Rechtsprechung
   BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1940/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5415
BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1940/10 (https://dejure.org/2012,5415)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.2012 - 2 BvR 1940/10 (https://dejure.org/2012,5415)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 2012 - 2 BvR 1940/10 (https://dejure.org/2012,5415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB - Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 6 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB - Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 6 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB - Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt - ...

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in einem sog. "Altfall" im Anwendungsbereich des § 67d Abs. 3 S. 1 StGB

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB - Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in einem sog. "Altfall" im Anwendungsbereich des § 67d Abs. 3 S. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in einem sog. "Altfall" im Anwendungsbereich des § 67d Abs. 3 S. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1940/10
    Nach den Maßstäben, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 128, 326 ff.), ist die Verfassungsbeschwerde zulässig und offensichtlich begründet (§ 93b, § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Der mit der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus einhergehende erhebliche Grundrechtseingriff (BVerfGE 128, 326 ) lässt das Feststellungsinteresse des Beschwerdeführers trotz der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Landgerichts Aachen vom 27. Dezember 2011 fortbestehen (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 108, 251 ).

    a) Der den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 160) ist, wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326 ff.) festgestellt hat, mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG und, soweit er in Verbindung mit § 2 Abs. 6 des Strafgesetzbuchs zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus auch bei Verurteilten ermächtigt, deren Anlasstaten vor Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 begangen wurden, darüber hinaus mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar.

    Für die Feststellung einer Grundrechtsverletzung kommt es allein auf die objektive Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Urteile im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an; unerheblich ist hingegen, ob die Grundrechtsverletzung den Fachgerichten vorwerfbar ist (BVerfGE 128, 326 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1940/10
    Für deutsche Gerichte gelte die verbindliche Feststellung im Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 (BVerfGE 109, 133 ff.), dass der Wegfall der Höchstfrist für eine erstmalig angeordnete Sicherungsverwahrung mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1940/10
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sie im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entscheidung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 nicht berücksichtigen konnten, weil diese Entscheidung noch nicht ergangen war (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Juni 2011 - 2 BvR 2846/09 -, EuGRZ 2011, S. 413 ).
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1940/10
    Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (NJW 2010, S. 2495 ff.) komme keine unmittelbare innerstaatliche Wirkung zu.
  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01

    Abgeordnetenbüro

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1940/10
    Der mit der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus einhergehende erhebliche Grundrechtseingriff (BVerfGE 128, 326 ) lässt das Feststellungsinteresse des Beschwerdeführers trotz der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Landgerichts Aachen vom 27. Dezember 2011 fortbestehen (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 108, 251 ).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2012 - 2 BvR 1940/10
    Der mit der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus einhergehende erhebliche Grundrechtseingriff (BVerfGE 128, 326 ) lässt das Feststellungsinteresse des Beschwerdeführers trotz der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Landgerichts Aachen vom 27. Dezember 2011 fortbestehen (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 108, 251 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht