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   BVerfG, 16.04.2018 - 2 BvR 492/18   

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https://dejure.org/2018,10388
BVerfG, 16.04.2018 - 2 BvR 492/18 (https://dejure.org/2018,10388)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.2018 - 2 BvR 492/18 (https://dejure.org/2018,10388)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 2018 - 2 BvR 492/18 (https://dejure.org/2018,10388)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung der Zulassung eines Beistandes mangels Darlegung der objektiven Sachdienlichkeit und subjektiven Notwendigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Ablehnung der Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels Darlegung der objektiven Sachdienlichkeit und subjektiven Notwendigkeit

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Person als Beistand bei Sachdienlichkeit und Notwendigkeit

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Ablehnung der Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels Darlegung der objektiven Sachdienlichkeit und subjektiven Notwendigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 22 Abs. 1 S. 4
    Zulassung einer Person als Beistand bei Sachdienlichkeit und Notwendigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Ablehnung der Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels Darlegung der objektiven Sachdienlichkeit und subjektiven Notwendigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58

    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2018 - 2 BvR 492/18
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvR 800/17

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung als Beistand und unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2018 - 2 BvR 492/18
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2018 - 2 BvR 492/18
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
    Auszug aus BVerfG, 16.04.2018 - 2 BvR 492/18
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1668/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer betreffend die

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn es dem Beschwerdeführer unzumutbar wäre, sich durch einen Bevollmächtigten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG vertreten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2018 - 2 BvR 492/18 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19

    Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn es dem Beschwerdeführer unzumutbar wäre, sich durch einen Bevollmächtigten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG vertreten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2018 - 2 BvR 492/18 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 01.09.2021 - 2 BvR 1019/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2018 - 2 BvR 492/18 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 09.01.2023 - 2 BvR 2244/20

    Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung und Nichtannahme der

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2018 - 2 BvR 492/18 -, Rn. 1).
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