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   BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02   

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https://dejure.org/2006,1033
BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02 (https://dejure.org/2006,1033)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2006 - 2 BvR 954/02 (https://dejure.org/2006,1033)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 (https://dejure.org/2006,1033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit der Strafvorschriften des § 96 Nr. 4 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG; Gebot der Gesetzesbestimmtheit; Verfassungsmäßigkeit einer sachlich missglückten Strafbestimmung; Begriff des ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer; Auslegung der Strafvorschriften des AMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2684
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine wegen Vorliegens zwingender Gründe erforderlich werdende Änderung der Geschäftsverteilung möglich, wenn sie eine abstrakte Regelung für eine Vielzahl möglicher zukünftiger Fälle enthält (vgl. BVerfGE 24, 33 ; s.a. OLG Karlsruhe, MDR 1980, S. 690 ).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
    In Konflikt mit Art. 103 Abs. 2 GG gerät nur die gerichtliche Normauslegung, die unter Überschreitung des Wortsinns des Gesetzes zu einer Begründung oder Verschärfung von Strafbarkeit führt (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 75, 329 ).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
    In Konflikt mit Art. 103 Abs. 2 GG gerät nur die gerichtliche Normauslegung, die unter Überschreitung des Wortsinns des Gesetzes zu einer Begründung oder Verschärfung von Strafbarkeit führt (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 75, 329 ).
  • OLG Köln, 22.04.1980 - 3 Ss 148/80
    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine wegen Vorliegens zwingender Gründe erforderlich werdende Änderung der Geschäftsverteilung möglich, wenn sie eine abstrakte Regelung für eine Vielzahl möglicher zukünftiger Fälle enthält (vgl. BVerfGE 24, 33 ; s.a. OLG Karlsruhe, MDR 1980, S. 690 ).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 1843/00

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
    Wird dieses Erfordernis beachtet und stellt sich die Änderung nicht als sachfremd dar, ist es unschädlich, dass es ein bereits anhängiges Verfahren war, das zu ihr Anlass gegeben hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 1843/00 -, NJW 2003, S. 345).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
    Für solche außergewöhnlichen Umstände ist zu fordern, dass das Verfahren den Beschuldigten besonderen, schwerwiegenden Belastungen ausgesetzt hat, die es unverhältnismäßig erscheinen lassen, gegen ihn eine strafrechtliche Sanktion zu verhängen (vgl. BVerfGK 1, 269 ; BVerfG, NJW 1993, S. 3254 ; NJW 2003, S. 2225 ).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
    Zwar ist die gegen den Beschwerdeführer vollstreckte Durchsuchungsmaßnahme nicht mehr grundrechtskonform gewesen, da sie auf einem gerichtlichen Beschluss beruhte, der aufgrund des Zeitpunkts seines Erlasses einen Eingriff in die Grundrechte des Beschwerdeführers nicht mehr rechtfertigen konnte (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
    Für solche außergewöhnlichen Umstände ist zu fordern, dass das Verfahren den Beschuldigten besonderen, schwerwiegenden Belastungen ausgesetzt hat, die es unverhältnismäßig erscheinen lassen, gegen ihn eine strafrechtliche Sanktion zu verhängen (vgl. BVerfGK 1, 269 ; BVerfG, NJW 1993, S. 3254 ; NJW 2003, S. 2225 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
    Ein Beweisverwertungsverbot ist grundsätzlich nur dann Folge einer fehlerhaften Durchsuchung, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst bzw. willkürlich begangen wurden (vgl. BVerfG, NJW 2005, S. 1917 ).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
    Für solche außergewöhnlichen Umstände ist zu fordern, dass das Verfahren den Beschuldigten besonderen, schwerwiegenden Belastungen ausgesetzt hat, die es unverhältnismäßig erscheinen lassen, gegen ihn eine strafrechtliche Sanktion zu verhängen (vgl. BVerfGK 1, 269 ; BVerfG, NJW 1993, S. 3254 ; NJW 2003, S. 2225 ).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 270/97

    Begriff des Arzneimittels (Designer-Drogen); Verhältnis zwischen

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • BGH, 19.03.2003 - 2 StR 23/03

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Strafzumessung; ausdrückliche

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

  • BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02

    Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf gerichtliche Entscheidung in angemessener

  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 480/03

    Zulässigkeit einer Revision

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Soweit er in der Folgezeit (weiter) womöglich meinte, aus seiner Sicht bestehende Strafbarkeitslücken auszunutzen, schließt dies jedenfalls - worauf das Landgericht unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Rechtsprechung zutreffend hinweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02) - dann, wenn - wie auch hier - zum Tatzeitpunkt höchstrichterliche Entscheidungen noch nicht vorliegen, die Vorstellung der Möglichkeit mit ein, sich bei einer Fehlinterpretation der Gesetzeslage strafbar zu machen, und legt zumindest die Annahme einer bedingten Unrechtseinsicht nahe.
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Ein Beweisverwertungsverbot ist von Verfassungs wegen aber zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind, geboten (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, S. 273 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 -, NJW 2006, S. 2684 ).
  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15

    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61; Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2017/10, NJW 2011, 2783, 2784).
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