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   BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11   

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BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11 (https://dejure.org/2011,445)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2011 - 2 BvR 148/11 (https://dejure.org/2011,445)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 2 BvR 148/11 (https://dejure.org/2011,445)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 50 EU-Grundrechtecharta; Art. 52 Abs. 1 EU-Grundrechtecharta; Art. 54 SDÜ; § 1 Abs. 2 EuGHG; Art. 267 Abs. 3 AEUV
    Doppelbestrafungsverbot (europäisches, transnationales); gesetzlicher Richter; Europäischer Gerichtshof; Vorlagepflicht; Unvollständigkeit der Rechtsprechung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Reichweite des in Art 50 der Europäischen Grundrechtecharta normierten Doppelbestrafungsverbotes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 3 GG, Art 25 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des in Art 50 der Europäischen Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) normierten Doppelbestrafungsverbotes - hier: Strafverfolgung wegen während des Zweiten Weltkriegs in den Niederlande begangener Straftaten - mangels Vorverurteilung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 3 GG, Art 25 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des in Art 50 der Europäischen Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) normierten Doppelbestrafungsverbotes - hier: Strafverfolgung wegen während des Zweiten Weltkriegs in den Niederlande begangener Straftaten - mangels Vorverurteilung ...

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Vorlage an den EuGH hinsichtlich der Auslegung des Doppelbestrafungsverbotes nach Art. 50 Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Doppelbestrafungsverbot bei Verurteilung wegen während des Zweiten Weltkriegs begangener Morde nach vorheriger ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des in Art 50 der Europäischen Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) normierten Doppelbestrafungsverbotes - hier: Strafverfolgung wegen während des Zweiten Weltkriegs in den Niederlande begangener Straftaten - mangels Vorverurteilung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbliebene Vorlage an den EuGH hinsichtlich der Auslegung des Doppelbestrafungsverbotes nach Art. 50 Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Doppelbestrafungsverbot bei Verurteilung wegen während des Zweiten Weltkriegs begangener Morde nach vorheriger ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorlagepflicht an den EuGH und das Recht auf den gesetzlichen Richter

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verschränkung von Strafprozess-, Europa- und Verfassungsrecht (RA Dr. Felix Walther; ZJS 2013, 16)

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung)

    Ne bis in idem: Manchmal hält doppelt tatsächlich besser

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 265
  • NJW 2012, 1202
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11
    Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsgesuch an den Europäischen Gerichtshof zu richten, obwohl es unionsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 126, 286 ).

    Dieser Willkürmaßstab wird auch angelegt, wenn eine Verletzung von Art. 267 Abs. 3 AEUV in Rede steht (BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, NJW 2011, S. 1427 ).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, a.a.O.).

    Letzteres kann nach der ständigen Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ) insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind.

    Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Fachgerichte die entscheidungserhebliche Frage in zumindest vertretbarer Weise beantwortet haben (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11
    Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsgesuch an den Europäischen Gerichtshof zu richten, obwohl es unionsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 126, 286 ).

    Dieser Willkürmaßstab wird auch angelegt, wenn eine Verletzung von Art. 267 Abs. 3 AEUV in Rede steht (BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, NJW 2011, S. 1427 ).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, a.a.O.).

    Letzteres kann nach der ständigen Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ) insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind.

    Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Fachgerichte die entscheidungserhebliche Frage in zumindest vertretbarer Weise beantwortet haben (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ).

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 38/06

    Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem; Deutschland - Schweiz; fahrlässige

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11
    Denn nach dem Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2007 (BVerfGK 13, 7 ; zuvor bereits BVerfGE 75, 1 ) ist eine solche allgemeine Regel des Völkerrechts, wie sie der Beschwerdeführer annimmt, gegenwärtig nicht feststellbar.

    Der Beschwerdeführer hätte insofern darlegen müssen, dass seit dieser Entscheidung, die auch Art. 54 SDÜ einbezogen hat (BVerfGK 13, 7 ), Entwicklungen stattgefunden hätten, die zur Annahme einer allgemeinen Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 Satz 1 GG geführt hätten.

    Hierzu sind Ausführungen seitens des Beschwerdeführers unterblieben; insbesondere fehlt es an Ausführungen zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht (vgl. BVerfGK 13, 7 m.w.N.).

    Art. 103 Abs. 3 GG gilt für das Verhältnis zwischen deutschen Gerichten, das heißt die Norm setzt eine Entscheidung durch ein deutsches Gericht voraus (stRspr, BVerfGE 12, 62 ; 75, 1 ; BVerfGK 13, 7 ).

    Ebenso gilt das Doppelbestrafungsverbot aus Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention - das die Bundesrepublik Deutschland ohnehin nicht ratifiziert hat - allein für innerstaatliche Aburteilungen (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 28. Juni 2001, Beschwerde-Nr. 56811/00, Amrollahi ./. Dänemark, § 1; s. auch bereits Europäische Kommission für Menschenrechte, Entscheidung vom 21. Oktober 1993, Beschwerde-Nr. 17265/90, Baragiola ./. Schweiz, § 3; BVerfGE 75, 1 ; BVerfGK 13, 7 ; Kadelbach, in: Grote/Marauhn, a.a.O., Kap. 29 Rn. 22; Sinner, in: Karpenstein/Mayer, EMRK, 2012, Art. 4 ZP VII Rn. 6).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11
    Zwar erfasse Art. 103 Abs. 3 GG in der bisherigen Auslegung nur Erstverurteilungen oder Freisprüche deutscher Gerichte (so BVerfGE 75, 1 ).

    Denn nach dem Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2007 (BVerfGK 13, 7 ; zuvor bereits BVerfGE 75, 1 ) ist eine solche allgemeine Regel des Völkerrechts, wie sie der Beschwerdeführer annimmt, gegenwärtig nicht feststellbar.

    Art. 103 Abs. 3 GG gilt für das Verhältnis zwischen deutschen Gerichten, das heißt die Norm setzt eine Entscheidung durch ein deutsches Gericht voraus (stRspr, BVerfGE 12, 62 ; 75, 1 ; BVerfGK 13, 7 ).

    Ebenso gilt das Doppelbestrafungsverbot aus Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention - das die Bundesrepublik Deutschland ohnehin nicht ratifiziert hat - allein für innerstaatliche Aburteilungen (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 28. Juni 2001, Beschwerde-Nr. 56811/00, Amrollahi ./. Dänemark, § 1; s. auch bereits Europäische Kommission für Menschenrechte, Entscheidung vom 21. Oktober 1993, Beschwerde-Nr. 17265/90, Baragiola ./. Schweiz, § 3; BVerfGE 75, 1 ; BVerfGK 13, 7 ; Kadelbach, in: Grote/Marauhn, a.a.O., Kap. 29 Rn. 22; Sinner, in: Karpenstein/Mayer, EMRK, 2012, Art. 4 ZP VII Rn. 6).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11
    Dieser Willkürmaßstab wird auch angelegt, wenn eine Verletzung von Art. 267 Abs. 3 AEUV in Rede steht (BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, NJW 2011, S. 1427 ).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, a.a.O.).

  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11
    Dies entspricht dem Rechtsbesitzstand der Union; siehe die Artikel 54 bis 58 des Schengener Durchführungsübereinkommens und Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 2003, Rechtssache C-187/01 Gözütok (Slg. 2003, I-1345), Artikel 7 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften sowie Artikel 10 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung.

    Im Anschluss daran stellen die Erläuterungen fest: "Dies entspricht dem Rechtsbesitzstand der Union; siehe Artikel 54 bis 58 des Schengener Durchführungsübereinkommens und Urteil des Gerichtshofs vom 11. Februar 2003, Rechtssache C-187/01 Gözütok (Slg. 2003, I-1345), Artikel 7 des Übereinkommens zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften sowie Artikel 10 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung".

  • EKMR, 21.10.1993 - 17265/90

    BARAGIOLA contre la SUISSE

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11
    Ebenso gilt das Doppelbestrafungsverbot aus Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention - das die Bundesrepublik Deutschland ohnehin nicht ratifiziert hat - allein für innerstaatliche Aburteilungen (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 28. Juni 2001, Beschwerde-Nr. 56811/00, Amrollahi ./. Dänemark, § 1; s. auch bereits Europäische Kommission für Menschenrechte, Entscheidung vom 21. Oktober 1993, Beschwerde-Nr. 17265/90, Baragiola ./. Schweiz, § 3; BVerfGE 75, 1 ; BVerfGK 13, 7 ; Kadelbach, in: Grote/Marauhn, a.a.O., Kap. 29 Rn. 22; Sinner, in: Karpenstein/Mayer, EMRK, 2012, Art. 4 ZP VII Rn. 6).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11
    Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsgesuch an den Europäischen Gerichtshof zu richten, obwohl es unionsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 126, 286 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11
    Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsgesuch an den Europäischen Gerichtshof zu richten, obwohl es unionsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 126, 286 ).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60

    Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11
    Art. 103 Abs. 3 GG gilt für das Verhältnis zwischen deutschen Gerichten, das heißt die Norm setzt eine Entscheidung durch ein deutsches Gericht voraus (stRspr, BVerfGE 12, 62 ; 75, 1 ; BVerfGK 13, 7 ).
  • EGMR, 28.06.2001 - 56811/00

    AMROLLAHI v. DENMARK

  • LG Aachen, 08.12.2009 - 52 Ks 9/08
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 1724/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Durchführung eines Strafverfahrens

  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    (4) Der Schutz des Art. 103 Abs. 3 GG wird dabei allein durch Strafurteile deutscher Gerichte ausgelöst (vgl. BVerfGE 12, 62 ; 75, 1 ; BVerfGK 13, 7 ; 19, 265 ).

    Bei transnationalen Konstellationen ist darauf abzustellen, inwieweit aufgrund des Völker- oder des Unionsrechts die Mehrfachverfolgung ausgeschlossen ist (vgl. insoweit etwa BVerfGK 13, 7 ; 19, 265 ).

  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

    Zur Einschränkbarkeit: BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 2 BvR 148/11, NJW 2012, 1202.
  • BFH, 13.07.2016 - VIII K 1/16

    Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof

    Eine Gerichtsentscheidung, in der eine mögliche Vorlage an den EuGH abgelehnt wird, verstößt nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn das Gericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Anschluss an BVerfG-Beschlüsse vom 25. Februar 2010  1 BvR 230/09, BVerfGK 17, 108; vom 15. Dezember 2011  2 BvR 148/11, BVerfGK 19, 265; BFH-Beschlüsse vom 4. September 2009 IV K 1/09, BFH/NV 2010, 218; vom 14. Januar 2014 III B 89/13, BFH/NV 2014, 521).

    Eine Gerichtsentscheidung, in der eine mögliche Vorlage an den EuGH abgelehnt wird, verstößt allerdings nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn das Gericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 218; vom 14. Januar 2014 III B 89/13, BFH/NV 2014, 521; Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. Februar 2010  1 BvR 230/09, BVerfGK 17, 108; vom 15. Dezember 2011  2 BvR 148/11, BVerfGK 19, 265).

  • OLG Nürnberg, 19.03.2014 - 2 Ws 98/14

    Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen einer Entscheidung über die Fortdauer von

    Der in Art. 103 Abs. 3 GG verankerte Grundsatz "ne bis in idem" gilt allerdings nur bei einer Erstverurteilung durch deutsche Gerichte (vgl. BVerfGE 75, 1, 15 f.; BVerfG StraFo 2008, 151, Rdn. 16 ff. nach juris; NJW 2012, 1202 Rdn. 32 nach juris).

    Eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 Satz 1 GG, nach der niemand wegen desselben Sachverhalts, dessentwegen er bereits rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, von einem anderen Staat, dessen Strafgewalt ebenfalls gegeben ist, erneut verfolgt oder bestraft werden darf, ist nämlich nicht feststellbar (vgl. ausführlich BVerfG StraFo 2008, 151, Rdn. 21 ff. nach juris; siehe hierzu auch BVerfG NJW 2012, 1202 Rdn. 31 nach juris; Ambos, in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., Vor §§ 3-7 Rdn. 65).

    Die Charta findet im vorliegenden Fall Anwendung (vgl. hierzu BVerfG NJW 2012, 1202 Rdn. 40 nach juris).

    Denn dieses entfaltet seit seiner Einbeziehung durch das so genannte Schengen-Protokoll (Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union, BGBl. 1998 II S. 429 ff.) zum Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 (Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, ABl. EU Nr. C 340 vom 10.11.1997; BGBl. 1998 II S. 387 ff.) in den institutionellen Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechtswirkungen wie sekundäres Unionsrecht (BVerfG NJW 2012, 1202 Rdn. 40 nach juris m. w. N.).

    (2) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 15.12.2011 (2 BvR 148/11, NJW 2012, 1202) die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und ergänzend darauf hingewiesen, dass nach dem Wortlaut und dem Aufbau der genannten Erläuterungen sich die Formulierung "Die klar eingegrenzten Ausnahmen [...] nach diesen Übereinkommen" auf die drei Übereinkommen beziehungsweise deren Ausnahmebestimmungen, die in dem Satz zuvor aufgezählt werden, beziehe.

    Das Bundesverfassungsgericht kommt zum Ergebnis, insofern erscheine es naheliegend, die genannten Bestimmungen - so wie der Bundesgerichtshof - als Einschränkungen im Sinne von Art. 52 Abs. 1 GrCh aufzufassen (BVerfG NJW 2012, 1202 Rdn. 44 nach juris).

  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

    Einer mehrfachen Verurteilung durch Gerichte unterschiedlicher Staaten stehen sie nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.12.2011 - 2 BvR 148/11, juris Rn. 32 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

    Überdies ist auch eine dem Grundsatz " ne bis in idem " entsprechende allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 Satz 1 GG nicht feststellbar, da Staaten die Ausgestaltung und Ausübung ihrer Strafgewalt als wesentliches souveränes Recht betrachten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2011 - 2 BvR 148/11 - NJW 2012, 1202 Rn. 33).
  • KG, 01.06.2012 - Not 27/11

    Berufsrecht der Notare: Genehmigung einer EU-Auslandsbeurkundung

    Der Kläger wird deshalb nicht seinem gesetzlichen Richter, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, entzogen (hierzu BVerfG, NJW 2012, 1202).
  • OLG Bamberg, 04.06.2021 - 1 Ws 283/21

    Vorlage im Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 267 AEUV bei einer weiteren

    Die Charta findet im vorliegenden Fall Anwendung (vgl. hierzu BVerfG NJW 2012, 1202 Rdn. 40 nach juris).

    Denn dieses entfaltet seit seiner Einbeziehung durch das so genannte Schengen-Protokoll (Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union, BGBl. 1998 II S. 429 ff.) zum Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 (Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, ABl. EU Nr. C 340 vom 10.11.1997; BGBl. 1998 II S. 387 ff.) in den institutionellen Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechtswirkungen wie sekundäres Unionsrecht (BVerfG NJW 2012, 1202 Rdn. 40 nach juris m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 30.07.2015 - 1 Ausl 218/15

    Rechtshilfeersuchen eines türkischen Gerichts: Vernehmung einer in der Türkei

    Nach deutschem Recht verbürgt Art. 103 Abs. 3 GG den Grundsatz der Einmaligkeit der Strafverfolgung (vgl. Schomburg in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, Exkurs vor Art. 54 SDÜ, Rn. 5, S. 1667), verwehrt wird hierdurch grundsätzlich allerdings nur eine mehrmalige Verurteilung eines Straftäters durch deutsche Gerichte (BVerfGE 75, 1, juris Rn. 37; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011, 2 BvR 148/11, juris Rn. 32).

    Eine entsprechende Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 Satz 1 GG ist auch heute nicht feststellbar (BVerfGE 75, 1, juris Rn. 59; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2007, 2 BvR 38/06, juris Rn. 21; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011, 2 BvR 148/11, juris Rn. 31; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. März 2014, 2 Ws 98/14, juris Rn. 26; Schomburg in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., Art. 54 SDÜ, Rn. 3).

  • VG Aachen, 21.01.2020 - 6 L 1332/19

    Asyl; Türkei; organisierter Drogenhandel; nebis in idem; Doppelbestrafung

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 2 BvR 148/11 -, juris Rn. 32 und Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 38/06 -, juris Rn. 15 ff.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 2 BvR 148/11 -, juris Rn. 33 und Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 38/06 -, juris Rn. 21 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 10. April .2008 - 18 B 350/08 -, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 1 Ausl 218/15 -, juris Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. November 2013 - 2 Ausl A 87/13 -, juris Rn. 11.

  • BFH, 14.01.2014 - III B 89/13

    Kindergeldberechtigung einer als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten

  • OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15

    Im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina gilt kein grenzüberschreitendes Verbot der

  • OLG München, 21.06.2022 - 1 AR 38/22

    Vorlage zur Vorabentscheidung zur Reichweite bilateraler Auslieferungsabkommen

  • OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 1 AR (Ausl) 17/22

    Zulässige Auslieferung an Mitgliedsstaat trotz anhängigem Strafverfahren in einem

  • OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12
  • VG Münster, 25.01.2012 - 7 K 102/10

    Rechtmäßigkeit einer das Inverkehrbringen von Geflügelfleischstücken

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