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   BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93   

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BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93 (https://dejure.org/1993,1335)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1993 - 2 BvR 202/93 (https://dejure.org/1993,1335)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1993 - 2 BvR 202/93 (https://dejure.org/1993,1335)
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Verstopftes Abflußrohr in der Haftzelle

Art. 1 Abs. 1 GG, Menschenwürde, § 144 StVollzG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung - Überschwemmung der Haftzelle aus der Toilette

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überschwemmung - Hafträume - Zellen - Einstweilige Anordnung - Widerspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3190
  • NStZ 1993, 404
  • StV 1993, 487
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet vorläufigen Rechtsschutz auch gegen rechtsverletzende Untätigkeit öffentlicher Gewalt, wenn es gilt, schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile zu vermeiden (vgl. BVerfGE 46, 166 [179]).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93
    Vielmehr sind auch die Gerichte, die diese Regelung auszulegen und anzuwenden haben, gehalten, so zu verfahren, daß der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes genügt wird (vgl. BVerfGE 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93
    Solche durch Art. 2 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) gebundene Maßnahmen unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 35, 5 [9]); sie müssen deshalb für den Betroffenen zumutbar sein (vgl. BVerfGE 19, 342 [347 ff.]; 30, 292 [316]) und finden schließlich ihre unüberwindliche Schranke in den Forderungen der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93
    Für den Strafvollzug bedeutet dies, daß die grundlegenden Voraussetzungen individueller und sozialer Existenz des Menschen dem Gefangenen auch in der Haft erhalten bleiben müssen (vgl. BVerfGE 45, 187 [228]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93
    Solche durch Art. 2 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) gebundene Maßnahmen unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 35, 5 [9]); sie müssen deshalb für den Betroffenen zumutbar sein (vgl. BVerfGE 19, 342 [347 ff.]; 30, 292 [316]) und finden schließlich ihre unüberwindliche Schranke in den Forderungen der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG ).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93
    Solche durch Art. 2 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) gebundene Maßnahmen unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 35, 5 [9]); sie müssen deshalb für den Betroffenen zumutbar sein (vgl. BVerfGE 19, 342 [347 ff.]; 30, 292 [316]) und finden schließlich ihre unüberwindliche Schranke in den Forderungen der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG ).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, daß dann, wenn das Recht eines Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde durch menschenunwürdige Unterbringung verletzt wird, die Zulässigkeit eines Rechtsschutzbegehrens auf nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Unterbringung nicht davon abhängen kann, ob dies nur vorübergehend geschehen war (BVerfG NJW 2002, 2699 f; 2002, 2700 f; 1993, 3190 f).
  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Ebenfalls schon entschieden ist, dass Strafgefangene Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung haben (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 72, 105 ; vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1993, S. 3190; 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2002, S. 2699 ; NJW 2002, S. 2700).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ist daher gerade für den Strafvollzug die Verpflichtung des Staates herzuleiten, jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1993, S. 3190).

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Kann aufgrund der besonderen Verhältnisse in einer bestimmten Anstalt den Anforderungen, die sich aus der Pflicht zum Schutz der Menschenwürde ergeben, einem Gefangenen gegenüber nicht entsprochen werden, so ist dieser in eine andere Anstalt zu verlegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1993 - 2 BvR 202/93 -, NStZ 1993, S. 404 ).
  • VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07

    Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung;

    Kann aufgrund der besonderen Verhältnisse in einer bestimmten Anstalt den Anforderungen, die sich aus der Pflicht zum Schutz der Menschenwürde ergeben, einem Gefangenen gegenüber nicht entsprochen werden, so ist dieser in eine andere Anstalt zu verlegen (zum Bundesrecht: BVerfG, NStZ 1993, S. 404 ).
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Die von Art. 1 Abs. 1 GG geforderte Achtung der Würde, die jedem Menschen unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung, seinen Verdiensten oder der Schuld, die er auf sich geladen hat, allein aufgrund seines Personseins zukommt (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 87, 209 ; 107, 275 ; 109, 279 ), verbietet es grundsätzlich, Gefangene grob unhygienischen und widerlichen Haftraumbedingungen auszusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1993 - 2 BvR 202/93 -, NJW 1993, S. 3190 f.).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04

    Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung

    Kann aufgrund der besonderen Verhältnisse in einem bestimmten psychiatrischen Krankenhaus den Anforderungen, die sich aus der Pflicht zum Schutz der Menschenwürde ergeben, einem Untergebrachten gegenüber nicht entsprochen werden, so ist dieser in ein anderes Krankenhaus zu verlegen (vgl. zur Untersuchungshaft BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1993 - 2 BvR 202/93 -, NStZ 1993, S. 404 ).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Unter anderem kann es bei Knappheit der räumlichen Ausstattung geboten sein, unter Einsatz des dazu notwendigen Personals eine übermäßige Beengtheit der Haftraumunterbringung durch entsprechend großzügige Aufschlusszeiten zu kompensieren (zu dieser Möglichkeit BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 -, EuGRZ 2008, S. 82), räumlich und personell bedingte Engpässe hinsichtlich der Ermöglichung von Besuchen durch den Einsatz von Überstunden auszugleichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NJW 1995, S. 1478 ) und alle Möglichkeiten der Problementschärfung durch Verlegung von Gefangenen - soweit sich diese als das grundrechtsschonendere Mittel darstellt - auszuschöpfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05 -, www.bverfg.de; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1993, NStZ 1993, S. 404 ; zum Maßregelvollzug Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 -, EuGRZ 2008, S. 81; zur Untersuchungshaft Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, EuGRZ 2008, S. 83).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

    Kann aufgrund der besonderen Verhältnisse in einer bestimmten Anstalt den Anforderungen, die sich aus der Pflicht zum Schutz der Menschenwürde ergeben, einem Gefangenen gegenüber nicht entsprochen werden, so ist dieser in eine andere Anstalt zu verlegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1993 - 2 BvR 202/93 -, NStZ 1993, S. 404 ).
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

    Kann aufgrund der besonderen Verhältnisse in einer bestimmten Anstalt den Anforderungen, die sich aus der Pflicht zum Schutz der Menschenwürde ergeben, einem Gefangenen gegenüber nicht entsprochen werden, so ist dieser in eine andere Anstalt zu verlegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1993 - 2 BvR 202/93 -, NStZ 1993, S. 404 [406], und vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04, 2 BvR 2201/05 und 2 BvR 939/07 -, www. bverfg. de).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1997 - 8 B 623/97

    Sozialhilferecht: Rechtsnatur der Aufrechnungsverfügung, § 25a BSHG

    Dabei ist davon auszugehen, daß die nach § 80 Abs. 1 VwGO für den Regelfall vorgeschriebene aufschiebende Wirkung von Widerspruch und anfechtender verwaltungsgerichtlicher Klage nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG eine angemessene, sachgerechte Ausprägung der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten verfassungsrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes ist, vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluß vom 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 -, NVwZ 1985, 409 m.w.N.; Beschluß vom 16.3.1993 - 2 BvR 202/93 -, NJW 1993, 3190 ; Beschluß vom 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58 f. m.w.N.; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung , 1996, Vorbemerkung zu § 80 Rdnr. 11 ff. m.w.N.

    BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69 (74) = NJW 1989, 827 ; Beschluß vom 16.3.1993, aaO., S. 3190.

  • VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 CS 20.3059

    Unzulässiger Eilantrag mangels Klageerhebung

  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (

  • OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12

    Verletzung des Diskriminierungsverbots bei Ablehnung der Überstellung eines auf

  • VG Bayreuth, 30.11.2023 - B 4 S 23.924

    Eilrechtsschutz gegen die Einstellung der Wasserlieferung sowie gegen einen

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 33/03

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz im

  • VG München, 05.08.2020 - M 30 S 20.3336

    Unzulässigkeit vorläufigen Rechtsschutzes wegen fehlender Einlegung des

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