Rechtsprechung
   BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16, 1 BvR 2409/16, 1 BvR 2408/16, 1 BvR 2407/16   

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https://dejure.org/2017,5617
BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16, 1 BvR 2409/16, 1 BvR 2408/16, 1 BvR 2407/16 (https://dejure.org/2017,5617)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16, 1 BvR 2409/16, 1 BvR 2408/16, 1 BvR 2407/16 (https://dejure.org/2017,5617)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16, 1 BvR 2409/16, 1 BvR 2408/16, 1 BvR 2407/16 (https://dejure.org/2017,5617)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend Kostenentscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Erhebung von Schmutzwasseranschlussbeiträgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 75 S 3 VwGO, § 161 Abs 3 VwGO
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen schutzwürdigen Vertrauens in eine stRspr - Überlastung der Behörde aufgrund "vorübergehender Antragsflut" (hier: im Nachgang zum Kammerbeschluss vom 12.11.2015, 1 BvR 2961/14 ua) als "zureichender Grund" iSd §§ 75 S 3, 161 Abs 3 VwGO, soweit kein ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerden betreffend Kostenentscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Willkürlichkeit eines Richterspruchs; Überlastung der Behörde durch eine "vorübergehende Antragsflut"

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen schutzwürdigen Vertrauens in eine stRspr - Überlastung der Behörde aufgrund "vorübergehender Antragsflut" (hier: im Nachgang zum Kammerbeschluss vom 12.11.2015, 1 BvR 2961/14 ua) als "zureichender Grund" iSd §§ 75 S 3, 161 Abs 3 VwGO, soweit kein ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerden betreffend Kostenentscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Willkürlichkeit eines Richterspruchs; Überlastung der Behörde durch eine "vorübergehende Antragsflut"

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerden betreffend Kostenentscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Willkürlichkeit eines Richterspruchs; Überlastung der Behörde durch eine "vorübergehende Antragsflut"

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen schutzwürdigen Vertrauens in eine stRspr - Überlastung der Behörde aufgrund "vorübergehender Antragsflut" (hier: im Nachgang zum Kammerbeschluss vom 12.11.2015, 1 BvR 2961/14 ua) als "zureichender Grund" iSd §§ 75 S 3, 161 Abs 3 VwGO, soweit kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bloß eine fehlerhafte Entscheidung - oder schon Willkür?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungswidrige Verwaltungspraxis -> BVerfG -> Antragsflut -> überlange Verfahrensdauer -> egal.

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bearbeitungsfrist bei Antragsflut länger als drei Monate

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 393
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
    Die Beschwerdeführer rügen die fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts, die nur dann durch das Bundesverfassungsgericht zu beanstanden wäre, wenn sie sich als willkürlich erwiese (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
    Unter diesen Umständen kann der Einzelne mit Blick auf seine Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit (vgl. BVerfGE 65, 1 m.w.N.) nicht erwarten, dass zur Beseitigung von Grundrechtsverstößen die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel über das vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartbare Maß hinaus zum Ausbau der für die Beseitigung dieses Verstoßes zuständigen Behörde verwendet werden (vgl. BVerfGE 77, 84 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
    Die Beschwerdeführer rügen die fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts, die nur dann durch das Bundesverfassungsgericht zu beanstanden wäre, wenn sie sich als willkürlich erwiese (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr).
  • OVG Hamburg, 01.09.1989 - Bs I 44/89

    Arbeitsüberlastung der Widerspruchsbehörde als "zureichender Grund" i.S.v. § 75

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
    Die Überlastung der Behörde durch eine "vorübergehende Antragsflut", beispielsweise infolge einer Gesetzesänderung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Januar 1964 - V OVG B 28/63 -, NJW 1964, S. 1637 ), wird als zureichender Grund anerkannt, solange die Überlastung nicht von längerer Dauer ist und somit ein strukturelles Organisationsdefizit vorliegt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 1. September 1989 - Bs I 44/89 -, NJW 1990, S. 1379 ; ThürVerfGH, Beschluss vom 15. März 2001 - VerfGH 1/00 -, LKV 2001, S. 462 ; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 75 Rn. 9; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 75 Rn. 8 [Juni 2016]).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
    Da selbst für den Bürger eine ständige Rechtsprechung nur bei Hinzutreten weiterer Umstände einen Vertrauenstatbestand begründen kann (vgl. BVerfGE 72, 302 ; 122, 248 ; 131, 20 ), muss dies erst recht für eine Behörde gelten, die gemäß Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet ist, das eigene Handeln auf seine Grundrechtskonformität hin zu jeder Zeit kritisch zu prüfen und auch vermeintlich sichere Überzeugungen zur Disposition zu stellen (vgl. auch BVerwGE 126, 7 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
    Da selbst für den Bürger eine ständige Rechtsprechung nur bei Hinzutreten weiterer Umstände einen Vertrauenstatbestand begründen kann (vgl. BVerfGE 72, 302 ; 122, 248 ; 131, 20 ), muss dies erst recht für eine Behörde gelten, die gemäß Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet ist, das eigene Handeln auf seine Grundrechtskonformität hin zu jeder Zeit kritisch zu prüfen und auch vermeintlich sichere Überzeugungen zur Disposition zu stellen (vgl. auch BVerwGE 126, 7 ).
  • RG, 24.02.1912 - I 46/11

    Kahneigner; Haftung für fremdes Verschulden

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
    Der Zweckverband habe sich auf diese Entscheidung auch nicht einrichten müssen, da die Rechtslage angesichts der früheren ständigen Rechtsprechung (Bezugnahme auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2007 - OVG 9 B 44.06 und OVG 9 B 45.06 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 9 B 22.08 -, juris; Beschluss vom 11. September 2014 - 9 B 22.14 -, juris; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2012 - 46/11 -, juris) als abschließend geklärt habe angesehen werden können.
  • BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 22.14

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Dritten durch die Gemeinde i.R.d.

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
    Der Zweckverband habe sich auf diese Entscheidung auch nicht einrichten müssen, da die Rechtslage angesichts der früheren ständigen Rechtsprechung (Bezugnahme auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Dezember 2007 - OVG 9 B 44.06 und OVG 9 B 45.06 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 9 B 22.08 -, juris; Beschluss vom 11. September 2014 - 9 B 22.14 -, juris; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2012 - 46/11 -, juris) als abschließend geklärt habe angesehen werden können.
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund -

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 45.06

    Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag für die Abwasserentsorgung

  • VerfGH Thüringen, 15.03.2001 - VerfGH 1/00

    Unanfechtbarkeit eines Aussetzungsbeschlusses wegen eines wirksamen

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

  • BVerwG, 14.07.2008 - 9 B 22.08

    Grundsatzrevision wegen Kollision des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 44.06

    Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgung; Anschlussmöglichkeit; maßgebliches

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.01.1964 - B 28/63
  • OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23

    Aussetzung des Verfahrens bei Untätigkeitsklage; Bestimmung des zureichenden

    [vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.1.2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris, Rn. 9] Ein besonderer Umfang und besondere Schwierigkeiten der Sachaufklärung oder die außergewöhnliche Belastung einer Behörde, auf die durch organisatorische Maßnahmen nicht kurzfristig reagiert werden kann, können zureichende Gründe für eine Verzögerung sein.

    [vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.1.2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris, Rn. 9] Anders verhält es sich, wenn eine Überlastung von längerer Dauer vorliegt, die auf ein strukturelles Organisationsdefizit zurückzuführen ist.

    [vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.1.2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris, Rn. 9] Besteht eine andauernde (permanente) Arbeitsüberlastung der Sachbearbeiter, ist es Aufgabe des zuständigen Ministeriums bzw. der Behördenleitung, für hinreichenden Ersatz zu sorgen beziehungsweise entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen.

    [vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.1.2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris, Rn. 11 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2019 - 3 L 67.17 -, juris, Rn. 4-5].

    [vgl. hierzu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.1.2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris, Rn. 11] Hiervon ausgehend waren durchaus Feststellungen betreffend die Dringlichkeit im Fall des Klägers veranlasst.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 40.18

    Bestandskräftige "Altanschließerbescheide" müssen nicht aufgehoben werden

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u. a. -, juris, Rn. 10, ergibt sich nichts anderes.

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u.a. -, juris, Rn. 10, folgt ebenfalls nicht, dass der Beitragsbescheid seinerzeit offensichtlich rechtswidrig gewesen wäre.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 11.19

    Beitragsbescheid; Bestandskraft; Aufhebung; Wiederaufgreifen des Verfahrens;

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u. a. -, juris, Rn. 10, ergibt sich nichts anderes.

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u.a. -, juris, Rn. 10, folgt ebenfalls nicht, dass der Beitragsbescheid seinerzeit offensichtlich rechtswidrig gewesen wäre.

  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 20/22

    Staatshaftungsansprüche wegen des Erlasses eines rechtswidrigen

    Die Beklagte war zwar - worauf der Kläger zutreffend hinweist - gemäß Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet, das eigene Handeln auf seine Grundrechtskonformität hin zu jeder Zeit und damit auch bei Erlass des Beitragsbescheides vom 11. Januar 2011 kritisch zu prüfen und auch vermeintlich sichere Überzeugungen zur Disposition zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u. a. -, NVwZ-RR 2017, 393 Rn. 10 bei juris).

    Hinzu kommt, dass die Beklagte auch im Zuge der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u. a. -, NVwZ-RR 2017, 393 Rn. 10 bei juris) gebotenen kritischen Prüfung der Grundrechtskonformität ihres Handelns keineswegs zwingend zu dem Ergebnis gelangen musste, dass die im Januar 2011 erfolgte Veranlagung des Klägers verfassungswidrig war, sondern - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats - die Beitragserhebung durchaus in vertretbarer Weise für grundrechtskonform halten durfte (s. o.).

  • VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 257/17

    Eine Reduzierung des in § 130 Abs. 1 AO eingeräumten Rücknahmeermessens auf Null

    Dies stelle auch das Bundesverfassungsgericht fest (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 -1 BvR 2406/16 u.a. -).

    (3) Die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Beitragsbescheids ist auch nicht mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2017 (- 1 BvR 2406/16 bis 1 BvR 2409/16 -, juris) als offensichtlich anzusehen.

    Zwar obliegt danach dem Verbandsvorsteher eines Zweckverbands nach Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG die Pflicht, das eigene Handeln zu jeder Zeit kritisch auf seine Grundrechtskonformität hinzu überprüfen und auch vermeintlich sichere Überzeugungen zur Disposition zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 bis 1 BvR 2409/16 -, juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 14.02.2023 - 3 E 2/23

    Untätigkeitsklage; Aussetzung des Verfahrens

    Soweit die Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde begründet wird, dürfte in der Rechtsprechung (BVerfG, Beschl. v. 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u. a. -, juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 1. September 1989 - Bs I 44/89 -, NJW 1990, 1379 [1380]; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 27. Juli 2017 - OVG 3 M 92/17 -, juris Rn. 7) und im Schrifttum (Funke-Kaiser, a. a. O. Rn. 15; Peters, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 64. Ed., Stand: 1. Januar 2023, § 75 Rn. 13; Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 75 Rn. 52; Leisner, VerwArch 91 [2000], S. 227, 257 die sich gegen eine generelle Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen ausspricht) anerkannt sein, dass eine solche nur dann eine längere Zeitdauer für die Bearbeitung rechtfertigen kann, wenn es sich um eine vorübergehende Erscheinung handelt, auf die nicht (zeitnah) durch organisatorische Maßnahmen reagiert werden kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die

    Mit Blick auf eine Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit des Einzelnen dürfte unter diesen Umständen eine etwaige Erwartung nicht gerechtfertigt sein, dass zur Beseitigung von Grundrechtsverstößen die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel über das vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartbare Maß hinaus zum Ausbau der für die Beseitigung dieses Verstoßes zuständigen Behörde verwendet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 - juris Rn. 11).

    Hierbei dürfte aber auch die Dringlichkeit der angestrebten Sachentscheidung für den Betroffenen im Licht der Wertentscheidungen des Grundgesetzes, vor allem der Grundrechte, mit in den Blick zu nehmen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 - juris Rn. 9; VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 6 E 2128/12 - juris Rn. 3; Rennert, in: Eyermann, VwGO, § 75 Rn. 9; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, § 75 Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 3 M 92.17

    Prozesskostenhilfe für eine Untätigkeitsklage; Überlastung der Behörde

    Die besondere Belastung oder sogar Überlastung einer Behörde durch eine unvorhersehbare Vielzahl von Anträgen stellt einen zureichenden Grund im Sinne von § 75 Satz 3 VwGO dar, solange die Überlastung nicht von Dauer ist und somit ein strukturelles Organisationsdefizit vorliegt, dem die Behörde nicht durch Abhilfemaßnahmen entgegen wirkt (vgl. Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 75 Rn. 51; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage, § 75 Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 31.05.2017 - 8 K 2926/14

    Aufenthaltserlaubnis

    Den dagegen fristgerecht am 1. September 2004 erhobenen Widerspruch hat die Beklagte ohne zureichenden Grund nicht beschieden; die insoweit verschiedentlich von ihr reklamierte strukturelle Unterausstattung mit Personal reicht hierfür nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u.a. -, NVwZ-RR 2017, 393, Rz. 9; Brenner in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, Rz. 52 zu § 75, jew. m.w.N.).
  • VG Berlin, 04.09.2020 - 12 K 520.19

    Untätigkeitsklage bei Antrag auf Erteilung eines Visums zur

    Ein Grund kann nur dann zureichend im Sinne des § 75 Satz 3 VwGO sein, wenn er mit der Rechtsordnung im Einklang steht und im Licht der Wertentscheidungen des Grundgesetzes, vor allem der Grundrechte, als zureichend angesehen werden kann (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u.a. -, juris, Rn. 9 m.w.N.; Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 38. EL Januar 2020, § 75 Rn. 8).

    Dies gilt insbesondere, sofern Gesetzesänderungen zu einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen führen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 u.a. -, juris, Rn. 9 m.w.N.; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 75 Rn. 9).

  • VG Minden, 14.02.2022 - 1 K 6191/21

    Anhörung Bescheidung Beschleunigungsgebot Frist, angemessene Grund, zureichender

  • VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 5019/16

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17
  • VG Cottbus, 29.10.2019 - 6 K 707/18

    Trinkwasserbeitrag; Anspruch auf Aufhebung der bestandkräftigen Beitragsbescheide

  • VG Cottbus, 10.09.2019 - 6 K 953/17

    Rücknahme eines bestandskräftigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides

  • VG Cottbus, 27.04.2020 - 6 K 76/16
  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

  • VG Cottbus, 19.11.2019 - 6 K 2551/17

    Beiträge

  • VG Cottbus, 03.09.2019 - 6 K 732/17

    Rücknahme eines rechtswidrigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2017 - 3 M 32.17

    Untätigkeitsklage beim Familiennachzug zu Flüchtlingen

  • VG Cottbus, 20.08.2019 - 6 K 862/17

    Trinkwasserbeitrag

  • OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 2 U 2/23

    Schadensersatzansprüche nach Rücknahme eines Bescheids auf Zahlung von

  • VG Cottbus, 13.01.2020 - 6 K 2546/17

    Beiträge

  • VG Cottbus, 28.10.2019 - 6 K 707/18

    Trinkwasserbeitrag

  • VG Freiburg, 30.09.2022 - A 10 K 2893/21

    Untätigkeitsklage auf Bescheidung im Asylrecht; Rechtsschutzinteresse bei bereits

  • VG Cottbus, 27.05.2020 - 6 K 2021/15
  • VG Bremen, 15.09.2023 - 7 K 573/23

    Besonderes Rechtschutzbedürfnis für reine Bescheidungsklage im Asylverfahren,

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2023 - 5 KS 9/22

    Kostenentscheidung bei einer Untätigkeitsklage; Vollständigkeit der

  • LG Frankfurt/Oder, 14.02.2019 - 11 O 357/17

    Kein Schadensersatz nach dem Staatshaftungsgesetz wegen eines bestandskräftigen

  • VG Magdeburg, 11.02.2021 - 9 A 363/20

    Auf Bescheidung des Asylantrages gerichtete Untätigkeitsklage; Zuwarten auf

  • VG Freiburg, 14.09.2017 - A 4 K 2389/17

    Kostenentscheidung bei Untätigkeitsklage gegen Bundesamt für Migration und

  • VG München, 03.03.2023 - M 4 K 22.6333

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, Zulässige Untätigkeitsklage, Sofortige

  • VG Darmstadt, 23.06.2023 - 5 K 759/23

    Untätigkeitsklage infolge unterbliebener Weiterleitung eines Einbürgerungsantrags

  • VG München, 16.05.2023 - M 4 K 23.1293

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, Zulässige Untätigkeitsklage, Sofortige

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