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   BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69   

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https://dejure.org/1969,107
BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69 (https://dejure.org/1969,107)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.1969 - 2 BvR 115/69 (https://dejure.org/1969,107)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 1969 - 2 BvR 115/69 (https://dejure.org/1969,107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf den gesetzlichen (Untersuchungs-) Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Geltung auch für Untersuchungsrichter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 336
  • NJW 1969, 1104
  • MDR 1969, 545
  • DÖV 1969, 649
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
    Da es der Natur der Sache nach unmöglich ist, den im Einzelfall zuständigen Richter gesetzlich zu bestimmen, treten die Geschäftsordnungen und Geschäftsverteilungspläne der Gerichte ergänzend hinzu (vgl. BVerfGE 19, 52 (59 f.); 20, 336 (344); 22, 254 (258) mit weiteren Nachweisen).

    Eine solche begrenzte Auswahlmöglichkeit ist, wenn sie in der Hand eines unabhängigen Richters liegt, eher mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar, als wenn sie z. B. der Staatsanwaltschaft (vgl. BVerfGE 9, 223 (229); 22, 254 (261 f.)) oder sonstigen "außergerichtlichen Instanzen" (vgl. BVerfGE 20, 336 (344)) eingeräumt ist.

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
    Da es der Natur der Sache nach unmöglich ist, den im Einzelfall zuständigen Richter gesetzlich zu bestimmen, treten die Geschäftsordnungen und Geschäftsverteilungspläne der Gerichte ergänzend hinzu (vgl. BVerfGE 19, 52 (59 f.); 20, 336 (344); 22, 254 (258) mit weiteren Nachweisen).

    Eine solche begrenzte Auswahlmöglichkeit ist, wenn sie in der Hand eines unabhängigen Richters liegt, eher mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar, als wenn sie z. B. der Staatsanwaltschaft (vgl. BVerfGE 9, 223 (229); 22, 254 (261 f.)) oder sonstigen "außergerichtlichen Instanzen" (vgl. BVerfGE 20, 336 (344)) eingeräumt ist.

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
    Gegen Zwischenentscheidungen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsbeschwerde zugelassen (vgl. BVerfGE 24, 56 (61) mit weiteren Nachweisen).

    Er kann nicht darauf verwiesen werden, zunächst den Ausgang des Verfahrens, das nach seiner Meinung auf verfassungswidrigen Voraussetzungen beruht, abzuwarten (vgl. BVerfGE 24, 56 (61)).

  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
    Da es der Natur der Sache nach unmöglich ist, den im Einzelfall zuständigen Richter gesetzlich zu bestimmen, treten die Geschäftsordnungen und Geschäftsverteilungspläne der Gerichte ergänzend hinzu (vgl. BVerfGE 19, 52 (59 f.); 20, 336 (344); 22, 254 (258) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, auch Aufgaben, die nicht Rechtsprechung im materiellen Sinne sind, dem Richter anzuvertrauen (vgl. BVerfGE 21, 139 (144)).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
    Art. 92 garantiert deshalb in jedem vom Gesetzgeber als Rechtsprechung eingeführten Verfahren, auch wenn der Gesetzgeber zur Zuweisung gerade dieser Materie zur rechtsprechenden Gewalt verfassungsrechtlich nicht verpflichtet gewesen wäre, den gesetzlichen und unabhängigen Richter und das rechtsstaatliche Gerichtsverfahren des IX. Abschnitts des Grundgesetzes" (BVerfGE 22, 49 (78)).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
    Der Strafsenat war nicht verpflichtet, in den Gründen des Eröffnungsbeschlusses auf jedes Argument der Verteidigung einzugehen (BVerfGE 5, 22 (24); 13, 132 (149)).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
    Der Strafsenat war nicht verpflichtet, in den Gründen des Eröffnungsbeschlusses auf jedes Argument der Verteidigung einzugehen (BVerfGE 5, 22 (24); 13, 132 (149)).
  • BGH, 20.11.1951 - 1 StR 300/51

    Misshandlung deutscher Zivilisten, ermittelt vom kirchenpolitischen Referat der

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
    Es ist aber anerkannt, daß der Gerichtspräsident in diesen Fällen nicht als Organ der Justizverwaltung, sondern der Rechtspflege handelte und handelt (vgl. BGHSt 2, 4 (10); Löwe- Rosenberg, StPO , 20. Aufl. 1956, § 83 GVG Anm. 1 a; Löwe- Rosenberg, StPO , 21. Aufl. 1965, § 66 GVG Anm. 6; Müller-Sax, StPO , 6. Aufl. 1966, § 67 GVG Rdnr. 2 a), also in richterlicher Unabhängigkeit tätig wird.
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
    Eine solche begrenzte Auswahlmöglichkeit ist, wenn sie in der Hand eines unabhängigen Richters liegt, eher mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar, als wenn sie z. B. der Staatsanwaltschaft (vgl. BVerfGE 9, 223 (229); 22, 254 (261 f.)) oder sonstigen "außergerichtlichen Instanzen" (vgl. BVerfGE 20, 336 (344)) eingeräumt ist.
  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Über den im Einzelfall nach § 125 StPO konkret zuständigen Richter haben die Bestimmungen der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 19, 52, 59 f.; 20, 336, 344; 25, 336, 346).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Damit schützt Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die rechtsprechenden Organe vor manipulierenden Einflußnahmen (vgl. BVerfGE 17, 294 [299]; 25, 336 [346]).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Diese gesetzliche Bestimmung, die unvermeidlichen Fällen Rechnung trägt, in denen eine generell-abstrakte Regelung im voraus nicht möglich ist, ist mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. auch BVerfGE 17, 294 [300]; 25, 336 [346 ff.]).
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