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   BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97   

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BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97 (https://dejure.org/2000,502)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.2000 - 1 BvR 420/97 (https://dejure.org/2000,502)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 420/97 (https://dejure.org/2000,502)
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Frischzellen

Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG, "Verkehr" von Arzneimitteln: die Herstellung unterfällt nur insoweit der Bundeskompetenz, als sie zum Zwecke späteren Vertriebes erfolgt, entsprechende einschränkende Auslegung von § 6 Abs. 1 AMG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Frischzellenherstellung nach FrischZV § 1 Abs 1 und der Strafbewehrung nach FrischZV § 2 Abs 2: einschränkende Auslegung der Ermächtigungsnorm des AMG § 6 Abs 1 unter Berücksichtigung der Kompetenzzuweisung in GG Art 74 Abs 1 Nr 19 - ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nichtigkeit des Verbots der Frischzellenherstellung

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Bundes - Regelung der Herstellung von Arzneimitteln - Herstellungsverbot - Frischzellenverordnung

  • Judicialis

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 19; ; GG Art. ... 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; AMG § 6 Abs. 1; ; AMG § 4 Abs. 14; ; AMG § 13; ; Frischzellen-Verordnung § 1 Abs. 1; ; Frischzellen-Verordnung § 2 Abs. 2; ; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzgebungskompetenz für Frischzellen-Herstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verbot der Frischzellenherstellung ist nichtig/ Bund hatte keine Regelungskompetenz

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verbot der Frischzellenherstellung ist nichtig/ Bund hatte keine Regelungskompetenz

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Frischzellentherapie: Länder jetzt gefordert

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12, 74 Abs. 1 Nr. 19 GG; §§ 32, 90 BVerfGG; 43 Abs. 1 VwGO
    Verwaltungsprozessrecht, Verfassungsrecht, Kompetenzkonforme Auslegung einer VO-Ermächtigung; Rechtsschutz in der Hauptsache nach einstweiliger Anordnung durch das BVerfG

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Frischzellentherapie

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 26
  • NJW 2000, 857
  • DVBl 2000, 623
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
    Soweit Arzneimittelrecht Gegenstand von Verfahren war, ging es stets um Kauf oder Verkauf und damit um den Verkehr mit Arzneimitteln (vgl. BVerfGE 9, 73; 17, 269; 20, 283; 75, 166).

    Ein Verkehr mit Arzneimitteln hat sich entwickelt, seitdem Apotheker nicht mehr als Hilfskräfte des Arztes auf Einzelanweisung Arzneimittel herstellen, und statt dessen Fertigarzneimittel den Markt bestimmen (vgl. zu dieser Entwicklung BVerfGE 9, 73 ; 94, 372 ; Giesbert, Die Abgabe von Arzneimitteln in rechtlicher Sicht, 1970, S. 2 ff.).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt das Erworbene, die Ergebnisse geleisteter Arbeit, Art. 12 Abs. 1 GG dagegen den Erwerb, die Betätigung selbst (vgl. BVerfGE 84, 133 ).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
    Soweit Arzneimittelrecht Gegenstand von Verfahren war, ging es stets um Kauf oder Verkauf und damit um den Verkehr mit Arzneimitteln (vgl. BVerfGE 9, 73; 17, 269; 20, 283; 75, 166).
  • BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 42.91

    Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) - Nutzen eines Kraftfahrzeuges als

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
    Für das Arzneimittelrecht besteht daher in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass bei der Herstellung durch einen Arzt, der das von ihm hergestellte Arzneimittel selbst am Patienten anwendet oder in seinen unmittelbaren Einwirkungsbereich durch weisungsgebundene Hilfskräfte oder durch den Patienten selbst anwenden lässt, keine Abgabe in diesem Sinne vorliegt (vgl. BVerwGE 94, 341; OVG NRW, NJW 1998, S. 847 in ausdrücklicher Abkehr von NJW 1989, S. 792; Deutsch, Medizinrecht, 3. Aufl., 1997, S. 534 f.; Hoppe, MedR 1996, S. 72 ; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Kommentar, § 13 Anm. 11 ; Pabel, NJW 1989, S. 759 f.; Räpple, Das Verbot bedenklicher Arzneimittel, 1991, S. 36 ff.; Wolz, Bedenkliche Arzneimittel als Rechtsbegriff, 1988, S. 40 ff.).
  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98

    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
    Feststellungsklagen, die die Wirksamkeit der Frischzellen-Verordnung betrafen, wurden von den Verwaltungsgerichten als unzulässig angesehen, weil sie ohne das zu fordernde hinreichend konkrete Rechtsverhältnis gegenüber den landesrechtlichen Arzneimittelbehörden der Sache nach eine Normenkontrolle zum Gegenstand hätten (vgl. dazu zuletzt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1999 - 3 C 39.98 -).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
    Soweit Arzneimittelrecht Gegenstand von Verfahren war, ging es stets um Kauf oder Verkauf und damit um den Verkehr mit Arzneimitteln (vgl. BVerfGE 9, 73; 17, 269; 20, 283; 75, 166).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
    Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kommt eine Verweisung auf einen solchen Rechtsschutz zwar in Betracht, wenn er in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht geeignet ist, die unmittelbaren Normwirkungen einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen, die den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG genügt (vgl. BVerfGE 71, 305 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1987 - 13 B 2506/87
    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
    Für das Arzneimittelrecht besteht daher in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass bei der Herstellung durch einen Arzt, der das von ihm hergestellte Arzneimittel selbst am Patienten anwendet oder in seinen unmittelbaren Einwirkungsbereich durch weisungsgebundene Hilfskräfte oder durch den Patienten selbst anwenden lässt, keine Abgabe in diesem Sinne vorliegt (vgl. BVerwGE 94, 341; OVG NRW, NJW 1998, S. 847 in ausdrücklicher Abkehr von NJW 1989, S. 792; Deutsch, Medizinrecht, 3. Aufl., 1997, S. 534 f.; Hoppe, MedR 1996, S. 72 ; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Kommentar, § 13 Anm. 11 ; Pabel, NJW 1989, S. 759 f.; Räpple, Das Verbot bedenklicher Arzneimittel, 1991, S. 36 ff.; Wolz, Bedenkliche Arzneimittel als Rechtsbegriff, 1988, S. 40 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1997 - 13 A 568/95

    Arzneimittel; Patient; Inverkehrbringen

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
    Für das Arzneimittelrecht besteht daher in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass bei der Herstellung durch einen Arzt, der das von ihm hergestellte Arzneimittel selbst am Patienten anwendet oder in seinen unmittelbaren Einwirkungsbereich durch weisungsgebundene Hilfskräfte oder durch den Patienten selbst anwenden lässt, keine Abgabe in diesem Sinne vorliegt (vgl. BVerwGE 94, 341; OVG NRW, NJW 1998, S. 847 in ausdrücklicher Abkehr von NJW 1989, S. 792; Deutsch, Medizinrecht, 3. Aufl., 1997, S. 534 f.; Hoppe, MedR 1996, S. 72 ; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Kommentar, § 13 Anm. 11 ; Pabel, NJW 1989, S. 759 f.; Räpple, Das Verbot bedenklicher Arzneimittel, 1991, S. 36 ff.; Wolz, Bedenkliche Arzneimittel als Rechtsbegriff, 1988, S. 40 ff.).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
    Ein Verkehr mit Arzneimitteln hat sich entwickelt, seitdem Apotheker nicht mehr als Hilfskräfte des Arztes auf Einzelanweisung Arzneimittel herstellen, und statt dessen Fertigarzneimittel den Markt bestimmen (vgl. zu dieser Entwicklung BVerfGE 9, 73 ; 94, 372 ; Giesbert, Die Abgabe von Arzneimitteln in rechtlicher Sicht, 1970, S. 2 ff.).
  • BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 2 AMG

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Gibt es gleichwohl Überschneidungen, verdrängt das jeweils sachnähere Grundrecht regelmäßig das nur mittelbar betroffene weitere Grundrecht (BVerfGE 84, 133, 157; 102, 26, 40; 126, 112, 136; vgl. auch BVerfG, NJW 1994, 994).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Die fehlende Verkehrsfähigkeit eines Arzneimittels beinhaltet aber nicht zugleich ein Anwendungsverbot, da die unmittelbare Anwendung am Patienten keine Abgabe im Sinne des AMG darstellt (BVerfGE 102, 26, 34 - Frischzellen; Kloesel/Cyran, Kommentar zum Arzneimittelrecht, Stand: 2001, § 4 AMG Anm 58, jeweils mwN).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG ist zwar keine Globalermächtigung des Bundes für den Bereich des Gesundheitswesens, sondern führt enumerativ und spezifisch Felder auf, bei denen der Bund normierungsbefugt ist (vgl. BVerfGE 102, 26 ; Stettner, in: Dreier, Kommentar zum Grundgesetz, Band II, 1998, Art. 74 Rn. 89; Degenhart, in: Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, 2. Auflage 1999, Art. 74 Rn. 70).

    Diese Gefahren drohen in allen drei Bereichen in schwer wiegender Weise und machen vor den Grenzen eines einzelnen Landes nicht Halt; deshalb soll zu ihrer Eindämmung, Beherrschung und Kontrolle eine bundeseinheitliche Regelung ermöglicht werden (vgl. Pestalozza, in: von Mangoldt/Klein/ Pestalozza, Das Bonner Grundgesetz, Band 8, 3. Auflage 1996, Art. 74 Rn. 1312 für die erste Alternative; BVerfGE 102, 26 für die dritte Alternative des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG).

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