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   BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13   

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BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13 (https://dejure.org/2014,6168)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13 (https://dejure.org/2014,6168)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2014 - 2 BvR 2381/13 (https://dejure.org/2014,6168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 93a Abs. 2 BVerfGG
    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zu einem Beratungsgespräch unmittelbar vor der Entlassung); Recht auf effektiven Rechtsschutz (Feststellungsinteresse; Fortbestehen bei gewichtigem Grundrechtseingriff und typischerweise vor Erledigung nicht zu erlangendem ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 11 Abs 1 Nr 2 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Annahme einer Verfassungsbeschwerde gem § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG nicht geboten, wenn eine Ausführung eines Strafgefangenen allein aufgrund eines gerichtlichen Versehens unterblieb und der Fehler anerkannt wurde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Annahme einer Verfassungsbeschwerde gem § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG nicht geboten, wenn eine Ausführung eines Strafgefangenen allein aufgrund eines gerichtlichen Versehens unterblieb und der Fehler anerkannt wurde

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Annahme einer Verfassungsbeschwerde gem § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG nicht geboten, wenn eine Ausführung eines Strafgefangenen allein aufgrund eines gerichtlichen Versehens unterblieb und der Fehler anerkannt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13
    Sofern ein gewichtiger Grundrechtsverstoß in Rede steht, ist ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; für den Strafvollzug s. statt vieler BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris, und vom 20. März 2013 - 2 BvR 67/11 -, NJW 2013, S. 1943 ; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13
    Sofern ein gewichtiger Grundrechtsverstoß in Rede steht, ist ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; für den Strafvollzug s. statt vieler BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris, und vom 20. März 2013 - 2 BvR 67/11 -, NJW 2013, S. 1943 ; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13
    Sofern ein gewichtiger Grundrechtsverstoß in Rede steht, ist ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; für den Strafvollzug s. statt vieler BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris, und vom 20. März 2013 - 2 BvR 67/11 -, NJW 2013, S. 1943 ; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13
    Sofern ein gewichtiger Grundrechtsverstoß in Rede steht, ist ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; für den Strafvollzug s. statt vieler BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris, und vom 20. März 2013 - 2 BvR 67/11 -, NJW 2013, S. 1943 ; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13
    Sofern ein gewichtiger Grundrechtsverstoß in Rede steht, ist ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; für den Strafvollzug s. statt vieler BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris, und vom 20. März 2013 - 2 BvR 67/11 -, NJW 2013, S. 1943 ; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 805/72

    Durchsuchung eines Rechtsanwalts bei Besuch seines Mandanten in der U-Haft

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13
    Zwar ist dies nicht gleichbedeutend mit einer Gerichtsentscheidung, die den in einer früheren Gerichtsentscheidung liegenden Rechtsverstoß korrigiert - und damit zugleich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde in Wegfall bringt (vgl. BVerfGE 38, 26 ).
  • BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13
    Dies betrifft auch die Versagung von Vollzugslockerungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris) und ist insbesondere bei der Versagung von Vollzugslockerungen für den Zeitraum unmittelbar vor Entlassung zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2014 - 2 BvR 2381/13
    Sofern ein gewichtiger Grundrechtsverstoß in Rede steht, ist ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; für den Strafvollzug s. statt vieler BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris, und vom 20. März 2013 - 2 BvR 67/11 -, NJW 2013, S. 1943 ; jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Erledigung einer zur Überprüfung anhängigen

    Insoweit ist nach Bewertung des Senats auch keine Erledigung eingetreten, da durch die nach dem 06.08.2012 ergangenen Vollzugsplanfortschreibungen dem Rechtschutzinteresse des Gefangenen nicht umfassend Rechnung getragen worden ist (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 13.03.2014, 2 Ws 374/13, bei juris, dort Rn. 9; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 16.03.2014, 2 BvR 2381/13, bei juris).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 13/21

    Anrufung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverfahren

    Denn die Bewertung, ob ein Feststellungsinteresse besteht, kann sich auch nach Grundsätzen beurteilen, die allgemeine bzw. fallübergreifende Geltung beanspruchen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17, juris Rn. 33 f.; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2014 - 2 BvR 2381/13, juris Rn. 2) und daher eine Rechtsfrage zum Gegenstand haben (vgl. insoweit zur Abgrenzung zwischen Tatsachen- und Rechtsfragen (im Kontext des § 121 Abs. 2 GVG) BGH, Beschluss vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77, BGHSt 27, 212, 214 f.; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 121 GVG Rn. 58 ff. mwN).
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