Rechtsprechung
BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 256/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Anwendung des StPO § 33a
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs - Verfahren zur Nachholung rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO - Versäumung der Rechtsweg-Ausschöpfung
- Judicialis
BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Plön, 23.10.2000 - 7 Gs 436/00
- LG Kiel, 08.01.2001 - 39 Qs 1/01
- BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 256/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 256/01
Da der Antrag nach § 33a StPO an keine Frist gebunden ist, ist der Beschwerdeführer nicht gehindert, den versäumten Antrag, gegebenenfalls unter Hinweis auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u. a. -, zur Anwendung und Auslegung von § 2 DNA-IfG nachzuholen.