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   BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06   

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BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06 (https://dejure.org/2006,13020)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2006 - 2 BvL 2/06 (https://dejure.org/2006,13020)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2006 - 2 BvL 2/06 (https://dejure.org/2006,13020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Gebühr für die Erteilung eines Urlaubsscheines an einen geduldeten Ausländer; Anforderungen an das Begründungserfordernis eines Vorlagebeschlusses

  • Judicialis

    AufenthaltsG § 61 ... Abs. 1; ; AufenthaltsG § 95 Abs. 1 Nr. 7; ; AufenthaltsG § 102; ; BVerfGG § 80; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81a; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 103; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend das Erfordernis eines Urlaubsscheins für geduldete Ausländer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06
    Auch insoweit sind Darlegungen nötig, welche unter Einbeziehung von Äußerungen in Rechtsprechung und Schrifttum auf die nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06
    Ist es der Auffassung, eine Vorschrift, über deren Auslegung Streit besteht, sei nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar, muss es seiner Entscheidung diese Auslegung zugrunde legen und darf nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 78, 20 ; 80, 54 ).
  • BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06
    Dazu muss die Vorlage aus sich heraus und ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06
    Darüber hinaus wird dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG durch das vorlegende Gericht nur genügt, wenn im Vorlagebeschluss nicht nur der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab genannt, sondern auch die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm näher begründet wird (vgl. BVerfGE 86, 52 ).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06
    Das Gericht muss sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinander setzen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen, soweit sie für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 97, 49 ).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06
    Dazu muss die Vorlage aus sich heraus und ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06
    Wie eine Norm des einfachen Rechts auszulegen ist, ist grundsätzlich Sache des zuständigen Fachgerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06
    Ist es der Auffassung, eine Vorschrift, über deren Auslegung Streit besteht, sei nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar, muss es seiner Entscheidung diese Auslegung zugrunde legen und darf nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 78, 20 ; 80, 54 ).
  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06
    Ist es der Auffassung, eine Vorschrift, über deren Auslegung Streit besteht, sei nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar, muss es seiner Entscheidung diese Auslegung zugrunde legen und darf nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 78, 20 ; 80, 54 ).
  • BVerfG, 04.02.1964 - 2 BvL 26/63

    Unzulässigkeit der Richtervorlage hinsichtlich der StVollstrO

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06
    Sinn des Art. 100 Abs. 1 GG ist es, die Überprüfung des Gesetzgebers beim Bundesverfassungsgericht zu konzentrieren (vgl. BVerfGE 17, 208 ).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • AG Halle/Saale, 08.12.2005 - 340 Ls 611 Js 9795/05
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