Rechtsprechung
   BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6551
BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21 (https://dejure.org/2023,6551)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21 (https://dejure.org/2023,6551)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 (https://dejure.org/2023,6551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,6551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine Volljährigenadoption wegen Gehörsverstoß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1769 BGB, ERVB 2018, § 2 ERVV vom 24.11.2017
    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung eines im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingereichten Schriftsatzes im Zivilprozess verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art 103 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs den Kindern des Annehmenden bei einer Volljährigenadoption

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung eines im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingereichten Schriftsatzes im Zivilprozess verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art 103 Abs 1 GG

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1769; ZPO § 130a; GG Art. 103; BVerfGG § 93c; ERVB 2018, § 2 ERVV
    Verfahrensrecht; elektronischer Rechtsverkehr; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung eines elektronisch eingereichten Schriftsatzes im Zivilprozeß.

  • BRAK-Mitteilungen

    Zu langer Dateiname eines per beA übermittelten Schriftsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 1769
    Gewährung rechtlichen Gehörs den Kindern des Annehmenden bei einer Volljährigenadoption

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung eines im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingereichten Schriftsatzes im Zivilprozess verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art 103 Abs 1 GG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überlanger Dateiname ist ein Gerichts- und kein Anwaltsproblem!

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zu langer Dateiname beim beA

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BeA-Probleme mit überlangen Dateinamen - und der Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wie lang ist zu lang? Recht auf rechtliches Gehör trotz über 90 Zeichen langen Dateinamens

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Höchstgrenze für Zeichenzahl von Dateinamen bei beA-Schriftsätzen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überlanger Dateiname ist ein Gerichts- und kein Anwaltsproblem! (IBR 2023, 324)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Überlanger Dateiname ist ein Gerichts- und kein Anwaltsproblem! (IMR 2023, 250)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2023, 875
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21
    Nach § 1769 BGB darf eine Annahme Volljähriger nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 10 f. m.w.N.).

    Bis zu seiner Entscheidung bleiben die Wirkungen des Adoptionsbeschlusses bestehen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 14).

  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21
    Unerheblich ist dabei etwa auch, ob ein Schriftsatz innerhalb einer laufenden Frist in die für diese Sache bereits angelegte Akte eingeordnet war (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21
    Bis zu seiner Entscheidung bleiben die Wirkungen des Adoptionsbeschlusses bestehen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; stRspr).
  • OLG Schleswig, 03.06.2009 - 2 W 26/09

    Voraussetzungen der Adoption eines Volljährigen

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21
    Das würde nach fachrechtlich verbreiteter Auffassung eine sittliche Rechtfertigung im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB und damit die Voraussetzungen einer Volljährigenadoption ausschließen (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 31 Wx 22/09 -, NJW-RR 2009, S. 1661 ; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 W 26/09 -, NJOZ 2010, S. 487 ).
  • OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 22/09

    Volljährigenadoption zur finanziellen Absicherung der Anzunehmenden

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21
    Das würde nach fachrechtlich verbreiteter Auffassung eine sittliche Rechtfertigung im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB und damit die Voraussetzungen einer Volljährigenadoption ausschließen (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 31 Wx 22/09 -, NJW-RR 2009, S. 1661 ; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 W 26/09 -, NJOZ 2010, S. 487 ).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21
    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtlichen Adoptionsbeschluss wegen Verletzung

    Da nach § 1769 BGB eine Annahme Volljähriger nicht ausgesprochen werden darf, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden entgegenstehen, müssen die Kinder auch die Möglichkeit haben, ihre Interessen im Verfahren darzulegen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 15).

    Das würde nach fachrechtlich verbreiteter Auffassung eine sittliche Rechtfertigung im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB und damit die Voraussetzungen einer Volljährigenadoption ausschließen (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 31 Wx 22/09 -, Rn. 9; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 W 26/09 -, Rn. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 15).

    Bis zu seiner Entscheidung bleiben die Wirkungen des Adoptionsbeschlusses bestehen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 23).

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 18 WF 129/23

    Verfahrenskostenhilfe: Kinder des Annehmenden als Beteiligte im

    c) Dass die Kinder des Annehmenden als Beteiligte zum Adoptionsverfahren hinzuzuziehen wären, ergibt sich schließlich nicht aus der von den Beschwerdeführern zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2023 (1 BvR 1881/21).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zwar aus, dass dem Kind des Annehmenden ein Anspruch auf rechtliches Gehör zusteht, weil es von dem Verfahren rechtlich unmittelbar betroffen wird (BVerfG vom 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21, juris Rn. 14).

    Vielmehr ist ausdrücklich ausgeführt, dass sich das Kind des Annehmenden auf den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG "unabhängig von einer förmlichen Beteiligtenstellung" berufen kann (BVerfG vom 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21, juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 6 ZB 23.30768

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylrechtsstreit

    Zwar ist es mit Art. 103 Abs. 1 GG nicht vereinbar, wenn ein Gericht einen ordnungsgemäß eingereichten Schriftsatz - oder eine Anlage hierzu - unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfG, B.v. 16.2.2023 - 1 BvR 1881/21 - juris Leitsatz Nr. 1a und Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht