZIP 2000, 183).
  • BGH, 14.11.2006 - XI ZR 294/05

    BGH bejaht Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale aus abgetretenem Recht bei

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht sogar den vollständigen Ausschluss der gerichtlichen Forderungseinziehung durch eine Interessenvereinigung mit der Begründung gebilligt, bei einer Bündelung von Schadensersatzforderungen könnten das Interesse des klagenden Verbandes an der Klärung einer rechtlichen Grundsatzfrage und das Streben des einzelnen Anspruchsinhabers nach materieller Kompensation in Konflikt geraten (vgl. BVerfG WM 2000, 137, 138 mit zust. Anmerkung Henssler/Frik WuB VIII D. Art. 1 § 1 RBerG 2.00).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

    Zur Erreichung dieser Zwecke ist es erforderlich und angemessen (vgl. BVerfGE 41, 378 ; 75, 246 ; 97, 12 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 2161/93 -, NJW 2000, S. 1251; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 423/99 -, NJW 2002, S. 1190).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht