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   BVerfG, 16.03.1983 - 2 BvR 429/83   

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BVerfG, 16.03.1983 - 2 BvR 429/83 (https://dejure.org/1983,2755)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1983 - 2 BvR 429/83 (https://dejure.org/1983,2755)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 (https://dejure.org/1983,2755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung eines politisch Verfolgten in die Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 57 (Kurzinformation)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.02.1983 - 2 BvR 140/83

    Asylverfahren - Entscheidung im Anerkennungsverfahren - Bindungswirkung für

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1983 - 2 BvR 429/83
    Die von dem Beschwerdeführer gegen die Zulässigkeitsentscheidung des Kammergerichts vom 16. Dezember 1982 erhobenen Einwendungen waren Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens 2 BvR 140/83.
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Im Hinblick auf die Bewilligung im klassischen Auslieferungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung bislang offen gelassen, ob die Bewilligungsentscheidung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann, ist aber von einer in jedem Fall nur eingeschränkten Prüfungsmöglichkeit ausgegangen (vgl. BVerfGE 63, 215 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 f.; aus der neueren Rechtsprechung der Fachgerichte vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. März 2001 - 2 S 2/01 -, OVGE 23, 232 = NVwZ 2002, S. 114 einerseits und Beschluss des VG Berlin vom 12. April 2005 - VG 34 A 98.04 - andererseits).
  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Bewilligungsentscheidung des Auswärtigen Amtes vom 5. November 2015 richtet, wahrt sie - unabhängig davon, ob die Bewilligungsentscheidung im Auslieferungsverfahren überhaupt tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann (offen gelassen in BVerfGE 63, 215 ; 113, 273 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats [Vorprüfungsausschuss] vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 ; nur unter engen Voraussetzungen als statthaft ansehend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2015 - 2 BvR 965/15 -, juris, Rn. 21 ff.) - jedenfalls nicht die in § 93 Abs. 1 BVerfGG vorgesehene Frist.

    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Auszuliefernden gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung jedenfalls eingeschränkt (vgl. BVerfGE 63, 215 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats [Vorprüfungsausschuss] vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NStZ 2001, S. 203 ).

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Beschwerdeführers gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 - BVerfGE 63, 215 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Dreier-Ausschuß) vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 ).
  • BVerfG, 09.06.2015 - 2 BvR 965/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht die (verfassungs-) gerichtliche Überprüfung von Bewilligungsentscheidungen nicht oder allenfalls nur für eingeschränkt möglich gehalten (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 113, 273 ; BVerfGK 3, 159 ; 13, 128 ; 13, 557 ; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1966 - 1 BvR 607/66 -, GA 1967, S. 111; Beschluss des Zweiten Senats vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2008 - 2 BvR 2196/08 -, juris, Rn. 9; vgl. im Hinblick auf die parallele Problematik der Überstellung von Strafgefangenen BVerfGE 96, 100 ).
  • BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00

    Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung der Einhaltung des Grundsatzes der

    Auch sind die Rechtsschutzmöglichkeiten des Beschwerdeführers gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 23. Februar 1983 - 1 BvR 1019/82 - , NJW 1983, S. 1725 f.; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 - EuGRZ 1983, S. 262 ; Schomburg/Lagodny, IRG, § 12 Rn. 22 ff.).
  • OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14

    Schmuggel geschützter wildlebender Tiere (hier Reptilien und lebende Weichtiere)

    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -; BVerfGE 63, 215; Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262).
  • BVerfG, 26.07.2017 - 2 BvR 1643/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Bewilligung der Auslieferung

    Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer hat es jedenfalls versäumt, sich mit der Möglichkeit fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Entscheidung über die Bewilligung der Auslieferung und den hierzu vertretenen Auffassungen auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 113, 273 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 f.; BVerwGE 137, 52; Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß, IRG, § 13 Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Köln, 07.12.2010 - 5 K 7161/08

    Klage des Deutsch-Libanesen El-Masri abgewiesen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, 262; OVG Berlin, Beschluss vom 26. März 2001 -2 S 2.01-, aaO; OVG NRW, Beschluss vom 22. Dezember 1980 - 4 B 1973/80 -, OVGE 35, 186 f ("außenpolitische Handlungsfreiheit und politische Zweckmäßigkeitserwägungen" im Rahmen des Ermessens nach § 44 DAG); Schomburg u.a., Kommentar zum IRG, 4. Aufl. 2006, Rdnr. 6 zu § 74 ( Zuständigkeit des Bundes wie schon früher nach § 44 DAG wegen "des besseren außenpolitischen Überblicks"); Schröder, Staats- und völkerrechtliche Fragen der Auslieferung, BayVBl. 1979, 231, 232. In gleicher Weise - und erst recht - muss der Bundesregierung in Fällen wie dem vorliegenden, in denen von einem Dritten die Auslieferung ausländischer Staatsangehöriger an die Bundesrepublik Deutschland begehrt wird, ein weiter Ermessensspielraum zuerkannt werden.
  • OLG Dresden, 11.08.2015 - Ausl 78/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Bulgarien

    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 - BVerfGE 63, 215; Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262).
  • OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an Ungarn

    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 - BVerfGE 63, 215; Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262).
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