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   BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01   

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BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01 (https://dejure.org/2004,1390)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01 (https://dejure.org/2004,1390)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 2 BvR 2219/01 (https://dejure.org/2004,1390)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG; § 82 StVollzG.
    Schutzbereich von Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit (Meinungen; Tatsachenbehauptungen; Recht auf Teilnahme am Kommunikationsprozess; Übersendung der Broschüre "Positiv in Haft" an einen Strafgefangenen; Gebot der Deutung im Licht der Meinungsfreiheit; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen Strafgefangenen adressierten Informationsbroschüre zum Strafvollzug

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen Strafgefangenen adressierten Informationsbroschüre zum Strafvollzug

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen Strafgefangenen adressierten Informationsbroschüre zum Strafvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 305
  • NJW 2005, 1341
  • NStZ 2005, 286
  • NStZ 2006, 22
  • StV 2007, 317
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Die allgemeinen Gesetze sind so auszulegen und anzuwenden, dass die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und konstitutive Voraussetzung des freiheitlichen demokratischen Staates zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).

    So verstößt es gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ein Gericht der Würdigung einer Meinungsäußerung eine Aussage zugrundelegt, die so nicht gefallen ist, wenn es der Äußerung einen Sinn gibt, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn es sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für eine dem Grundrechtsträger nachteilige entscheidet, ohne für die Verwerfung anderer überzeugende Gründe anzugeben (vgl. BVerfGE 86, 122 ; 93, 266 ; 94, 1 ).

    Die Anforderungen, die Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG an die Ermittlung des Sinns von Äußerungen richtet, unterliegen der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit sowohl im Interesse der Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen als auch im Interesse des demokratischen Prozesses, für den sie konstitutive Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 7, 198 ).

    Die in der Broschüre vertretenen Rechtsauffassungen zu Einzelproblemen des Strafvollzugsrechts sind durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt; es handelt sich daher um die Äußerung von Meinungen im Sinne des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 71, 162 ).

    Die allgemeinen Gesetze sind so auszulegen und anzuwenden, dass die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und konstitutive Voraussetzung des freiheitlichen demokratischen Staates zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Das Recht auf Meinungsfreiheit wird dabei vom Grundgesetz geschützt, ohne dass es auf den Gegenstand, den Wert, die Art der Begründung oder die Richtigkeit der Meinung ankäme (vgl. BVerfGE 61, 1 ).

    Die in der Broschüre vertretenen Rechtsauffassungen zu Einzelproblemen des Strafvollzugsrechts sind durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt; es handelt sich daher um die Äußerung von Meinungen im Sinne des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 71, 162 ).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Die Broschüre enthält außerdem Tatsachenbehauptungen wie zum Beispiel Angaben über ergangene Gerichtsentscheidungen; auch deren Äußerung und Verbreitung ist, als Voraussetzung für die Bildung von Meinungen, durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 97, 391 ).
  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 1611/87

    Meinungsäußerungsfreiheit und Wettbewerbsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Auch die Tatsache, dass er dies als Leiter der Einrichtung tat, aus deren Arbeit der rechtliche Teil der Broschüre hervorgegangen ist, schließt die Annahme aus, er habe hier ohne eine eigene auf Information und Meinungsbildung gerichtete Beteiligung nur in der Rolle eines interesselosen Vermittlers (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Oktober 1988 - 1 BvR 1611/87 -, NJW 1992, S. 1153) und damit außerhalb des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 GG gehandelt.
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    So verstößt es gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ein Gericht der Würdigung einer Meinungsäußerung eine Aussage zugrundelegt, die so nicht gefallen ist, wenn es der Äußerung einen Sinn gibt, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn es sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für eine dem Grundrechtsträger nachteilige entscheidet, ohne für die Verwerfung anderer überzeugende Gründe anzugeben (vgl. BVerfGE 86, 122 ; 93, 266 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 2334/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, anstaltsinterner oder anstaltsübergreifender verbotener Rechtsberatung und deren Auswirkungen auf den Strafvollzug mit den dafür nach dem Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Instrumenten - gegebenenfalls auch mit disziplinarischen Maßnahmen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1997 - 2 BvR 2334/96 -, NStZ 1998, S. 103) - entgegenzutreten.
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn die fachgerichtliche Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 85, 248 ).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Art. 5 Abs. 1 GG schützt subjektivrechtlich wie objektivrechtlich die Freiheit der Äußerung und Verbreitung von Meinungen auf der einen, die Informationsfreiheit auf der anderen Seite als einander ergänzende Elemente eines Kommunikationsprozesses; geschützt ist objektivrechtlich der Prozess der Kommunikation, subjektivrechtlich die Freiheit, daran teilzunehmen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Art. 5 Abs. 1 GG schützt subjektivrechtlich wie objektivrechtlich die Freiheit der Äußerung und Verbreitung von Meinungen auf der einen, die Informationsfreiheit auf der anderen Seite als einander ergänzende Elemente eines Kommunikationsprozesses; geschützt ist objektivrechtlich der Prozess der Kommunikation, subjektivrechtlich die Freiheit, daran teilzunehmen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

  • OLG Zweibrücken, 31.08.1988 - 1 Vollz (Ws) 10/88
  • OLG Hamm, 25.09.1991 - 1 Vollz (Ws) 41/91
  • VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter

    Der Gewährleistungsgehalt wird dabei geschützt, ohne dass es auf den Gegenstand, den Wert, die Art der Begründung oder die Richtigkeit der Meinung ankäme (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01, juris Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 16 U 10/22

    Kein Anspruch eines Unternehmers gegen Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6, Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6, Rn. 90).
  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 123/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Hautärztin: Löschungsanspruch bzgl. einer

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 90).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 168/22

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfG, NJW 2023, 510, Rn. 15; BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6, Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG, NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6, Rn. 90).
  • LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 3 O 184/17

    Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 90).
  • BGH, 18.01.2005 - 2 StE 9/03

    Postverkehr mit Untersuchungshäftling (Anhalten von Sendungen; Mitteilung an den

    Er ist jedoch eine andere Person im Sinne des § 304 Abs. 2 StPO, die durch die angefochtene Verfügung betroffen wird (vgl. Engelhardt in KK 5. Aufl. § 304 Rdn. 26 - 29; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 304 Rdn. 6, 7), weil die Weigerung des Vorsitzenden, dem Beschwerdeführer die Gründe für das Anhalten der Schriftstücke mitzuteilen, unmittelbar dessen Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes berührt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 15. Dezember 2004 - 2 BvR 2219/01).
  • BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05

    Anhalten von Postsendungen im Strafvollzug - Unzulässigkeit der

    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem entschieden, dass das Anhalten einer Druckschrift, die der Absender an einen Strafgefangenen nicht als interesseloser Vermittler, sondern zu dessen Information und Meinungsbildung adressiert hat, grundsätzlich auch den Absender in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG berührt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2004 - 2 BvR 2219/01 -, BVerfGK 4, 305).

    Etwas anders gilt auch dann nicht, wenn die Verfassungsbeschwerde dahingehend auszulegen sein sollte, dass der Beschwerdeführer sich bereits dadurch in seinen Grundrechten verletzt sieht, dass er über das Anhalten von ihm versandter Schriften - sei es generell oder jedenfalls bei erklärtem Eigentumsvorbehalt - als in eigenen Rechten betroffener Absender (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 2004, a.a.O.) nicht bereits unabhängig von einer besonderen Nachfrage benachrichtigt wird (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; aus der Rechtsprechung der Fachgerichte OLG Hamm, MDR 1969, S. 161; OLG Nürnberg, MDR 1980, S. 165).

  • KG, 14.12.2006 - 5 Ws 480/06

    Briefkontrolle im Strafvollzug: Einbehaltung von Briefeinlagen in Form von

    Zum individuellen Schriftverkehr gehören die Broschüre "Positiv in Haft" der Deutschen Aids-Hilfe (vgl. BVerfG NJW 2005, 1341), Kopien von Zeitungsausschnitten (vgl. OLG Frankfurt am Main NStE Nr. 3 zu § 68 StVollzG = ZfStrVO 1993, 118 -Ls; einem von der Partnerin des Gefangenen verfaßten pornographischen Brief beigelegte pornographische Fotos von sich (vgl. OLG Dresden NStZ 1998, 320) und einem Brief beigelegte Druckschriften geringen Umfangs des "Vereins zur Förderung eines Gesetzmäßigen Strafvollzuges" (vgl. KG, Beschluß vom 16. Dezember 1981 - 2 Ws 212/91 Vollz).

    Betrachtet man die seither ergangenen Entscheidungen, so ist der Gesichtspunkt des Umfangs der Beilage etwas in den Hintergrund getreten (vgl. BVerfG NJW 2005, 1341).

  • LG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 3 O 190/18
    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 90).
  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2021 - 3 O 1/21
  • BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09

    Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz

  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 306/19

    Zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts vor der nachträglichen

  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - V 4 Ws 162/20

    Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 3 O 440/18

    Zur Einordnung des Begriffs "Plagiat" als Meinungsäußerung oder

  • BVerfG, 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07

    Informationsfreiheit; Empfang "umfangreicher schriftlicher Beilagen" in der

  • OLG München, 12.08.2009 - 4 Ws 105/09

    Strafvollzug in Bayern: Anhalten des Buchs "Ritual Knast" wegen

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Tragen eigener Kleider mit

  • LG Regensburg, 05.12.2016 - SR StVK 633/16

    Gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Aushändigung von Buchsendungen

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