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   BVerfG, 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17   

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https://dejure.org/2019,9677
BVerfG, 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17 (https://dejure.org/2019,9677)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17 (https://dejure.org/2019,9677)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2019 - 1 BvR 1235/17 (https://dejure.org/2019,9677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Teilabweisung einer Schadensersatzklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 249 ff BGB, § 249 BGB, § 252 S 1 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot durch unvertretbare Teilabweisung einer Schadensersatzklage - Gleichlauf materieller und immaterieller Schäden bei Feststellungsklage bzgl künftiger Schäden ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot durch unvertretbare Teilabweisung einer Schadensersatzklage - Gleichlauf materieller und immaterieller Schäden bei Feststellungsklage bzgl künftiger Schäden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Feststellung der Einstandspflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die entstehenden oder entstandenen materiellen und immateriellen Schäden als Folgen eines Verkehrsunfalls; Teilabweisung einer Schadensersatzklage als Verstoß gegen das Willkürverbot

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot durch unvertretbare Teilabweisung einer Schadensersatzklage - Gleichlauf materieller und immaterieller Schäden bei Feststellungsklage bzgl künftiger Schäden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unvertretbare teilweise Klageabweisung - und das Willkürverbot

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Materielle Zukunftsschäden im Schadensersatzrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1669
  • NJW-RR 2019, 1211
  • WM 2019, 880
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 08.07.2016 - 10 U 150/14

    Ersatzfähiger Schaden für einen durch Verkehrsunfall verletzten Fachanwalt (hier:

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17
    Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juli 2016 - 10 U 150/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit das Oberlandesgericht die auf Feststellung der Einstandspflicht der Beklagten des Ausgangsverfahrens für aufgrund des Verkehrsunfalls vom 2. Juni 2009 ab dem 1. Januar 2013 entstehende oder entstandene materielle Schäden gerichtete Klage des Beschwerdeführers abgewiesen hat.

    Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts vom 8. Juli 2016 - 10 U 150/14 - wird gemäß § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG zur Entscheidung angenommen, weil dies zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt ist.

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält, sondern erst und nur dann, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 74, 102 ; 83, 82 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält, sondern erst und nur dann, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 74, 102 ; 83, 82 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält, sondern erst und nur dann, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 74, 102 ; 83, 82 ; 87, 273 ).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04

    Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17
    Es hat dem Beschwerdeführer - wiederum übereinstimmend mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung - dabei auch nicht entgegengehalten, dass er in Folge des Zeitablaufs zwischen Klageerhebung und letzter mündlicher Verhandlung nunmehr in der Lage sei, die auf diesen Zeitraum entfallenden Verdienstausfallschäden zu beziffern und im Wege der Leistungsklage geltend zu machen (BGHZ 164, 181 = NJW 2006, 439 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17
    Übereinstimmend mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz bereits eingetretener und künftiger Schäden schon dann zulässig sei, wenn lediglich die Möglichkeit eines Schadenseintritts besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06 -, juris, Rn. 5 m.N.).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält, sondern erst und nur dann, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 74, 102 ; 83, 82 ; 87, 273 ).
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Die fehlende Begründung eines (teilweise) aberkannten Anspruchs kann einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot darstellen (Anschluss BVerfG, Beschl. v. 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17).

    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (BVerfG, Beschl. v. 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17, NJW 2019, 1669, juris mwN).

    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2019 - 1 BvR 1235/17, NJW 2019, 1669, juris mwN).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 16.03.2019 (BVerfG, Beschl. v. 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17, NJW 2019, 1669, juris mwN) eine willkürliche Entscheidung bejaht in einem Urteil, mit dem die Beschränkung eines Feststellungsanspruchs für immaterielle Schäden auf solche, die - ausgehend vom Entscheidungszeitpunkt des OLG (Juli 2016) - in der Zukunft liegen, zuerkannt wurde, sich der Begründung aber nicht entnehmen ließ, warum für den Zeitraum vom Januar 2013 bis Juli 2016 eine Einstandspflicht auch für materielle Schäden - das betraf Ersatzansprüche für Verdienstausfall - ausgeschlossen sein soll.

    Der Prüfungsumfang und die Entscheidungskompetenz des Berufungsgerichts richten sich zwar gem. § 528 ZPO nach den Berufungsanträgen (offengelassen in BVerfG Beschl. v. 16.03.2019 - 1 BvR 1235/17, NJW 2019, 1669, Rn. 20, ob und inwieweit eine Bindungswirkung einer willkürlichen Teilabweisung unabhängig von den im Berufungsverfahren gestellten Anträgen besteht).

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