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   BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15   

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BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15 (https://dejure.org/2017,10699)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15 (https://dejure.org/2017,10699)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2017 - 1 BvR 3085/15 (https://dejure.org/2017,10699)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzutreffende fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung statt als Werturteil - hier: Zeitungsartikel betreffs die Finanzierung von Zeitungsannoncen ...

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung bzw. als Werturteil; Berücksichtigung des Gesamtkontextes der fraglichen Äußerung; Anwendung der Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung; Einbettung der Äußerung in eine Kritik am medialen Umgang ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzutreffende fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung statt als Werturteil - hier: Zeitungsartikel betreffs die Finanzierung von Zeitungsannoncen ...

  • ra.de
  • taz.de PDF
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abwägungsgebot zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Tatsachenbehauptung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung einer Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung bzw. als Werturteil; Berücksichtigung des Gesamtkontextes der fraglichen Äußerung; Anwendung der Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung; Einbettung der Äußerung in eine Kritik am medialen Umgang ...

  • rechtsportal.de

    Beurteilung einer Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung bzw. als Werturteil; Berücksichtigung des Gesamtkontextes der fraglichen Äußerung; Anwendung der Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung; Einbettung der Äußerung in eine Kritik am medialen Umgang ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzutreffende fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung statt als Werturteil - hier: Zeitungsartikel betreffs die Finanzierung von Zeitungsannoncen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Hugo Müller-Vogg

Sonstiges

  • taz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verurteilung der taz aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1003
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 85, 1; 99, 185; 114, 339).

    Bei ihrer Entscheidung haben sie jedoch dem Einfluss der Grundrechte auf die Vorschriften des Zivilrechts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; stRspr).

    Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, liegt erst vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 85, 1 ).

    Handelt es sich um Eingriffe in die Meinungsfreiheit, kann dies allerdings schon bei unzutreffender Erfassung oder Würdigung einer Äußerung der Fall sein (BVerfGE 85, 1 ).

    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (BVerfGE 85, 1 m.w.N).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
    Bei ihrer Entscheidung haben sie jedoch dem Einfluss der Grundrechte auf die Vorschriften des Zivilrechts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; stRspr).

    Handelt es sich um Gesetze, die die Meinungsfreiheit beschränken, ist dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das eingeschränkte Grundrecht zu beachten, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ).

    b) Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 94, 1 ), handelt es sich bei einer Meinung um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ; 124, 300 ).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 85, 1; 99, 185; 114, 339).

    Das Oberlandesgericht nimmt dennoch eine Tatsachenbehauptung an und wendet die Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung an, die bei Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist, zur Anwendung kommen (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, NJW-RR 2010, S. 470 ; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, NJW 2014, S. 2029 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 85, 1; 99, 185; 114, 339).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
    Das Oberlandesgericht nimmt dennoch eine Tatsachenbehauptung an und wendet die Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung an, die bei Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist, zur Anwendung kommen (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, NJW-RR 2010, S. 470 ; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, NJW 2014, S. 2029 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
    b) Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 94, 1 ), handelt es sich bei einer Meinung um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ; 124, 300 ).
  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
    Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2016 - 1 BvR 2619/13 -, juris, Rn.13).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
    b) Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 94, 1 ), handelt es sich bei einer Meinung um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ; 124, 300 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
    b) Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 94, 1 ), handelt es sich bei einer Meinung um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ; 124, 300 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 673/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Leugnung des

    Ob es sich bei einer Äußerung schwerpunktmäßig um eine Tatsache oder um ein Werturteil handelt, ist durch Auslegung der betreffenden Äußerung in ihrem Gesamtkontext zu ermitteln (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2017 - 1 BvR 3085/15 -, www.bverfg.de, Rn. 13).
  • OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19

    Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen

    Ob es sich bei einer Äußerung schwerpunktmäßig um eine Tatsache oder um ein Werturteil handelt, ist durch Auslegung der betreffenden Äußerung in ihrem Gesamtkontext zu ermitteln (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2017 - 1 BvR 3085/15 -, Rn. 13).
  • OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Mit Blick auf BVerfG v. 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 und BGH v. 27.09.2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 gehe es nur um eine Meinungsäußerung, wenn als bloße Vermutung ausgewiesene Zweifel geäußert werden und dies - wie hier - von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sei und nur die Möglichkeit eines Zusammenhangs zwischen unstreitigen Fakten in den Raum gestellt werde und die Koinzidenz bestimmter Umstände als hinterfragenswert geschildert werde.

    Gerade dem Durchschnittsrezipienten deutlich als bloße Vermutung ausgewiesene Äußerungen von Zweifeln am Vorliegen einer bestimmten Tatsache können etwa bei einer Prägung dieser Äußerungen durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens durchaus im Einzelfall auch nur als Meinungsäußerung zu bewerten sein (vgl. deutlich BVerfG v. 16.03.2017 -1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Rn. 14).

    Vielmehr ist für die Abgrenzung relevant, dass nur hinreichend deutlich als bloße Vermutung ausgewiesene Zweifel in den Raum gestellt werden und die Äußerung insgesamt von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt bleibt (vgl. BVerfG v. 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Rn. 14 a.E.).

  • OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Berufung, Verdachtsberichterstattung,

    Liegt eine reine Meinungsäußerung vor und werden gleichwohl die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung angewendet, verletzt dies die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003, 1004, Rn. 14 f. m.w.N.).
  • VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter

    Maßgebend ist bei dieser Abgrenzung der Gesamtkontext der fraglichen Äußerung (BVerfG, Beschluss vom 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, S. 1003 (1004 f.).

    Die Beurteilung, ob Informationen illegal beschafft wurden, erfordert eine rechtliche Wertung; zudem ist die als bloße Vermutung ("Verdacht") ausgewiesene Annahme eines rechtswidrigen Handelns durch ein Element des Dafürhaltens geprägt (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15 NJW-RR 2017, S. 1003 (1003 f.)).

  • OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in

    Entscheidend ist, ob nur deutlich als bloße Vermutung ausgewiesene Zweifel in den Raum gestellt werden und die Äußerung von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt bleibt (OLG Köln, ebenda, unter Hinweis auf BVerfG NJW-RR 2017, 1003 Rn. 14 am Ende).
  • BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20

    Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des

    Während Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit geprägt werden und der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind, handelt es sich bei einem Werturteil um eine Äußerung, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. August 2016 - 1 BvR 2619/13 - juris Rn. 13 und vom 16. März 2017 - 1 BvR 3085/15 - NJW-RR 2017, 1003 f. Rn. 13 m. w. N.).

    Entscheidend ist nicht die subjektive Absicht des Äußernden oder das subjektive Verständnis einzelner Adressaten, sondern das Verständnis, das ihr ein unvoreingenommenes Durchschnittspublikum beimisst (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 16. März 2017 - 1 BvR 3085/15 - a. a. O. Rn. 13).

  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur

    Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2016 - 1 BvR 2619/13 -, Rn.13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2017 - 1 BvR 3085/15 -, Rn. 13).

    In ihrer Entscheidung vom 16. März 2017 (1 BvR 3085/15 - Rn. 14) hat die 3. Kammer des Ersten Senats - ebenfalls eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts betreffend - diesbezüglich jedoch ausgeführt,.

  • OLG Köln, 28.06.2018 - 15 U 150/17

    Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung

    Es gehe nach dem weitgehend inhaltsleeren Gesamtkontext mit unschlüssigen Vermutungen in Frageform nicht um (zulässige) Spekulationen bzw. Bewertungen auf einer feststehenden Tatsachenbasis und eine Kritik an der Tätigkeit des Klägers, die dem unvoreingenommenen Leser die eigene Bewertung überlasse wie in den Entscheidungen BGH v. 27.09.2016 - VI ZR 250/13 oder BVerfG v. 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15.

    Vorliegend ist somit allein zu bedenken, dass die unzutreffende Erfassung oder Würdigung einer Äußerung und die daraus folgende fehlerhafte Einordnung als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik die Gefahr einer Grundrechtsverletzung in sich trägt, insbesondere, wenn eine Berichterstattung zu Unrecht schon als Verdachtsberichterstattung eingestuft und deswegen nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG teilnimmt wie etwa Äußerungen, die (noch) als reines Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen und in der - hier betroffenen - Sozialsphäre im Zweifel hinzunehmen sind (vgl. deutlich BVerfG v. 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Tz. 14).

    Gerade dem Durchschnittsleser deutlich als bloße Vermutung ausgewiesene Äußerungen von Zweifeln am Vorliegen einer inneren Tatsache können bei einer Prägung der Äußerung durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens regelmäßig auch nur als eine Meinungsäußerung zu bewerten sein (BVerfG v. 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Tz. 14 zur Bewertung der Überzeugungskraft einer Äußerung des Betroffenen zur Kenntnis von einem bestimmten Umstand zu einem bestimmten Zeitpunkt als innere Tatsache).

    Vielmehr ist für die Abgrenzung relevant, dass nur deutlich als bloße Vermutung ausgewiesene Zweifel in den Raum gestellt werden und die Äußerung von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt bleibt (vgl. nur BVerfG v. 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Tz. 14 a.E.).

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20

    Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und

    Sie darf also nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, Rn. 130; Beschluss vom 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13, Rn. 13; Beschluss vom 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, Rn. 13; Beschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 704/18, Rn. 20; BGH, Urteil vom 19.01.2016 - VI ZR 302/15, Rn. 16; BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rn. 9).
  • OVG Bremen, 31.05.2021 - 1 B 150/21

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen hoheitliche Äußerungen über

  • LG Bielefeld, 13.07.2018 - 3 O 236/18

    Unterlassung von Behauptungen in einem Artikel wegen Verletzung des

  • VG Berlin, 07.10.2021 - 2 K 79.20

    Beschluss des Deutschen Bundestags zur BDS-Bewegung rechtmäßig

  • OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
  • OLG Köln, 12.11.2020 - 15 U 112/20

    Identifizierende Berichterstattung über sog. "Miethaie" zulässig?

  • ArbG Darmstadt, 09.11.2021 - 9 Ca 163/21

    Der Corona-Leugner als Berufsschullehrer

  • LG München I, 21.10.2021 - 5 HKO 1687/19

    Äußerung und Aktienkurs

  • VG Mainz, 11.01.2018 - 1 K 577/17

    Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert

  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 42/18
  • LG München I, 28.12.2021 - 5 HKO 19057/18

    Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht

  • OLG Brandenburg, 04.12.2023 - 1 U 18/22
  • OLG Brandenburg, 25.05.2020 - 1 W 5/20
  • OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21

    Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 15 B 97/17

    Zustehen einer prinzipiellen Äußerungsbefugnis eines kommunalen Amtsträgers zu

  • OVG Bremen, 10.09.2018 - 2 B 213/18

    Unterbindung von Auskünften an Medien - allgemeines Persönlichkeitsrecht;

  • OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung

  • OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 1 U 15/18

    Ärztebewertungsportal, Unterlassung der Veröffentlichung einer Bewertung

  • OLG Brandenburg, 05.02.2020 - 1 U 80/19

    Unterlassung der Veröffentlichung einer Bewertung eines Zahnarztes im Internet

  • OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21

    Anspruch auf auf Unterlassung von Presseveröffentlichungen Schutz eines

  • OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 1 U 15/19

    Unterlassungsansprüche eines Richters wegen herabsetzender Äußerungen eines

  • VG Saarlouis, 13.01.2023 - 3 K 60/22

    Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht eines Bürgers und der

  • OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Boulevardzeitung wegen Äußerung zu

  • OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20

    Anspruch auf Unterlassung der Behauptung von Veruntreuungen durch einen

  • LG Meiningen, 22.12.2021 - 2 O 506/21

    Anspruch eines Unternehmens auf Unterlassen bzw. Widerruf einer Äußerung des

  • OLG Hamburg, 29.05.2019 - 3 U 95/18

    Fehlende Doppelverblindung, Heilmittelwerbung - wissenschaftliche Studien -

  • OLG Brandenburg, 07.05.2018 - 1 U 12/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung

  • OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 8/21

    Unterlassung von Behauptungen in Chats sozialer Medien Abgrenzung einer

  • OLG Karlsruhe, 28.04.2021 - 6 W 42/20

    Faktenprüfungshinweis - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines

  • VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18

    Schutz deutscher Staatsangehöriger jüdischen Glaubens gegen Äußerungen eines

  • VG Berlin, 24.09.2020 - 6 K 100.20
  • VG Schleswig, 25.04.2023 - 9 A 31/23

    Unterlassung der Stellungnahme einer Hochschule gegen Lehrbeauftragten

  • VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21

    Unterlassung zukünftiger Äußerungen - allgemeines Persönlichkeitsrecht; Äußerung;

  • OLG Düsseldorf, 24.08.2023 - 3 ORs 11/23
  • VG Köln, 09.11.2022 - 10 K 3912/19
  • LG Karlsruhe, 23.11.2018 - 6 O 71/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schonungslose Kritik an der Präsentation eines

  • LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
  • VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909

    Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von Behauptungen im Zusammenhang mit

  • VG Berlin, 30.08.2022 - 2 L 239.22

    Bezirksstadtrat darf nur Wahres sagen und nicht unsachlich sein

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